Altersbestimmung für unbegleitete, minderjährige Ausländer
Meine Anfrage vom 29.12.2017 möchte ich um einen Aspekt erweitern.
Wie wird die Alterseinschätzung bei den sog. UMAs bei der Stadtverwaltung Mainz vorgenommen?
Welche internen Regelungen (z. B. Dienstanweisungen o.ä.) gibt es hierzu, wer hat diese Regelungen veranlasst oder zeichnet verantwortlich (bitte diese Anweisung dann hier veröffentlichen bzw. mir zuschicken)?
Von welchen Personen werden diese medizinischen Alterseinschätzungen durchgeführt?
Welche fachliche, medizinische Qualifikation haben diese Personen?
Wer kontrolliert diese Einschätzungen?
Wird hierbei die städtische Revision beteiligt, weil mögliche Fehleinschätzungen u.a. erhebliche finanzielle Auswirkungen für den Mainzer Steuerzahler haben können?
Welche Kosten würden enststehen, wenn die Alterseinschätzung durch eine fachärztlich, qualifizierte Stelle, wie beispielsweise die Rechtsmedizin in der Uni, vorgenommen würde?
Anfrage erfolgreich
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Datum30. Dezember 2017
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3. Februar 2018
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