Altersbestimmung für unbegleitete, minderjährige Ausländer

Meine Anfrage vom 29.12.2017 möchte ich um einen Aspekt erweitern.

Wie wird die Alterseinschätzung bei den sog. UMAs bei der Stadtverwaltung Mainz vorgenommen?
Welche internen Regelungen (z. B. Dienstanweisungen o.ä.) gibt es hierzu, wer hat diese Regelungen veranlasst oder zeichnet verantwortlich (bitte diese Anweisung dann hier veröffentlichen bzw. mir zuschicken)?
Von welchen Personen werden diese medizinischen Alterseinschätzungen durchgeführt?
Welche fachliche, medizinische Qualifikation haben diese Personen?
Wer kontrolliert diese Einschätzungen?
Wird hierbei die städtische Revision beteiligt, weil mögliche Fehleinschätzungen u.a. erhebliche finanzielle Auswirkungen für den Mainzer Steuerzahler haben können?
Welche Kosten würden enststehen, wenn die Alterseinschätzung durch eine fachärztlich, qualifizierte Stelle, wie beispielsweise die Rechtsmedizin in der Uni, vorgenommen würde?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. Dezember 2017
  • Frist
    3. Februar 2018
  • 0 Follower:innen
Landeshauptstadt Mainz
AUTO: ist außer Haus (Rückkehr am 03.01.2018 08:00) Ich werde ab 22.12.2017 nicht im Büro sein. Ich kehre zurück …
Von
Landeshauptstadt Mainz
Betreff
AUTO: ist außer Haus (Rückkehr am 03.01.2018 08:00)
Datum
30. Dezember 2017 12:37
Status
Anfrage abgeschlossen
Ich werde ab 22.12.2017 nicht im Büro sein. Ich kehre zurück am 03.01.2018. Zwischen den Feiertagen (27.12, 28.12, 29.12.2017) ist die Abteilung von 10.00 Uhr bis 14.00 Uhr unter der Telefonnummer 06131 12 2221 erreichbar. Wir alle bedanken uns herzlich für die gute und vertrauensvolle Zusammenarbeit im vergangenen Jahr. Hinweis: Dies ist eine automatische Antwort auf Ihre Nachricht "Altersbestimmung für unbegleitete, minderjährige Ausländer [#25846]" gesendet am 30.12.2017 12:37:30. Diese ist die einzige Benachrichtigung, die Sie empfangen werden, während diese Person abwesend ist.

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biggi lehmtal
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Meine Anfrage …
An Landeshauptstadt Mainz Details
Von
biggi lehmtal
Betreff
Altersbestimmung für unbegleitete, minderjährige Ausländer [#25846]
Datum
30. Dezember 2017 12:37
An
Landeshauptstadt Mainz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Meine Anfrage vom 29.12.2017 möchte ich um einen Aspekt erweitern. Wie wird die Alterseinschätzung bei den sog. UMAs bei der Stadtverwaltung Mainz vorgenommen? Welche internen Regelungen (z. B. Dienstanweisungen o.ä.) gibt es hierzu, wer hat diese Regelungen veranlasst oder zeichnet verantwortlich (bitte diese Anweisung dann hier veröffentlichen bzw. mir zuschicken)? Von welchen Personen werden diese medizinischen Alterseinschätzungen durchgeführt? Welche fachliche, medizinische Qualifikation haben diese Personen? Wer kontrolliert diese Einschätzungen? Wird hierbei die städtische Revision beteiligt, weil mögliche Fehleinschätzungen u.a. erhebliche finanzielle Auswirkungen für den Mainzer Steuerzahler haben können? Welche Kosten würden enststehen, wenn die Alterseinschätzung durch eine fachärztlich, qualifizierte Stelle, wie beispielsweise die Rechtsmedizin in der Uni, vorgenommen würde?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen biggi lehmtal <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen biggi lehmtal