Altersteilzeit aktiv

Ich bin derzeit in meiner aktiven ATZ. Vom 06.04.20 bis zum 17.04.20 gehen wir in Kurzarbeit. Als ATZler sollen wir wir erst unseren Urlaub verwenden. Meine Frag:. Wenn ich in dieser Zeit krank geschrieben werde, zählt das dann wirklich als krank oder werden mir dann in dieser Kurzarbeitszeit weiterhin die Urlaubstage abgezogen?
Über eine Antwort ihrerseits würde ich mich sehr freuen.
Hochachtungsvoll

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    27. März 2020
  • Frist
    29. April 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Ich bin derzeit in …
An Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Altersteilzeit aktiv [#183500]
Datum
27. März 2020 10:59
An
Bundesagentur für Arbeit - Regionaldirektion Niedersachsen-Bremen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich bin derzeit in meiner aktiven ATZ. Vom 06.04.20 bis zum 17.04.20 gehen wir in Kurzarbeit. Als ATZler sollen wir wir erst unseren Urlaub verwenden. Meine Frag:. Wenn ich in dieser Zeit krank geschrieben werde, zählt das dann wirklich als krank oder werden mir dann in dieser Kurzarbeitszeit weiterhin die Urlaubstage abgezogen? Über eine Antwort ihrerseits würde ich mich sehr freuen. Hochachtungsvoll
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183500 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183500
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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