Altersteilzeit MA DAIMLER

Wie ist denn die gesetzl. Regelung für Mitarbeiter in Altersteilzeit.
Im Zuge der momentanen Situation CORONA geht die Tendenz in Richtung
Kurzarbeit. Da die ATZ-Mitarbeiter eh schon 50% weniger Gehalt haben, stellt sich die Frage ob diese an Kurzarbeit teilnehmen müssen ?
Sollte es die Regelung geben, dass auch ATZ-Mitarbeiter an der Kurzarbeit
teilnehmen müssen wären das fatale Folgen im Zuge des zur Verfügung stehenden Einkommen für die betroffenen Familien.

Daher die Bitte um Ihre Rückantwort und im Voraus besten Dank.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    24. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wie ist denn die ge…
An Bundesministerium für Arbeit und Soziales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Altersteilzeit MA DAIMLER [#183295]
Datum
24. März 2020 13:02
An
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wie ist denn die gesetzl. Regelung für Mitarbeiter in Altersteilzeit. Im Zuge der momentanen Situation CORONA geht die Tendenz in Richtung Kurzarbeit. Da die ATZ-Mitarbeiter eh schon 50% weniger Gehalt haben, stellt sich die Frage ob diese an Kurzarbeit teilnehmen müssen ? Sollte es die Regelung geben, dass auch ATZ-Mitarbeiter an der Kurzarbeit teilnehmen müssen wären das fatale Folgen im Zuge des zur Verfügung stehenden Einkommen für die betroffenen Familien. Daher die Bitte um Ihre Rückantwort und im Voraus besten Dank.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183295 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183295 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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