Altersteilzeit und Kurzarbeit
Anfrage an:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Das Kurzarbeitergeld wird vom Regelarbeitslohn in der Altersteilzeit berechnet, das konnte ich schon herausfinden.
Frage nun: Wird der Aufstockungsbetrag vom Arbeitgeber weiterhin gezahlt und wer übernimmt die bei Altersteilzeit zusätzlichen Rentenversicherungsbeiträge? Werden die von der Arbeitsagentur dem Arbeitgeber erstattet?
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum26. März 2020
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28. April 2020
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