Altes Rewe-Center am Neumarkt

Anfrage an: Amtsgericht Emmerich

ich interessiere mich für die zukünftigen und doch hoffentlich umgesetzten Baupläne für das "Alte Rewe-Center" am Neumarkt in Emmerich am Rhein.

Da nunmehr der größte Teil der Abrissarbeiten des alten Gebäudes durchgeführt wurden, erhoffe ich mir aktuelle Baupläne oder auch Gestaltungspläne für dieses Baugrundstück zu erhalten, sowie die steuerliche und finanzielle Belastung dieses Projektes auf die Bürger der Stadt Emmerich am Rhein.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    5. Januar 2015
  • Frist
    6. Februar 2015
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Pascal Jansen
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Amtsgericht Emmerich Details
Von
Pascal Jansen
Betreff
Altes Rewe-Center am Neumarkt [#8307]
Datum
5. Januar 2015 11:47
An
Amtsgericht Emmerich
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
ich interessiere mich für die zukünftigen und doch hoffentlich umgesetzten Baupläne für das "Alte Rewe-Center" am Neumarkt in Emmerich am Rhein. Da nunmehr der größte Teil der Abrissarbeiten des alten Gebäudes durchgeführt wurden, erhoffe ich mir aktuelle Baupläne oder auch Gestaltungspläne für dieses Baugrundstück zu erhalten, sowie die steuerliche und finanzielle Belastung dieses Projektes auf die Bürger der Stadt Emmerich am Rhein.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Pascal Jansen <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Pascal Jansen
Amtsgericht Emmerich
Rückantwort Amtsgericht Emmerich Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Dieser Übermittlungs…
Von
Amtsgericht Emmerich
Betreff
Rückantwort Amtsgericht Emmerich
Datum
5. Januar 2015 11:52
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre E-Mail. Dieser Übermittlungsweg dient ausschließlich dazu, nicht formbedürftige Mitteilungen zu übersenden. In Rechtssachen können daher auf diesem Wege insbesondere keine Schriftsätze, Mitteilungen oder sonstige Einsendungen zu Verfahren übersandt werden, die anhängig sind oder anhängig gemacht werden sollen, da die Identität des Absenders nicht mit Sicherheit feststeht. Dies gilt auch für Anträge auf Erteilung von Auszügen aus dem Grundbuch oder einem Register. Aus diesem Grund erfolgt eine Bearbeitung solcher elektronischer Post nicht. Bitte benutzen Sie deshalb in diesen Angelegenheiten in Ihrem eigenen Interesse die üblichen Übermittlungswege, insbesondere auch dann, wenn durch eine Mitteilung eine Frist gewahrt werden soll, da dies per E-Mail nicht möglich ist. Alle übrigen Anliegen werden an die zuständige Stelle weitergeleitet und bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen

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Amtsgericht Emmerich
Die von Ihnen gewünschten Unterlagen können beim Bauamt der Stadt Emmerich am Rhein angefordert werden. Sie liege…
Von
Amtsgericht Emmerich
Betreff
AW: Altes Rewe-Center am Neumarkt [#8307]
Datum
5. Januar 2015 11:59
Status
Die von Ihnen gewünschten Unterlagen können beim Bauamt der Stadt Emmerich am Rhein angefordert werden. Sie liegen hier nicht vor. Mit freundlichen Grüßen