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Altlasten in Hessen

Anfrage an: Umweltbundesamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir eine Auflistung sämtlicher noch bestehender Altlasten in Hessen. Bitte nennen Sie die Art der jeweiligen Altlast, wodurch genau der Boden kontaminiert ist und den Lageort.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir eine Auflistung sämtlicher noch be…
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Altlasten in Hessen [#183255]
Datum
23. März 2020 23:39
An
Umweltbundesamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir eine Auflistung sämtlicher noch bestehender Altlasten in Hessen. Bitte nennen Sie die Art der jeweiligen Altlast, wodurch genau der Boden kontaminiert ist und den Lageort. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183255 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Umweltbundesamt
Die hatte ich mir schon genommen. Wäre auch noch dran. Kannst DU das machen - wäre prima! ____________________…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Altlasten in Hessen [#183255]
Datum
25. März 2020 15:24
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Die hatte ich mir schon genommen. Wäre auch noch dran. Kannst DU das machen - wäre prima! ________________________________ Von: Antragsteller/in Gesendet: Montag, 23. März 2020 22:39 An: Bürgerservice Betreff: Altlasten in Hessen [#183255] Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir eine Auflistung sämtlicher noch bestehender Altlasten in Hessen. Bitte nennen Sie die Art der jeweiligen Altlast, wodurch genau der Boden kontaminiert ist und den Lageort. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Umweltbundesamt
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Wir haben Ihren Antrag geprüft. Die von Ihnen erbe…
Von
Umweltbundesamt
Betreff
AW: Altlasten in Hessen [#183255]
Datum
27. März 2020 11:27
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in wir bedanken uns für Ihre Anfrage. Wir haben Ihren Antrag geprüft. Die von Ihnen erbetenen Informationen liegen im Umweltbundesamt nicht vor. Möglicherweise könnten Listen zu Altlasten im Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz. Landwirtschaft und Verbraucherschutz vorliegen. Wie empfehlen Ihnen, dort nachzufragen. Sofern Sie aus unserem Haus wegen der Ablehnung des Informationszugangs einen rechtsmittelfähigen Bescheid wünschen, erbitten wir eine entsprechende Rückmeldung. Mit freundlichem Gruß

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Lieber Antragsteller/in ich danke Ihnen dennoch für die schnelle Bearbeitung und wünsche ein schönes Wochenende! …
An Umweltbundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Altlasten in Hessen [#183255]
Datum
27. März 2020 11:50
An
Umweltbundesamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Lieber Antragsteller/in ich danke Ihnen dennoch für die schnelle Bearbeitung und wünsche ein schönes Wochenende! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183255 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183255