Altlasten Schmitz und Söhne

Übersicht der Altlasten, welche bei den Grundstücken der ehemaligen Firma Schmitz und Söhne in Homberg bisher erfasst wurden?

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    11. Mai 2018
  • Frist
    12. Juni 2018
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Ulrich Scharfenort
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Duisburg Details
Von
Ulrich Scharfenort
Betreff
Altlasten Schmitz und Söhne [#29671]
Datum
11. Mai 2018 08:03
An
Kommunalverwaltung Duisburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Übersicht der Altlasten, welche bei den Grundstücken der ehemaligen Firma Schmitz und Söhne in Homberg bisher erfasst wurden?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Ulrich Scharfenort
Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail, die an das Fachamt weitergeleitet wurde. https://www…
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
Antwort: Altlasten Schmitz und Söhne [#29671]
Datum
14. Mai 2018 10:10
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scharfenort, vielen Dank für Ihre E-Mail, die an das Fachamt weitergeleitet wurde. https://www2.duisburg.de/micro2/umwelt/boden/inhalt/bereich3.php Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Duisburg
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Anfrage vom 11.05.2018 wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. …
Von
Kommunalverwaltung Duisburg
Betreff
WG: Altlasten Schmitz und Söhne [#29671]
Datum
30. Mai 2018 15:51
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scharfenort, Ihre Anfrage vom 11.05.2018 wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet. Als Untere Bodenschutzbehörde führen wir das Kataster über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten und beantworten entsprechende Anfragen. Da mir nicht bekannt ist, welche Grundstücke in Duisburg-Homberg zum Grundbesitz der Firma Schmitz und Söhne gehören/gehörten, muss ich Sie leider bitten, Ihre Anfrage zu präzisieren. Zum Abgleich mit dem Kataster benötigen wir die genauen Flurstücksbezeichnungen (Gemarkung, Flur, Flur Stück). Ferner ist von Bedeutung, dass es sich bei den Informationen aus dem Altlastverdachtsflächenkataster um personenbezogene Daten handelt und daher im Einzelfall zu prüfen ist, ob durch die Bekanntmachung der Daten die Interessen der Betroffenen beeinträchtigt werden. Aus diesem Grund sieht der amtliche Vordruck für Altlastenauskünfte, den Sie über die Internetseite der Stadt Duisburg abrufen können, auch die Zustimmung der jeweiligen Eigentümer vor, um arbeitsintensive Beteiligungen zu vermeiden. Bitte beachten Sie darüberhinaus, dass Auskünfte aus dem Kataster über altlastenverdächtige Flächen und Altlasten nach der Tarifstelle 15c.1.2.1 des Allgemeinen Gebührentarifs zur Allgemeinen Verwaltungsgebührenordnung des Landes NRW gebührenpflichtig sind. Die Gebühr berechnet sich nach dem Zeitaufwand und beträgt regelmäßig je nach Informationsmenge 68 ? - 136 ?. Für Auskünfte mit einem außergewöhnlich hohen Bearbeitungsaufwand können Gebühren von bis zu 500 ? anfallen. In diesem Fall würden die Antragsteller jedoch vorab telefonisch informiert werden. Nur Auskünfte mit geringfügigem Aufwand (Bearbeitungszeit bis zu 30 Minuten) können gebührenfrei erteilt werden. Ungenaue Grundstücksangaben oder die fehlende Einverständniserklärung des Eigentümers können zu einem höheren Zeitaufwand bei der Bearbeitung der Anfrage führen. Es wäre daher sehr hilfreich, wenn Sie mir neben den genauen Flurstücksbezeichnungen auch die jeweiligen Eigentümerzustimmung übersenden würden. Ferner benötige ich für die ordnungsgemäße Zustellung der Auskunft und des etwaigen Gebührenbescheides noch Ihre postalische Anschrift. Falls Sie Rückfragen haben stehen ich Ihnen natürlich gerne telefonisch zur Verfügung. Mit freundlichem Gruß