Ambiente Messe in Frankfurt am Main

Auf der Ambiente-Messe in Frankfurt werden ab dem 7. Februar ca. 700 Aussteller (viele aus China, 4 direkt aus Wuhan!) ausstellen. Wie schätzen Sie das Coronavirus-Infektions-Risiko unter den aktuellen Umständen (Übertragung von Mensch zu Mensch auch innerhalb der ca. 14-tägigen Inkubationszeit!) ein?
Bitte informieren Sie mich zeitnah

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    4. Februar 2020
  • Frist
    6. März 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Auf der Amb…
An Bundesministerium für Gesundheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ambiente Messe in Frankfurt am Main [#179202]
Datum
4. Februar 2020 10:20
An
Bundesministerium für Gesundheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Auf der Ambiente-Messe in Frankfurt werden ab dem 7. Februar ca. 700 Aussteller (viele aus China, 4 direkt aus Wuhan!) ausstellen. Wie schätzen Sie das Coronavirus-Infektions-Risiko unter den aktuellen Umständen (Übertragung von Mensch zu Mensch auch innerhalb der ca. 14-tägigen Inkubationszeit!) ein? Bitte informieren Sie mich zeitnah
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Walter Dr. Seyde Anfragenr: 179202 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179202 Postanschrift Walter Dr. Seyde << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundli…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Ambiente Messe in Frankfurt am Main [#179202]
Datum
4. Februar 2020 11:55
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, wie gewünscht bestätige ich den Eingang Ihrer unten stehenden Email. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen gena…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Ambiente Messe in Frankfurt am Main [#179202]
Datum
21. Februar 2020 14:42
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, zu Ihrer unten stehenden Anfrage teile ich Ihnen Folgendes mit: Die von Ihnen genannten Rechtsvorschriften (§ 1 IFG, § 3 UIG, § 1 VIG) sind nicht einschlägig: Die Anwendungsbereiche des Umweltinformationsgesetzes und des Verbraucherinformationsgesetzes sind nicht eröffnet. Das Informationsfreiheitsgesetz ist nicht betroffen, da sich Ihr Antrag nicht auf Zugang zu amtlichen Aufzeichnungen, sondern auf Antworten auf konkrete Fragestellungen richtet. Ihre Anfrage wurde daher an das zuständige Fachreferat weitergeleitet. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
WG: Ihre diversen Anfragen zum Coronavirus an fragdenstaat.de -  Aktenzeichen L4-96/Seyde/20 Sehr geehrter Herr Dr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Ihre diversen Anfragen zum Coronavirus an fragdenstaat.de -  Aktenzeichen L4-96/Seyde/20
Datum
21. Februar 2020 14:59
Status
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, Ihre Anfragen mit Bezug auf das IFG beantworte ich nachfolgend zusammenhängend. Ich kann verstehen, dass Sie sich angesichts der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus Sorgen machen und ggf. Fragen dazu haben. Für Ihre Verunsicherung besteht aber derzeit kein Anlass. Deutschland ist für solche Fälle gut vorbereitet. Abhängig von der Risikoeinschätzung für Deutschland werden fortlaufend weitere mögliche Maßnahmen geprüft. Zu Ihrer Anfrage #179570 möchte ich zunächst Folgendes ausführen: Von einer Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 über in öffentlichen Gebäuden und Hotels betriebenen Klimaanlagen ist bei jetzigem Kenntnisstand nicht auszugehen, da es sich um eine vor allem durch Tröpfchen und nicht primär über die Luft übertragene Infektion handelt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) informiert laufend auf seiner Webseite https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html zum aktuellen Geschehen. Die Antworten auf häufig gestellte Fragen werden regelmäßig aktualisiert. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass das BMG angesichts der Vielzahl von Anfragen nicht individuell antworten kann. Das zum BMG gehörende fachlich zuständige Robert Koch-Institut hat die relevanten Fragen zusammengestellt und umfassend beantwortet. Sie finden diese im Internet unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html Darüber hinaus finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen auch auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die ebenfalls zum BMG-Geschäftsbereich gehört: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html Zu Ihrer Anfrage #179202 möchte ich noch ergänzend, dass für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und damit auch für die Risikobewertung bei Großveranstaltungen, wie z.B. Messen, die Bundesländer sowie ihre Kommunen und Städte verantwortlich sind. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihren Fragen an das Gesundheitsamt der Stadt, in der die Messe stattfindet, zu wenden. Die gemachten Auskünfte beziehen sich ausdrücklich auch auf Ihre Fragen #179837 und #179798. Weitergehende Antworten sind nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Gesundheit
WG: Ihre diversen Anfragen zum Coronavirus an fragdenstaat.de -  Aktenzeichen L4-96/Seyde/20 Sehr geehrter Herr Dr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Ihre diversen Anfragen zum Coronavirus an fragdenstaat.de -  Aktenzeichen L4-96/Seyde/20
Datum
21. Februar 2020 14:59
Status
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, Ihre Anfragen mit Bezug auf das IFG beantworte ich nachfolgend zusammenhängend. Ich kann verstehen, dass Sie sich angesichts der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus Sorgen machen und ggf. Fragen dazu haben. Für Ihre Verunsicherung besteht aber derzeit kein Anlass. Deutschland ist für solche Fälle gut vorbereitet. Abhängig von der Risikoeinschätzung für Deutschland werden fortlaufend weitere mögliche Maßnahmen geprüft. Zu Ihrer Anfrage #179570 möchte ich zunächst Folgendes ausführen: Von einer Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 über in öffentlichen Gebäuden und Hotels betriebenen Klimaanlagen ist bei jetzigem Kenntnisstand nicht auszugehen, da es sich um eine vor allem durch Tröpfchen und nicht primär über die Luft übertragene Infektion handelt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) informiert laufend auf seiner Webseite https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html zum aktuellen Geschehen. Die Antworten auf häufig gestellte Fragen werden regelmäßig aktualisiert. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass das BMG angesichts der Vielzahl von Anfragen nicht individuell antworten kann. Das zum BMG gehörende fachlich zuständige Robert Koch-Institut hat die relevanten Fragen zusammengestellt und umfassend beantwortet. Sie finden diese im Internet unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html Darüber hinaus finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen auch auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die ebenfalls zum BMG-Geschäftsbereich gehört: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html Zu Ihrer Anfrage #179202 möchte ich noch ergänzend, dass für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und damit auch für die Risikobewertung bei Großveranstaltungen, wie z.B. Messen, die Bundesländer sowie ihre Kommunen und Städte verantwortlich sind. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihren Fragen an das Gesundheitsamt der Stadt, in der die Messe stattfindet, zu wenden. Die gemachten Auskünfte beziehen sich ausdrücklich auch auf Ihre Fragen #179837 und #179798. Weitergehende Antworten sind nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen

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Bundesministerium für Gesundheit
WG: Ihre diversen Anfragen zum Coronavirus an fragdenstaat.de -  Aktenzeichen L4-96/Seyde/20 Sehr geehrter Herr Dr…
Von
Bundesministerium für Gesundheit
Betreff
WG: Ihre diversen Anfragen zum Coronavirus an fragdenstaat.de -  Aktenzeichen L4-96/Seyde/20
Datum
21. Februar 2020 14:59
Status
Sehr geehrter Herr Dr. Seyde, Ihre Anfragen mit Bezug auf das IFG beantworte ich nachfolgend zusammenhängend. Ich kann verstehen, dass Sie sich angesichts der aktuellen Entwicklungen im Zusammenhang mit dem neuartigen Coronavirus Sorgen machen und ggf. Fragen dazu haben. Für Ihre Verunsicherung besteht aber derzeit kein Anlass. Deutschland ist für solche Fälle gut vorbereitet. Abhängig von der Risikoeinschätzung für Deutschland werden fortlaufend weitere mögliche Maßnahmen geprüft. Zu Ihrer Anfrage #179570 möchte ich zunächst Folgendes ausführen: Von einer Weiterverbreitung von SARS-CoV-2 über in öffentlichen Gebäuden und Hotels betriebenen Klimaanlagen ist bei jetzigem Kenntnisstand nicht auszugehen, da es sich um eine vor allem durch Tröpfchen und nicht primär über die Luft übertragene Infektion handelt. Das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) informiert laufend auf seiner Webseite https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus.html zum aktuellen Geschehen. Die Antworten auf häufig gestellte Fragen werden regelmäßig aktualisiert. Ich bitte daher um Verständnis dafür, dass das BMG angesichts der Vielzahl von Anfragen nicht individuell antworten kann. Das zum BMG gehörende fachlich zuständige Robert Koch-Institut hat die relevanten Fragen zusammengestellt und umfassend beantwortet. Sie finden diese im Internet unter: https://www.rki.de/SharedDocs/FAQ/NCOV2019/FAQ_Liste.html Darüber hinaus finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen auch auf den Internetseiten der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung, die ebenfalls zum BMG-Geschäftsbereich gehört: https://www.infektionsschutz.de/coronavirus-2019-ncov.html Zu Ihrer Anfrage #179202 möchte ich noch ergänzend, dass für den Vollzug des Infektionsschutzgesetzes und damit auch für die Risikobewertung bei Großveranstaltungen, wie z.B. Messen, die Bundesländer sowie ihre Kommunen und Städte verantwortlich sind. Ich empfehle Ihnen daher, sich mit Ihren Fragen an das Gesundheitsamt der Stadt, in der die Messe stattfindet, zu wenden. Die gemachten Auskünfte beziehen sich ausdrücklich auch auf Ihre Fragen #179837 und #179798. Weitergehende Antworten sind nicht möglich. Mit freundlichen Grüßen