Amokfahrt in Münster

Die Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen die Stadt Münster soll zurückgezogen sein.
Antenne Münster hat darüber am vorletzten Donnerstag in seiner 16:00 Uhr Nachricht berichtet. Ist diese Nachricht kein Fake?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    29. April 2018
  • Frist
    2. Juni 2018
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Michael Nowak
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatsanwaltschaft Münster Details
Von
Michael Nowak
Betreff
Amokfahrt in Münster [#29302]
Datum
29. April 2018 15:56
An
Staatsanwaltschaft Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Strafanzeige wegen unterlassener Hilfeleistung gegen die Stadt Münster soll zurückgezogen sein. Antenne Münster hat darüber am vorletzten Donnerstag in seiner 16:00 Uhr Nachricht berichtet. Ist diese Nachricht kein Fake?
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Nowak <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Nowak

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Staatsanwaltschaft Münster
E140a-246 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) E 140 a - 246 Informationsfreiheitsgesetz Nor…
Von
Staatsanwaltschaft Münster
Betreff
E140a-246 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW)
Datum
9. Mai 2018 08:31
Status
Anfrage abgeschlossen
E 140 a - 246 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Vorfall vom 07.04.2018 Ihre E-Mail vom 29.04.2018 Sehr geehrter Herr Nowak, bezugnehmend auf die o.g. E-Mail möchte ich mitteilen, dass es sich bei der Anfrage um keine Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen handelt. Sie bitten um eine Auskunft zu einem anhängigen Verfahren der Staatsanwaltschaft und keine Information die die öffentliche Verwaltung betrifft. Eine solche das Verfahren betreffende Anfrage kann nur schriftlich und unter den Voraussetzungen des § 475 StPO gestellt werden. Für die von Ihnen beantragte Auskunft fällt aufgrund des geringen Verwaltungsaufwandes keine Gebühr an. Münster, 07.05.2018 Die Leitende Oberstaatsanwältin Mit freundlichen Grüßen