Ampelanlage in Heidelberg

Anfrage an: Stadt Heidelberg

- eine Auflistung, wie viele der im letzten Jahr errichteten Lichtzeichenanlagen mit Verkehrsdetektoren ausgestattet sind
- eine Begründung, in welchen Fällen auf Verkehrsdetektoren verzichtet wird
- den Anteil der Fahrrad-Lichtzeichenanlagen, die mit Verkehrsdetektoren für die Erkennung von Fahrrädern geeignet sind
- eine Liste der Maßnahmen, die seit des Ausrufs des Klimanotstands im Bereich der Lichtzeichenanlagen durchgeführt wurden (beispielsweise Abschaltung von Lichtzeichenanlagen in Zeiten geringer Nutzung)

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Juli 2019
  • Frist
    6. August 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - eine Auflistung…
An Stadt Heidelberg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ampelanlage in Heidelberg [#154566]
Datum
7. Juli 2019 20:49
An
Stadt Heidelberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- eine Auflistung, wie viele der im letzten Jahr errichteten Lichtzeichenanlagen mit Verkehrsdetektoren ausgestattet sind - eine Begründung, in welchen Fällen auf Verkehrsdetektoren verzichtet wird - den Anteil der Fahrrad-Lichtzeichenanlagen, die mit Verkehrsdetektoren für die Erkennung von Fahrrädern geeignet sind - eine Liste der Maßnahmen, die seit des Ausrufs des Klimanotstands im Bereich der Lichtzeichenanlagen durchgeführt wurden (beispielsweise Abschaltung von Lichtzeichenanlagen in Zeiten geringer Nutzung)
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Stadt Heidelberg
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die gewünschte Auflistung des Amtes für Verkehrsmanagemen…
Von
Stadt Heidelberg
Betreff
Ihr Antrag Gemäß LIFG | Ampelanlage in Heidelberg [#154566]
Datum
30. Juli 2019 11:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage erhalten Sie die gewünschte Auflistung des Amtes für Verkehrsmanagement zu allen neuen Lichtsignalanlagen im Zuständigkeitsbereich der Stadt Heidelberg seit 01.01.2018 (Punkt 1). Bezüglich der Punkte 2 und 3 können wir Ihnen folgendes mitteilen: Alle Signalanlagen der Stadt Heidelberg werden gemäß den „Richtlinien für Lichtsignalanlagen“ (RiLSA 2015) konzipiert und mit den neuesten technischen Geräten ausgerüstet. Die Planung und Ausführung (von Ausschreibung bis zur Realisierung) erfolgt gemäß VOB und HOAI. Die aufgelisteten Signalanlagen sind somit sämtlich mit Detektionen ausgestattet. Sind für den Radverkehr explizit Signalgeber vorgesehen, so werden - je nach Unterscheidung zwischen Hauptrichtung bzw. Nebenrichtung – auch diese mit den entsprechend notwendigen Detektionen versehen. Zu der unter Punkt 4 gewünschten „Liste von Maßnahmen, die seit Ausrufs des Klimanotstands im Bereich der Lichtzeichenanlagen durchgeführt wurden“ können wir unter Verweis auf die aktuell noch laufenden verwaltungsinternen Beratungen derzeit noch keine weiteren Angaben machen (vgl. § 4, Abs. 6 LIFG). Mit freundlichen Grüßen