Ampelkosten

Ich würde gerne wissen wie viel Euro die Ampelaustattung einer vier straßigen Kreuzung im Durchschnitt kostet.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    8. November 2019
  • Frist
    10. Dezember 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Fol…
An Verkehrslenkung Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ampelkosten [#170070]
Datum
8. November 2019 13:28
An
Verkehrslenkung Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Ich würde gerne wissen wie viel Euro die Ampelaustattung einer vier straßigen Kreuzung im Durchschnitt kostet.
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verkehrslenkung Berlin
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Anliegens vom 8. November 2019. Gegenwärt…
Von
Verkehrslenkung Berlin
Betreff
AW: Ampelkosten [#170070]
Datum
18. November 2019 16:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit bestätigen wir den Eingang Ihres Anliegens vom 8. November 2019. Gegenwärtig erfüllt Ihre Anfrage allerdings noch nicht die Voraussetzungen für eine Erledigung im Sinne des Berliner Informationsfreiheitsgesetzes. Vor diesem Hintergrund benötigen wir weitere Informationen, die bitte an mich zu übermitteln sind, bzw. ist eine Anpassung Ihrer Anfrage erforderlich: 1) Ihre Datenabfrage grenzt in der jetzigen Weite an Unerfüllbarkeit, weil die Verkehrslenkung Berlin nicht über eine "Akte/ Vorgang" verfügt, aus welchem die durchschnittlichen Kosten für eine "Ampelausstattung einer vierstraßigen Kreuzung" zu entnehmen wären. Vielmehr sind die diversen Projekte zu Lichtzeichenanlagen sowohl im Umfang als auch in der Größe stark variabel, so dass eine pauschale Kostenaussage im Rahmen einer Auskunft nach dem Informationsfreiheitsgesetz nicht möglich ist. Sie haben aber die Möglichkeit, in eigener Sache eine entsprechende Kostendurchschnittsanalyse auf Grundlage entsprechender Auskünfte zu Einzelprojekten durchzuführen. Bitte benennen bzw. spezifizieren Sie die gewünschten Lichtzeichenanlagen (Örtlichkeit/ Bezirk/ Ortsteil/ Straßen), deren Akten dann von der Verkehrslenkung Berlin geprüft/ ausgewertet würden; die Informationen, die allerdings für jede Akte gesondert gebührenpflichtig sind, werden anschließend bereitgestellt, sofern Sie die Kostenschätzung/ -übernahme bestätigen: Über die zu erwartenden Kosten, die von Ihnen zu begleichen wären, erhalten Sie im Vorfeld von mir eine Information, nach deren Bestätigung die Amtshandlungen nach dem Informationsfreiheitsgesetz dann von mir kostenpflichtig durchgeführt würden. 2) Identitätsdaten: Wir benötigen aus Gründen der Rechtssicherheit und Rechtsklarheit, soweit auch als Voraussetzung für den gesetzlich vorgegebenen ordnungsgemäßen Vollzug des Informationsfreiheitsgesetzes, Ihre Identitätsdaten, also Namen und Anschrift. Mit freundlichen Grüßen