Ampeln am Stachus

Informationen wie die Umlaufaufteilung und Umlaufzeiten der Lichtzeichenanlagen für Fussgänger und Radfahrer vom Karlsplatz in Richtung Prielmayerstrasse.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. Juli 2020
  • Frist
    5. August 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen wie…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ampeln am Stachus [#191979]
Datum
3. Juli 2020 07:54
An
Stadtverwaltung München
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen wie die Umlaufaufteilung und Umlaufzeiten der Lichtzeichenanlagen für Fussgänger und Radfahrer vom Karlsplatz in Richtung Prielmayerstrasse.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191979/ Postanschrift << Adresse entfernt >> Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an das zuständige Referat geleitet. Mit freundlichen Grüßen
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Ampeln am Stachus [#191979]
Datum
3. Juli 2020 12:00
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage wurde an das zuständige Referat geleitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ampeln am Stachus“ vom 03.07.2020 (#191979) wurd…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ampeln am Stachus [#191979]
Datum
5. August 2020 17:20
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Ampeln am Stachus“ vom 03.07.2020 (#191979) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> Anfragenr: 191979 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/191979/
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Erinnerungs-Email. Wir haben diese an das zuständige Referat we…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: Ampeln am Stachus [#191979]
Datum
6. August 2020 07:11
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Erinnerungs-Email. Wir haben diese an das zuständige Referat weitergeleitet mit der Bitte um zeitnahe Erledigung. Aufgrund eines aktuell hohen Aufkommens an Anfragen dort kann es leider zu Verzögerungen kommen. Wir bitten um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen
Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 03.07.2020 über das Portal "FragDenStaat" wurde an unser…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
WG: Ampeln am Stachus [#191979]
Datum
11. August 2020 13:01
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage vom 03.07.2020 über das Portal "FragDenStaat" wurde an unsere Fachdienststelle weitergeleitet. Verkehrstechnische Unterlagen zu Lichtsignalanlagen (LSA), werden in der Regel in Verbindung mit Rechtsstreitigkeiten angefragt und kostenpflichtig zur Verfügung gestellt. Der aktuelle Stundensatz beträgt in Anlehnung an § 9 JVEG derzeit 70,00 €. Um die von Ihnen gewünschten verkehrstechnischen Unterlagen aufzubereiten und als Datei zu exportieren wird sich vmtl. ein zeitlicher Aufwand von 0,75 bis 1,50 Stunden ergeben. § 39 Abs. 1 BayDSG führt Folgendes aus: "Jeder hat das Recht auf Auskunft über den Inhalt von Dateien und Akten öffentlicher Stellen, soweit ein berechtigtes, nicht auf eine entgeltliche Weiterverwendung gerichtetes Interesse glaubhaft dargelegt wird." Aus Ihrer Anfrage vom 03.07.2020 können wir jedoch kein - wie oben explizit aufgeführt - berechtigtes und glaubhaft dargelegtes Interesse ableiten. Wir bitten Sie deshalb dies zu begründen. Abschließend möchten wir Sie noch darauf hinweisen, dass die von Ihnen gewünschten verkehrstechnischen Unterlagen zur LSA Karlsplatz Stachus äußerst komplex und sehr umfangreich sind. Ohne entsprechende Fachkenntnis ist eine korrekte Interpretation kaum leistbar. Zudem möchten wir Sie schon vorab darauf hinweisen, dass die von Ihnen gewünschten verkehrstechnischen Unterlagen einem Urheberrecht unterliegen und somit u.a. auch aus wettbewerbsrechtlichen Gründen weder veröffentlicht, noch an unberechtigte Dritte weitergeleitet werden dürfen. Nach Rücksprache mit unserer Rechtsabteilung möchten wir Sie auch darum bitten, als zukünftigen Kommunikationskanal Ihre persönliche E-Mail-Adresse anzugeben und diese auch zu verwenden. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr [geschwärzt], Mir ist wohl bei der Antragstellung ein kleiner Fehler unterlaufen. Ich begehre die Akten nich…
An Stadtverwaltung München Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Ampeln am Stachus [#191979]
Datum
14. August 2020 16:28
An
Stadtverwaltung München
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr [geschwärzt], Mir ist wohl bei der Antragstellung ein kleiner Fehler unterlaufen. Ich begehre die Akten nicht nach BayDSG sonder aufgrund der InformationsfreiheitsS der Stadt München. Eine Begründung ähnlich §39 Abs. 1 BayDSG scheint mir deshalb nicht nötig. Ich bitte Sie, den Sachverhalt unter den Umständen erneut zu prüfen. ... Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] Anfragenr: 191979 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]

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Stadtverwaltung München
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 14.08.2020. Die von Ihnen genannte Informati…
Von
Stadtverwaltung München
Betreff
AW: WG: Ampeln am Stachus [#191979]
Datum
17. August 2020 08:25
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung vom 14.08.2020. Die von Ihnen genannte Informationsfreiheitssatzung der Landeshauptstadt München bezieht sich gemäß § 1 Abs. 2 lediglich auf Angelegenheiten des eigenen Wirkungskreises. Die von Ihnen gewünschte Akteneinsicht von verkehrstechnischen Unterlagen bezieht sich jedoch auf Angelegenheiten des übertragenen Wirkungskreises, womit auch wieder das von Ihnen ursprünglich und völlig richtig genannte BayDSG zur Anwendung gelangt. Wir bitten Sie deshalb erneut um Begründung der Akteneinsicht gemäß § 39 Abs. 1 BayDSG. Mit freundlichen Grüßen