Ampelschaltung Bahnhofstr. Ecke Heinrich-Heine-Str.

Anfrage an: Stadt Mittweida

Gutachten, Messungen und eventuelle andere Unterlagen, die genutzt wurden, um die Zeitintervalle der Ampelschaltung an der Kreuzung Bahnhofstr. Ecke Heinrich-Heine-Str. festzulegen.

Insbesondere interressiere ich mich für Unterlagen, die die sehr kurze Grünphase der Fussgänger begründen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    5. März 2018
  • Frist
    6. April 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Gutachten, Mess…
An Stadt Mittweida Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ampelschaltung Bahnhofstr. Ecke Heinrich-Heine-Str. [#26885]
Datum
5. März 2018 22:33
An
Stadt Mittweida
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SächsUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Gutachten, Messungen und eventuelle andere Unterlagen, die genutzt wurden, um die Zeitintervalle der Ampelschaltung an der Kreuzung Bahnhofstr. Ecke Heinrich-Heine-Str. festzulegen. Insbesondere interressiere ich mich für Unterlagen, die die sehr kurze Grünphase der Fussgänger begründen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 1 SächsUIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Mittweida
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich der Kreuzung Bahnhofstraße/Heinrich-Heine-S…
Von
Stadt Mittweida
Betreff
AW: Ampelschaltung Bahnhofstr. Ecke Heinrich-Heine-Str. [#26885]
Datum
6. März 2018 09:28
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage hinsichtlich der Kreuzung Bahnhofstraße/Heinrich-Heine-Straße. Es handelt sich hierbei um die Kreuzung der Staatsstraßen S 247 (Bahnhofstraße) / S 200 (Heinrich-Heine-Straße). Die Straßenbaulast beider Straßen liegt komplett beim LASuV, somit ist die Ampelanlage auch im Eigentum des LASuV und wird von diesem (bzw. im Auftrag von diesem) betreut, gewartet und programmiert. Nachstehend erhalten Sie die Kontaktdaten der zuständigen Behörde, so dass Sie gegebenenfalls persönlich Kontakt aufnehmen können. Ihr Anliegen leite ich an die angegebene E-Mail weiter. Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV) Niederlassung Zschopau Hans-Link-Straße 4 09131 Chemnitz Tel.: 0371-4 66 00 Fax.: 0371-4 66 0 1099 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Für Rückfragen stehe ich Ihnen gern zur Verfügung. Freundliche Grüße

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Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
5.3-0127/2062/6-2018/ Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage an die Stadtverwaltung Mittweida hat diese zu…
Von
Landesamt für Straßenbau und Verkehr Sachsen
Betreff
S 247, Mittweida, Ampelschaltung Bahnhofstr. Ecke Heinrich-Heine-Str.
Datum
22. März 2018 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
5.3-0127/2062/6-2018/ Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage an die Stadtverwaltung Mittweida hat diese zuständigkeitshalber an uns in der Niederlassung Zschopau weitergeleitet. Eine Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Sächsischen Umweltinformationsgesetz (SächsUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) trifft im vorliegenden Fall nicht zu. Wir antworten Ihnen jedoch gerne aus regionaler Zuständigkeit für die Landkreise Mittelsachsen und Erzgebirge auf Bundes- und Staatsstraßen. Für Ihren Hinweis danken wir Ihnen und erläutern den Sachverhalt wie folgt: Die Errichtung und der Betrieb von Lichtsignalanlagen erfolgt gemäß "Richtlinien für Lichtsignalanlagen - Lichtzeichenanlagen für den Straßenverkehr - (RiLSA), aktuelle Ausgabe 2015. Darin ist im Punkt 2.7.4 geregelt, dass eine Mindestfreigabezeit von 5 s einzuhalten ist. Zusätzlich ist zu gewährleisten, dass während der Freigabezeit rechnerisch mindestens die halbe Fahrbahnbreite zurückgelegt werden kann. Dafür wird eine sogenannte Räumgeschwindigkeit angesetzt, die im Regelfall 1,2 m/s beträgt (siehe Abschnitt 2.5.1 RiLSA). Die am Knotenpunkt vorherrschenden Freigabezeiten von 7 s für Fußgänger sind rechnerisch für Fahrbahnbreiten bis 16,8 m ausreichend. Die tatsächlichen Straßenbreiten in den Zufahrten liegen bei 10,5 m. Die Dauer der Fußgängerfreigabezeit ist aus Sicht der Verkehrssicherheit eine untergeordnete Größe. Auch wenn ein Fußgänger in letzter Sekunde der Freigabe die Straße betritt, muss er diese sicher queren können. Deshalb schließt sich immer eine Zwischenzeit, berechnet mit der gesamten Fahrbahnbreite, bis zur Freigabe des Kfz-Verkehrs an. Erst danach wird der konfliktierende Kfz-Verkehr freigegeben. Mit freundlichen Grüßen