ampelschaltung Bürgermeister-Smidt-Str. / Falkenstr.

nach meinen Beobachtungen wurde die Ampelschaltung an der o. g. Kreuzung für Fußgänger und Radfahrer, die die Bürgermeister-Smidt-Str. queren wollen, geändert: bis vor kurzem konnte man regelmäßig "in einem Rutsch" die Bürgermeister-Smidt-Str. und den nördlichen Fahrstreifen der Falkenstraße bei grün überqueren, es sei denn, eine Straßenbahn kam.

Seit ein paar Tagen muss ich jedesmal (auch ohne Straßenbahn) nach Querung der Bürgermeister-Smidt-Str. warten, bis die Querung der Falkenstraße grün schaltet.

1.) ist diese Beobachtung richtig?
2.) wenn ja, warum wurde diese Schaltung geändert?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    26. März 2015
  • Frist
    28. April 2015
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Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: nach …
An Amt für Straßen und Verkehr Bremen Details
Von
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Betreff
ampelschaltung Bürgermeister-Smidt-Str. / Falkenstr. [#8973]
Datum
26. März 2015 16:24
An
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem BremIFG/IWG/BremUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
nach meinen Beobachtungen wurde die Ampelschaltung an der o. g. Kreuzung für Fußgänger und Radfahrer, die die Bürgermeister-Smidt-Str. queren wollen, geändert: bis vor kurzem konnte man regelmäßig "in einem Rutsch" die Bürgermeister-Smidt-Str. und den nördlichen Fahrstreifen der Falkenstraße bei grün überqueren, es sei denn, eine Straßenbahn kam. Seit ein paar Tagen muss ich jedesmal (auch ohne Straßenbahn) nach Querung der Bürgermeister-Smidt-Str. warten, bis die Querung der Falkenstraße grün schaltet. 1.) ist diese Beobachtung richtig? 2.) wenn ja, warum wurde diese Schaltung geändert?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 1 des Gesetzes über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Bremen (BremIFG) sowie § 3 Abs. 3 Informationsweiterverwendungsgesetzes (IWG), soweit die Weiterverwendung aller bei öffentlichen Stellen vorhanden Informationen betroffen sind, sowie § 1 Abs. 1 des Umweltinformationsgesetzes für das Land Bremen (BremUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nach § 1 Abs. 1 der Verordnung über die Gebühren und Auslagen nach dem Bremer Informationsfreiheitsgesetz bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 6 BremIFG/ § 4 Abs. 1 IWG/ § 3 Abs. 3 Nr. 1 UIG/ § 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage gemäß §1 des BremIVG möchten wir Ihnen gern folgende Au…
Von
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Betreff
WG: ampelschaltung Bürgermeister-Smidt-Str. / Falkenstr. [#8973]
Datum
2. April 2015 08:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage gemäß §1 des BremIVG möchten wir Ihnen gern folgende Auskunft erteilen: Ihre Beobachtung bezüglich der Ampelschaltung an der Kreuzung Bürgermeister-Smidt-Straße/Falkenstraße ist richtig. Aufgrund einer irreparablen Störung in dem alten Steuergerät musste ein Ersatzgerät für die Übergangszeit bis zur Lieferung eines neuen Steuergerätes eingebaut werden. Dieses Ersatzgerät hat nicht den Komfort einer verkehrsabhängigen Steuerung und regelt den Knotenpunkt in einer Festzeitsteuerung. Ein neues Steuergerät ist beauftragt, der Einbautermin kann leider noch nicht benannt werden. Die Gewährung des Zugangs zu diesen Informationen nach dem BremIFG konnte durch eine einfache elektronische Auskunft erfolgen und ist durch diesen geringfügigen Aufwand (bis 30 Minuten einschließlich der erforderlichen Vorbereitungsmaßnahmen) gebührenfrei für Sie. Da Sie über www.fragdenstaat.de Ihre Anfrage gesendet haben, gehen wir davon aus, dass Sie beabsichtigen, unsere Antwort zu veröffentlichen. Um Spam zu vermeiden, möchten wir Sie bitten, die amtliche E-Mail-Adresse vor der Veröffentlichung zu entfernen. Für weitere Fragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Sehr geehrte Damen und Herren, Hallo Herr Dierking, vielen Dank für Ihre prompte Antwort und die Erklärung! Mit…
An Amt für Straßen und Verkehr Bremen Details
Von
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Betreff
AW: WG: ampelschaltung Bürgermeister-Smidt-Str. / Falkenstr. [#8973]
Datum
2. April 2015 09:02
An
Amt für Straßen und Verkehr Bremen
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, Hallo Herr Dierking, vielen Dank für Ihre prompte Antwort und die Erklärung! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 8973 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>