Ampelschaltung Durchgangsverkehr Halstenbek

Unterlagen zu den Ampelanlagen und Kreuzungen an der L104

Außerdem interessiert mich, warum die Ampelschaltung primär an der Hartkirchener Chaussee Richtung Rellingen nicht für Durchgangsverkehr optimiert ist, obwohl sie seit Jahren verlässlich einen Stau verursacht der bis nach Brande reicht.
Wird darauf gehofft dass die Westumgehung Pinneberg die versprochene Entlastung zwischen LSE(L103) und A23 bringt?

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    2. April 2019
  • Frist
    2. Mai 2019
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Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Unterlagen…
An Der Landrat des Kreises Pinneberg Details
Von
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Betreff
Ampelschaltung Durchgangsverkehr Halstenbek [#80163]
Datum
2. April 2019 21:32
An
Der Landrat des Kreises Pinneberg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/UIG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Unterlagen zu den Ampelanlagen und Kreuzungen an der L104 Außerdem interessiert mich, warum die Ampelschaltung primär an der Hartkirchener Chaussee Richtung Rellingen nicht für Durchgangsverkehr optimiert ist, obwohl sie seit Jahren verlässlich einen Stau verursacht der bis nach Brande reicht. Wird darauf gehofft dass die Westumgehung Pinneberg die versprochene Entlastung zwischen LSE(L103) und A23 bringt?
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach §3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Der Landrat des Kreises Pinneberg
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 03.04.2019 bestätige ich Ihnen den Eingang und möch…
Von
Der Landrat des Kreises Pinneberg
Betreff
WG: Ampelschaltung Durchgangsverkehr Halstenbek [#80163]
Datum
8. April 2019 15:34
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezugnehmend auf Ihre Anfrage vom 03.04.2019 bestätige ich Ihnen den Eingang und möchte Sie gleichzeitig bitten, sich direkt an den hierfür zuständigen Landesbetrieb für Straßenbau und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein, Niederlassung Itzehoe <<E-Mail-Adresse>> zu wenden. Da Sie in Ihrer Mail ausdrücklich der Weitergabe Ihrer Daten an Dritte widersprochen haben, Ihre Mail aber persönliche Daten enthält, sehe ich von einer direkten Weiterleitung ab. Für Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen