Ampelschaltung Knobelsdorffstraße

Wurde die Ampelschaltung in der Knobelsdorffstraße in Berlin Charlottenburg in den letzten Monaten modifiziert?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    9. Juni 2022
  • Frist
    12. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Verkehrslenkung Berlin Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ampelschaltung Knobelsdorffstraße [#251041]
Datum
9. Juni 2022 15:51
An
Verkehrslenkung Berlin
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wurde die Ampelschaltung in der Knobelsdorffstraße in Berlin Charlottenburg in den letzten Monaten modifiziert?
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251041 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251041/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Verkehrslenkung Berlin
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben über die Plattform "Frag den Staat" die Informations-Anfrage n…
Von
Verkehrslenkung Berlin
Betreff
AW: Ampelschaltung Knobelsdorffstraße [#251041]
Datum
20. Juni 2022 13:19
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> Sie haben über die Plattform "Frag den Staat" die Informations-Anfrage nach Änderungen an der Lichtsignalanlage (LSA) Knobelsdorffstraße innerhalb der letzten Monate an die Senatsverwaltung für Umwelt, Mobilität, Verbraucher- und Klimaschutz, Abteilung VI, Verkehrsmanagement gerichtet. Ich kann Ihnen bestätigen, dass nach Umbauten und Nachrüstung von Signalisierungen im Rahmen einer gerätetechnischen Modernisierungsmaßnahme Ende März 2022 die sogenannte Festzeitsteuerungen der beiden Nachbar-LSA Knobelsdorffstraße / A 100 (West) und Knobelsdorffstraße / A 100 (Ost) in Betrieb gegangen und im Mai 2022 die zugehörigen Verkehrsabhängigen Steuerungen hierzu aktiviert worden sind. Weitere konkrete Auskünfte haben Sie in Ihrer vorstehenden Mail vom 10.06.2022 nicht hinterfragt. Daher ist für mich nicht erkennbar, welche Auskünfte Sie erhalten oder welche Akten Sie einsehen möchten. Ihrem Antrag auf Aktenauskunft / Akteneinsicht gebe ich statt. Da die umfangreichen Unterlagen in diesem Fall für Auskünfte oder Einsichtnahmen jedoch aufbereitet werden müssten, dies nicht gebührenfrei erfolgen kann und ich ferner davon ausgehe, dass Ihrerseits keine Fachkenntnisse bezüglich solcher technischen Unterlagen bestehen und somit weitere grundlegende Erläuterungen meinerseits erforderlich werden, ist die Erfüllung der weiteren Forderungen gemäß Ihrer E-Mail mit Kosten für Sie verbunden. Gemäß § 16 IFG sind für eine Akteneinsicht oder Aktenauskunft Gebühren zu erheben, wobei für die Bemessung der Gebühren das Gesetz über Gebühren und Beiträge (GebBtrG) anzuwenden ist. Nach Gebührennummer 1004 der Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) entstehen für a) Aktenauskünfte bzgl. wunschgemäß übermittelten Unterlagen und Erläuterungen Kosten (Gebühren) i. H. v. 100-250 € oder b) Akteneinsicht ebenfalls 100 - 250 €. Sollte Sie diesen Weg verfolgen wollen, wird Ihnen ein Kassenzeichen für die Einzahlung auf ein Konto der Landeshauptkasse Berlin zugehen. Mit freundlichen Grüßen