Ampelschaltungen für attraktiven Rad- und Fußverkehr im urbanen Raum - Stadt Brandenburg/Havel & Potsdam

Die Anzahl der Ampelanlagen des Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg?
Wie viele Ampelanlagen befinden sich im urbanen Bereich? (vgl. Brandenburg/Havel und Potsdam)
Wie viele Anlagen sind Anforderungsampeln?
Wann und wie wie die Taktungen der Ampelschaltungen für attraktiven Rad- und Fußverkehr im urbanen Raum umgesetzt?
Wurden die nachfolgenden Anlagen bereits beprüft und bedarfsgerecht angepasst?
Beispielhaft die folgenden Anforderungsampel:
1. Einmündung "Geschwister-Scholl-Str." zum "Am Hauptbahnhof" in der Stadt Brandenburg/Havel
Als Rad- und Fußverkehr aus der Richtung "Am Güterbahnhof" in Richtung "Am Hauptbahnhof" ist es auf Grund des Vorrangs der abbiegenden KFZ nicht möglich komplett den Kreuzungsbereich zu queren.
https://www.openstreetmap.org/#map=17/5…
Welches Konzept wird hier verfolgt?
Werden sich durch Änderung der Taktungen der Ampelschaltungen der "Geschwister-Scholl-Str." für Fußgänger und Radfahrer Verbesserung zur Querung ergeben?

2. Direkt vor dem Hauptbahnhof der Stadt Brandenburg/Havel
Hier sind 2 Anforderungsampel vorzufinden
Die 1. Anforderungsampel ist für Rad- und Fußverkehr freigeben ohne eine Separierung der Bereiche
Die 2. Anforderungsampel ist für Fußverkehr freigeben.
Beide Anforderungsampel erfüllen nicht den steigenden Bedarf auf Grund der Zunahme des Rad- und Fußverkehrs im Umfeld des ZOB, Tram-Sammelpunkt und Bahnverkehrs.

Welche Maßnahmen ergreift der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg um attraktiven Rad- und Fußverkehr im urbanen Raum mit vorhandener Substanz zu unterstützen?

Hintergrund:
Auch das Land Brandenburg hat viele Jahre lang eine Autovorrangpolitik betrieben. Hierbei wurden viele Ampelanlagen so programmiert, dass Fußgänger und Radfahrer benachteiligt wurden. Die Fußgängerampel zeigt rot, obwohl der Abbiegeverkehr rollt oder mehrteilige Übergänge aufgebaut, welche nicht einer Schaltzeit überquert werden können.

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    26. Februar 2020
  • Frist
    28. März 2020
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bi…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ampelschaltungen für attraktiven Rad- und Fußverkehr im urbanen Raum - Stadt Brandenburg/Havel & Potsdam [#181415]
Datum
26. Februar 2020 16:36
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), BbgUIG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl der Ampelanlagen des Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg? Wie viele Ampelanlagen befinden sich im urbanen Bereich? (vgl. Brandenburg/Havel und Potsdam) Wie viele Anlagen sind Anforderungsampeln? Wann und wie wie die Taktungen der Ampelschaltungen für attraktiven Rad- und Fußverkehr im urbanen Raum umgesetzt? Wurden die nachfolgenden Anlagen bereits beprüft und bedarfsgerecht angepasst? Beispielhaft die folgenden Anforderungsampel: 1. Einmündung "Geschwister-Scholl-Str." zum "Am Hauptbahnhof" in der Stadt Brandenburg/Havel Als Rad- und Fußverkehr aus der Richtung "Am Güterbahnhof" in Richtung "Am Hauptbahnhof" ist es auf Grund des Vorrangs der abbiegenden KFZ nicht möglich komplett den Kreuzungsbereich zu queren. https://www.openstreetmap.org/#map=17/52.40244/12.56875 Welches Konzept wird hier verfolgt? Werden sich durch Änderung der Taktungen der Ampelschaltungen der "Geschwister-Scholl-Str." für Fußgänger und Radfahrer Verbesserung zur Querung ergeben? 2. Direkt vor dem Hauptbahnhof der Stadt Brandenburg/Havel Hier sind 2 Anforderungsampel vorzufinden Die 1. Anforderungsampel ist für Rad- und Fußverkehr freigeben ohne eine Separierung der Bereiche Die 2. Anforderungsampel ist für Fußverkehr freigeben. Beide Anforderungsampel erfüllen nicht den steigenden Bedarf auf Grund der Zunahme des Rad- und Fußverkehrs im Umfeld des ZOB, Tram-Sammelpunkt und Bahnverkehrs. Welche Maßnahmen ergreift der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg um attraktiven Rad- und Fußverkehr im urbanen Raum mit vorhandener Substanz zu unterstützen? Hintergrund: Auch das Land Brandenburg hat viele Jahre lang eine Autovorrangpolitik betrieben. Hierbei wurden viele Ampelanlagen so programmiert, dass Fußgänger und Radfahrer benachteiligt wurden. Die Fußgängerampel zeigt rot, obwohl der Abbiegeverkehr rollt oder mehrteilige Übergänge aufgebaut, welche nicht einer Schaltzeit überquert werden können.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Brandenburgischen Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf § 6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an sonstige Dritte. Mit Verweis auf AIG §7 Abs. 3 möchte ich Sie hiermit um eine Antwort per E-Mail bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181415 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landesbetrieb Straßenwesen
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 26.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige hiermit den Eingang Ihres…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 26.02.2020
Datum
2. März 2020 14:37
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige hiermit den Eingang Ihres Antrages auf Akteneinsicht nach dem Akteneinsichts-und Informationszugangsgesetz (AIG). Mit E-Mail vom 26.02.2020 wurden von Ihnen sinngemäß nachfolgende Fragen gestellt, die vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg beantwortet werden sollen: 1. Die Anzahl der Ampelanlagen des Landesbetriebes Straßenwesen Brandenburg? 2. Wie viele Ampelanlagen befinden sich im urbanen Bereich? (vgl. Brandenburg/Havel und Potsdam) 3. Wie viele Anlagen sind Anforderungsampeln? 4. Wann und wie werden die Taktungen der Ampelschaltungen für attraktiven Rad- und Fußverkehr im urbanen Raum umgesetzt? 5. Wurden die nachfolgenden Anlagen bereits geprüft und bedarfsgerecht angepasst? a) Einmündung "Geschwister-Scholl-Str." zum "Am Hauptbahnhof" in der Stadt Brandenburg/Havel Als Rad- und Fußverkehr aus der Richtung "Am Güterbahnhof" in Richtung "Am Hauptbahnhof" ist es auf Grund des Vorrangs der abbiegenden KFZ nicht möglich komplett den Kreuzungsbereich zu queren. https://www.openstreetmap.org/#map=17... Welches Konzept wird hier verfolgt? Werden sich durch Änderung der Taktungen der Ampelschaltungen der "Geschwister-Scholl-Str." für Fußgänger und Radfahrer Verbesserung zur Querung ergeben? b) Direkt vor dem Hauptbahnhof der Stadt Brandenburg/Havel Hier sind 2 Anforderungsampel vorzufinden. Die 1. Anforderungsampel ist für Rad- und Fußverkehr freigeben ohne eine Separierung der Bereiche. Die 2. Anforderungsampel ist für Fußverkehr freigeben. 6. Welche Maßnahmen ergreift der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg um attraktiven Rad- und Fußverkehr im urbanen Raum mit vorhandener Substanz zu unterstützen? Die Zusammenstellung der von Ihnen gewünschten Informationen führt zu einem außergewöhnlichen bzw. umfangreichen Verwaltungsaufwand, da die von Ihnen gewünschten Informationen gerade nicht einer bereits vorhandenen Übersicht entnommen werden können. Ich weise darauf hin, dass gemäß § 10 des AIG in Verbindung mit der Verwaltungsgebührenordnung für Amtshandlungen beim Vollzug des Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIGGebO) für Amtshandlungen nach diesem Gesetz Kosten zu erheben sind. Vorliegend handelt es sich nicht um einen einfachen Fall der Auskunftserteilung der kostenfrei zu beantworten ist. Um Ihre erste Frage zu beantworten, sind Zuarbeiten der 3 Regionalbereiche erforderlich. Es ist von einem Stundenaufwand von je einer Stunde pro Regionalbereich auszugehen, so dass zur Beantwortung der ersten Frage ein Zeitaufwand von insgesamt 3 Stunden erforderlich ist. Um Ihre zweite Frage beantworten zu können, müssen sich Mitarbeiter der 3 Regionalbereiche alle Ampelanlagen des Landes Brandenburg anschauen, da sich meines Erachtens Ihre Frage nicht auf einen lokal begrenzten Standort bezieht. Sollte dies dennoch der Fall sein, bitte ich um eine entsprechende Information. Es gibt keine Übersicht, in der alle Ampelanlagen des Landes Brandenburg getrennt nach ihrem Standort im urbanen Bereich, im ländlichen Bereich und auf freier Strecke aufgeführt sind. Eine derartige Übersicht wird vom Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg nicht benötigt und daher auch nicht vorgehalten. Um zu ermitteln, wie viele Ampelanlagen sich im urbanen Bereich befinden, muss sich daher ein Mitarbeiter des jeweiligen Regionalbereiches die Unterlagen zu allen Ampelanlagen in seinem Regionalbereich sichten. Hierfür ist pro Regionalbereich ebenfalls ein Zeitaufwand von 5- 6 Stunden anzusetzen, so dass sich bei 3 Regionalbereichen insgesamt ein Zeitaufwand von 15 - 18 Stunden zur Beantwortung Ihrer zweiten Frage ergibt. Gleiches gilt für die Beantwortung Ihrer dritten Frage, da sich in allen Bereichen (urbaner Bereich, ländlicher Bereich und freie Strecke) Anforderungsampeln befinden und es gerade keine Übersicht der Ampelanlagen im urbanen Bereich gibt. Meines Erachtens erfasst Ihre Frage alle Ampelanlagen im Land Brandenburg, so dass zur Ermittlung der gewünschten Informationen pro Regionalbereich ebenfalls von einem Zeitaufwand von 5-6 Stunden auszugehen ist. Zur Beantwortung Ihrer dritten Frage ergibt sich damit ein Gesamtzeitaufwand von ca. 15 bis 18 Stunden. Im Hinblick auf Ihre vierte Frage ist für mich nicht erkennbar, welche Information von Ihnen begehrt wird. Die Taktungen der einzelnen Ampelanlagen hängen immer von der Verkehrsdichte am Standort ab. Es wird um eine Konkretisierung gebeten, welche konkreten Informationen von Ihnen begehrt werden. Ihre fünfte Frage bezieht sich auf 2 Ampelanlagen in Brandenburg an der Havel. Der Landesbetrieb Straßenwesen ist zwar Straßenbaulastträger, betreibt diese Ampelanlagen aber nicht selbst. Es gibt mit der Stadt Brandenburg an der Havel eine Vereinbarung, die unter anderem auch den Betrieb und die Unterhaltung der von Ihnen benannten Ampelanlagen regelt. Der Landesbetrieb Straßenwesen verfügt nicht über die von Ihnen gewünschten Informationen und daher besteht Ihrerseits kein Anspruch darauf, dass diese Informationen beschafft werden. Bitte wenden Sie sich wegen dieser Informationen an die Stadt Brandenburg an der Havel. Auch die Beantwortung Ihrer sechsten Frage gestaltet sich schwierig, da allgemeine Maßnahmen nicht dargelegt werden können. Ihre Frage ist zu allgemein und lässt sich pauschal nicht beantworten. Ich bitte um eine Konkretisierung und weise darauf hin, dass auf Grundlage der Richtlinie für Lichtsignalanlagen 2015 im Rahmen des Qualitätsmanagement Ampelanlagen in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und den tatsächlichen Verkehrsverhältnissen anzupassen sind. Allein zur Beantwortung Ihrer ersten 3 Fragen ist nach dem derzeitigen Kenntnisstand von einem Zeitaufwand von ca. 33 bis 39 Stunden auszugehen. Bei einem außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand bei der Erteilung der gewünschten Auskünfte kann eine Gebühr von 500,00 EUR -1.000,00 EUR gemäß Anlage zur AIGGebO geltend gemacht werden. Selbst bei einem umfangreichen Verwaltungsaufwand ist gemäß dem Gebührentarif (Punkt 1.2.2 der Anlage zur AIGGebO) eine Gebühr von 100,00 - 500,00 EUR zu erheben. Auf Grund des erforderlichen Zeitaufwands zur Ermittlung der von Ihnen gewünschten Informationen ist von einem umfangreichen, wenn nicht sogar außergewöhnlichen Verwaltungsaufwand auszugehen, da die Informationen nach Sichtung der Unterlagen erst zusammengetragen werden müssen. Auf Grund des mir zustehenden Ermessens halte ich derzeit eine Gebühr von 500,00 EUR zur Beantwortung Ihrer umfangreichen Fragen für angemessen. Berücksichtigt wurde hierbei von mir unter anderem, dass sich selbst unter Zugrundelegung des kalkulatorischen Stundensatzes von 48,12 EUR für einen Mitarbeiter und einem Zeitaufwand von ca. 33 Stunden keine geringere Gebühr ergibt. Wie bereits dargelegt, können die von Ihnen gewünschten Informationen eben nicht einer vorhandenen Übersicht entnommen werden, so dass kein einfacher Fall einer Auskunftserteilung vorliegt. Die von Ihnen begehrten Informationen müssen vielmehr durch Mitarbeiter aus den vorhandenen Unterlagen ermittelt werden. Angesichts dessen bitte ich um Mitteilung, ob im Hinblick auf die zu erhebenden Gebühren, dennoch die von Ihnen gestellten Fragen beantwortet werden sollen oder ob Ihrerseits eine Konkretisierung Ihrer Fragen erfolgt. Freundliche Grüße
Landesbetrieb Straßenwesen
Sehr geehrteAntragsteller/in leider konnte ich eine Rückäußerung auf meine E-Mail vom 02.03.2020, betreffend Ihre…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
AW: Ampelschaltungen für attraktiven Rad- und Fußverkehr im urbanen Raum - Stadt Brandenburg/Havel & Potsdam [#181415]
Datum
6. März 2020 10:48
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
IhrAntragaufAkteneinsichtvom26.02.2020.eml
29,7 KB
Sehr geehrteAntragsteller/in leider konnte ich eine Rückäußerung auf meine E-Mail vom 02.03.2020, betreffend Ihren Antrag auf Akteneinsicht nach dem AIG, nicht verzeichnen. Im Hinblick auf die von Ihnen gesetzte Frist und die Monatsfrist nach § 6 Abs. 1 AIG bitte ich um kurzfristige Rückäußerung, ob in Anbetracht der zu erhebenden Gebühren, von Ihnen dennoch eine Antwort auf ihre Fragen gewünscht wird. Zudem bitte ich um Konkretisierung Ihrer vierten und sechsten Frage. Im Einzelnen verweise ich hierzu auf meine E-Mail vom 02.03.2020, die ich Ihnen in der Anlage nochmals beifüge. Ich bitte daher um Rückäußerung bis spätestens zum 12.03.2020. Sollte ich innerhalb dieser Frist von Ihnen keine Rückäußerung erhalten, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nach dem AIG, BgbUIG und VIG mit E-Mail vom 26.02.2020 nicht mehr aufrecht erhalten. Sodann wird eine Beantwortung Ihrer Fragen nicht erfolgen und die Angelegenheit zum Abschluss gebracht. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in im Zusammenhang der Anfrage können die hohen Kosten nicht nachvollzogen werden. Im B…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ampelschaltungen für attraktiven Rad- und Fußverkehr im urbanen Raum - Stadt Brandenburg/Havel & Potsdam [#181415]
Datum
6. März 2020 13:09
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in im Zusammenhang der Anfrage können die hohen Kosten nicht nachvollzogen werden. Im Bezug auf die Inventarisierung bzw. die Bestandsdokumentation sollte ein einfache Lösungsansatz ohne erhebliche Kosten möglich sein. Des Weiteren ist seitens des Landes erneut die Mobilität (vgl. Koalitionsvertrag Z421 ff - https://www.brandenburg.de/media/bb1.a.3780.de/191024_Koalitionsvertrag_Endfassung.pdf ) in den Fokus der aktiven politischen Gestaltung gerückt. Als Ausführendes Einheit ist daher nachzuweisen, dass dem politischen Vorgaben zur Verkehrswende Taten folgen. (vgl. Koalitionsvertrag 2014) Ersatzweise bitte ich um alternative Rückmeldung die im Sinne der Anfrage Informationen auf das benannte Umfeld zum Einen der Einmündung "Geschwister-Scholl-Str." zum "Am Hauptbahnhof" in der Stadt Brandenburg/Havel und zum Anderen Direkt vor dem Hauptbahnhof der Stadt Brandenburg/Havel. Vergleichbar auffällig ist die Situation der Nachrangigkeit des Fuß-, Rad- und öffentlicher Verkehr am HBF Potsdam im Bereich der Einmündung Babelsbeger Str.. Ziel ist es für eine Bedarfsgerechte und sichere Fuß-, Rad- und öffentlicher Verkehr in der Schnittstellenbereichen Stadt, Land und Kreis umzusetzen und Transparenz der Konzepte nachzuweisen. Vorsorglich widerspreche ich der Höhe und des Umfangs der genannten Kosten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181415
Landesbetrieb Straßenwesen
Ihr Antrag nach dem AIG vom 26.02.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre E-Mail vom 06.03.2020 teile ich Ihn…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Ihr Antrag nach dem AIG vom 26.02.2020
Datum
11. März 2020 09:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf Ihre E-Mail vom 06.03.2020 teile ich Ihnen mit, dass grundsätzlich in Bezug auf die Inventarisierung bzw. die Bestandsdokumentation ein einfacher Lösungsansatz ohne erhebliche Kosten möglich ist. Dies bezieht sich jedoch nur auf den gesamten Bestand an Lichtsignalanlagen im Land Brandenburg, ohne die Städte Potsdam und Cottbus. Diese beiden Städte sind aufgrund ihrer Einwohnerzahlen eigene Straßenbaulastträger. Die vorhandene Bestandsdokumentation unterscheidet die Lichtsignalanlagen nicht nach urbanen bzw. nicht urbanen Raum. Es gibt auch keine Differenzierung zwischen Lichtsignalanlagen mit verkehrsabhängiger Steuerung (Anforderungsampeln) und sonstigen Lichtsignalanlagen (Festzeitsteuerungen). Die von Ihnen gewünschten differenzierten Angaben sind nicht verfügbar und müssen extra zusammengestellt werden. Dies ist mit einem hohen Zeitaufwand verbunden und daher keine einfache Auskunft, die kostenfrei erteilt werden kann. Die Ampelanlagen an den von Ihnen genannten Knotenpunkten "Einmündung "Geschwister-Scholl-Str." zum "Am Hauptbahnhof" in der Stadt Brandenburg/Havel und direkt vor dem Hauptbahnhof der Stadt Brandenburg/Havel" befinden sich in der Stadt Brandenburg an der Havel. Wie Ihnen bereits mit E-Mail vom 02.03.2020 mitgeteilt, werden diese Ampelanlagen auf Grund einer Vereinbarung von der Stadt Brandenburg/Havel betrieben und auch gewartet. Die von Ihnen gewünschten Auskünfte gemäß Ihrer E-Mail vom 02.03.2020 kann daher nur die Stadt Brandenburg /Havel erteilen. Der Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg verfügt nicht über die von Ihnen erbetenen Informationen zu den Ampelanlagen an diesen Knotenpunkten. Daher kann zu den Ampelanlagen an diesen Knotenpunkten keine Auskunft erteilt werden, insofern ist ihr Antrag zurückzuweisen. In Anbetracht der Tatsache, dass die von Ihnen erbetenen Auskünfte (Ihre Fragen 1-3 mit Mail vom 26.02.2020) aus dem vorhandenen Datenbestand extra zusammengestellt werden müssen, ist die Erhebung von Kosten in dem angekündigten Umfang gerechtfertigt. Es wurde vorliegend berücksichtigt, dass die Zusammenstellung der Informationen durch 3 verschiedene Zuständigkeitsbereiche zu erfolgen hat und einen erheblichen Zeitaufwand erfordert. Die Gebühren bewegen sich im Rahmen der AIGGebO und es wurde darauf geachtet, dass Ihnen nicht die tatsächlichen Kosten für die Zusammenstellung der Kosten auferlegt werden. Sofern Sie daher weiterhin die Auskünfte zu Ihren Fragen 1-3 der E-Mail vom 26.02.2020 begehren, bleibt es bei der Erhebung der angekündigten Gebühren. Ich bitte daher um Mitteilung, ob die Auskünfte erteilt werden sollen und Sie mit den zu erhebenden Gebühren einverstanden sind. Darüber hinaus bitte ich um Mitteilung, ob noch eine Konkretisierung Ihrer Fragen 4 und 6 erfolgt anderenfalls sind Auskünfte zu diesen Fragen mangels hinreichender Konkretisierung nicht zu erteilen. Angesichts dessen bitte ich um entsprechende Mitteilung bis zum 13.03.2020. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Bra…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Ampelschaltungen für attraktiven Rad- und Fußverkehr im urbanen Raum - Stadt Brandenburg/Havel & Potsdam“ [#181415] [#181415]
Datum
11. März 2020 12:27
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, BbgUIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/181415 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil erhebliche nicht nachvollziehbare Kosten für die Anfrage angekündigt werden und somit ein öffentliches Informationsbegehren im Rahmen der Prüfbarkeit der Umsetzung politischen Handels ins leere läuft. Des Weiteren ist seitens des Landes erneut die Mobilität (vgl. Koalitionsvertrag Z421 ff - https://www.brandenburg.de/media/bb1.a.3780.de/191024_Koalitionsvertrag_Endfassung.pdf ) in den Fokus der aktiven politischen Gestaltung gerückt. Als Ausführendes Einheit ist daher nachzuweisen, dass dem politischen Vorgaben zur Verkehrswende im Land Brandenburg Taten folgen. (vgl. Koalitionsvertrag 2014) Dies Gilt im Besonderen Fall auch für Bestehende Infrastruktur und deren Anforderungen an die veränderten nachhaltigen Mobilitätsanforderungen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 181415.pdf - 2020-03-06_1-IhrAntragaufAkteneinsichtvom26.02.2020.eml Anfragenr: 181415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181415
Landesbetrieb Straßenwesen
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 26.06.2020- Ampelschaltungen für attraktiven Rad- und Fußverkehr im urbanen Raum …
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 26.06.2020- Ampelschaltungen für attraktiven Rad- und Fußverkehr im urbanen Raum [#181415]
Datum
19. März 2020 15:28
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich nehme Bezug auf den bisherigen Schriftverkehr. Eine Rückäußerung Ihrerseits auf meine E-Mail vom 11.03.2020 konnte ich bislang nicht verzeichnen. Da Sie weder Ihre Fragen konkretisiert haben, noch mitgeteilt haben, dass Sie die Kosten die Beantwortung der Fragen tragen, beabsichtige ich Ihren Antrag auf Akteneinsicht vom 26.02.2020 abzulehnen. Ich bitte um Mitteilung per E-Mail bis zum 23.03.2020, ob Sie Ihren Antrag auf Akteneinsicht gemäß E-Mail vom 26.02.2020 und ergänzender E-Mail vom 06.03.2020 aufrecht erhalten oder diesen vor diesem Hintergrund zurück nehmen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 26.06.2020- Ampelschaltungen für attraktiven Rad- und Fußverkehr im urbanen R…
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Akteneinsicht vom 26.06.2020- Ampelschaltungen für attraktiven Rad- und Fußverkehr im urbanen Raum [#181415]
Datum
20. März 2020 11:43
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Meines Erachtens handelt es sich bei dieser ganzen Anfrage [#181415] um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Für den gesamten Anfragekomplex bin ich gerne bereit, die Abfrage auf den inhaltlichen Kern zu reduzieren, damit verwaltungsrechtliche Vorgaben bzgl. der Prüfung der Ampelschaltungen für attraktiven Rad- und Fußverkehr im urbanen Raum im Umfeld der Bundesstraßen. Ziel sind die benannten Schwachpunkte zu analysieren und als ausführende Einheit nachzuweisen, dass dem politischen Vorgaben zur Verkehrswende im Land Brandenburg Taten folgen. (vgl. Koalitionsvertrag 2014) Dies Gilt im besonderen Fall auch für Bestehende Infrastruktur und deren Anforderungen an die veränderten nachhaltigen Mobilitätsanforderungen. Seitens der Landesbetrieb Straßenwesen besteht eine Offenlegungspflicht, welche ich mit meinem Antrag kostenfrei einfordere. Sind ggf. andere Verwaltungseinheiten wie Verkehrsämter anderer Städte zu beteiligen, sind diese Informationen ihrerseits einzuholen oder die Anfrage in Gänze bzw. Teilen an diese weiterzuleiten und die Informationen einzuholen. Grundsätzlich verweise ich auf die Urteile des Bundesverwaltungsgericht [z.B. BVerwG 7 C 2.15] & Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg. [z.B. OVG BB 12 B 11.16] welche hinreichend geklärt haben, dass sowohl das Erheben von Kosten als auch anderen Zugangsberechtigungen kein Grund für die Verwehrung der Auskünfte sind. Auch bzgl. der Abschreckung durch unzulässig hohe Kostensätze wurde hier klar festgelegt, dass Gebühren verhältnismäßig sein müssen und damit nicht abschrecken dürfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181415
Landesbetrieb Straßenwesen
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Betreff versteckt
Datum
20. März 2020 11:44
Status

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Landesbetrieb Straßenwesen
Übersendung Zwischenbescheid Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übermittle ich Ihnen vorab den von mir er…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Übersendung Zwischenbescheid
Datum
24. März 2020 17:45
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage übermittle ich Ihnen vorab den von mir erlassenen Zwischenbescheid zu Ihrer Kenntnisnahme. Das Original wird Ihnen in den nächsten Tagen per Post zugestellt. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
AW: Übersendung Zwischenbescheid [#181415] Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für den Zwischenbericht bzw. …
An Landesbetrieb Straßenwesen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Übersendung Zwischenbescheid [#181415]
Datum
26. März 2020 23:57
An
Landesbetrieb Straßenwesen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in Vielen Dank für den Zwischenbericht bzw. Teilbescheid vom 24.03.2020. Ich ziehe hiermit meine Anfrage zurück um diese zu überarbeiten. Sollten Fragen betreffend der Zuständigkeit für den Landesbetrieb Straßenwesen Brandenburg bestehen bleiben, werde ich mich umgehend melden. ... Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 181415 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/181415
Landesbetrieb Straßenwesen
Automatische Antwort: Übersendung Zwischenbescheid [#181415] Sehr geehrteAntragsteller/in in der Zeit vom 25.03.2…
Von
Landesbetrieb Straßenwesen
Betreff
Automatische Antwort: Übersendung Zwischenbescheid [#181415]
Datum
26. März 2020 23:57
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Zeit vom 25.03.2020 bis zum 01.04.2020 bin ich nicht im Haus. Eingehende E-Mails werden nicht automatisch weitergeleitet, sondern erst nach meiner Rückkehr gelesen. In dringenden Fällen kontaktieren Sie mich unter meiner Rufnummer 03342- 249 1649. Freundliche Grüße

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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Ihre E-Mail vom 11.3.20 Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag von Herrn Müller übersende ich Ihnen das beigefüg…
Sehr geehrteAntragsteller/in im Auftrag von Herrn Müller übersende ich Ihnen das beigefügte Schreiben. Mit freundlichen Grüßen