Ampelschaltungs Stadt Trier

Anfrage an: Stadtverwaltung Trier

Die Ampelschaltungsunterlagen der Stadt Trier

Hierbei geht es um folgende Fragen:

Warum ist keine grüne Welle beim Tempo 50 km/h entlang dem Moselufer möglich?
(B49) Pacelliufer -> St. Barbara Ufer -> Krahnenufer -> Zurmainer Str.

Warum ist keine grüne Welle?
(B49) Konrad Adenauerbrücke - Luxemburger Str. Richtung Zewen

Gibt es Vorgaben, dass eine grüne Welle verhindert werden soll?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    14. Januar 2016
  • Frist
    16. Februar 2016
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Ampelschal…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Ampelschaltungs Stadt Trier [#12514]
Datum
14. Januar 2016 12:16
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Ampelschaltungsunterlagen der Stadt Trier Hierbei geht es um folgende Fragen: Warum ist keine grüne Welle beim Tempo 50 km/h entlang dem Moselufer möglich? (B49) Pacelliufer -> St. Barbara Ufer -> Krahnenufer -> Zurmainer Str. Warum ist keine grüne Welle? (B49) Konrad Adenauerbrücke - Luxemburger Str. Richtung Zewen Gibt es Vorgaben, dass eine grüne Welle verhindert werden soll?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Antwort um weitere ergänzende Auskünfte oder Akteneinsichten nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadtverwaltung Trier
Betreff: Ampelschaltung Stadt Trier [#12514] Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage im Rahmen des LIFG vom 15.0…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Betreff: Ampelschaltung Stadt Trier [#12514]
Datum
15. Januar 2016 11:57
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre Anfrage im Rahmen des LIFG vom 15.01.2016 betreffend Ampelschaltungen im Stadtgebiet Trier ist hier eingegangen. Entsprechend den gesetzlichen Regelungen (§ 5 LIFG) benötigen wir aber einen Identitätsnachweis. Wir bitten Sie daher um die Übermittlung Ihrer Meldeadresse. Wir weisen bereits jetzt darauf hin, dass nach § 13 LIFG für Amtshandlungen nach dem LIFG Gebühren erhoben werden können. Die Höhe der Gebühren bemisst sich nach der Landesverordnung über die Gebühren für Amtshandlungen allgemeiner Art (Allgemeines Gebührenverzeichnis) Mit freundlichen Grüssen Bernd Pulm Stadtverwaltung Trier Zentrales Organisations- und Informationstechnologieamt (10) Am Augustinerhof 54290 Trier Telefon: 0651-7181102 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> ========================================================================================= Hinweis: Diese E-Mail kann vertrauliche und/oder rechtlich geschützte Informationen enthalten. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind oder diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese E-Mail. Das unerlaubte Kopieren sowie die unbefugte Weitergabe dieser E-Mail ist nicht gestattet. Der rechtsverbindliche elektronische Schriftverkehr mit der Stadt Trier ist über diese E-Mail-Adresse derzeit noch nicht möglich. =========================================================================================
Stadtverwaltung Trier
Ampelschaltung Stadt Trier (#12514) Sehr geehrtAntragsteller/in das Übersenden der verkehrstechnischen Unterlag…
Von
Stadtverwaltung Trier
Betreff
Ampelschaltung Stadt Trier (#12514)
Datum
10. Februar 2016 08:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in das Übersenden der verkehrstechnischen Unterlagen der betroffenen Lichtsignalanlagen ist in diesem Fall nicht zielführend. Hierbei handelt es sich ausschließlich um technische Unterlagen, welche nur von fachkundigen und geschulten Personen interpretiert werden können. Aus diesem Grund können wir Ihrer Bitte nicht nachkommen. Sollten Sie dennoch die Einsicht wünschen, können Sie gerne ein Termin mit dem Tiefbauamt vereinbaren, um vor Ort die Unterlagen einzusehen. Nichtsdestotrotz möchten wir zu den genannten Streckenabschnitten Stellung nehmen. Von der Konrad-Adenauer-Brücke bis Luxemburger Str./ Niederkircher Str.: Die Steuerungssoftware für die Lichtsignalanlagen wird in diesem Jahr überarbeitet. Höchste Priorität ist die Einrichtung einer effektiven Grünen Welle für die Hauptrichtung. Moselufer: Das Moselufer, vom Autobahnanschluss A602 bis zur B268, erstreckt sich über eine Länge von ca. 5,9 km. Insgesamt sind dort 14 Lichtsignalanlagen installiert. Die Programmierung von Lichtsignalanlagen bzw. Grünen Wellen unterliegt hierbei verschiedensten Einflüssen, die wir im Folgenden kurz darlegen möchten. Für die Programmierung der Steuerungen von Lichtsignalanlagen findet folgende Prioritätenliste Beachtung: 1. Oberste Priorität hat die Sicherheit für die Verkehrsteilnehmer. Besonders empfindlich sind Fußgänger und Radfahrer, die sich als "schwache" Verkehrsteilnehmer im Straßenraum bewegen. 2. Danach folgt die Beschleunigung des öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV). Am 02.11.1993 wurde auf Basis eines Gutachtens zur Busbeschleunigung vom Stadtvorstand ein Grundsatzbeschluss gefasst, der zum Ziel hatte, den ÖPNV u.a. durch geeignete Maßnahmen an Lichtsignalanlagen zu fördern. 3. Es folgt die Leistungsfähigkeit. Unter Beachtung der o.g. Prioritäten wird jeder einzelne Kreuzungsbereich für sich optimiert. 4. Zuletzt erfolgt die Einbindung in eine "Grüne Welle". Bei den festzeitgesteuerten Signalanlagen kann eine "Grüne Welle" ohne großen Aufwand eingerichtet werden. Da mit dieser Art der Steuerung Verkehrsbeeinflussungen nach 2.) und 3.) nicht möglich sind, sind Signalanlagen mit Festzeitsteuerung jedoch rückläufig. Bei den verkehrsabhängig gesteuerten Anlagen ist eine "Grüne Welle" in den Grundprogrammen hinterlegt. Voraussetzung ist allerdings, dass keine Eingriffe aus den Nebenrichtungen oder des ÖPNV die Steuerungsabläufe in den Grundprogrammen - und zwar über alle Signalanlagen des betrachteten Straßenzuges - verändern. Liegt eine Anforderung vor, wird diese nach Priorität, Leistungsfähigkeit und vordefinierten Zeitpunkt geschaltet. Hierdurch wird die Effektivität der "Grünen Welle" reduziert. Zudem sind "Grüne Wellen" für den Kraftfahrzeugverkehr bei Entfernungen zwischen Lichtsignalanlagen nur bis zu 750 m, in besonders günstigen Fällen auch bis zu 1000 m, wirksam. Bei größeren Abständen lösen sich Fahrzeugpulks so weit auf, dass eine Koordinierung der Lichtsignalanlagen i.d.R. nicht mehr sinnvoll ist. D.h., dass allein auf Grund der Streckenlänge eine durchgängige Grüne Welle, selbst bei optimalen Verkehrsbedingungen, nicht geschaltet werden sollte. Zwischenstopps sind deshalb unabdingbar. Das Einrichten von modernen Steuerungslogiken ist regelmäßig mit einem hohem finanziellen Aufwand verbunden, so dass Lichtsignalanlagen meistens nur nacheinander über einen längeren Zeitraum abgearbeitet werden können. Demzufolge entstehen in geschlossenen Streckenabschnitten, unter anderem auch auf dem Moselufer, unterschiedliche technische Voraussetzungen. Für eine "Grüne Welle" müssen jedoch gleiche Voraussetzungen vorliegen. So müssen noch die in festzeitlaufenden Knotenpunkte mit hohem baulichen Aufwand umgerüstet werden. Anschließend kann eine effektive Koordinierung, unter Berücksichtigung der zuvor genannten Aspekte, eingerichtet werden. Wir hoffen, dass Ihre Anfrage hiermit beantwortet worden ist und verblieben Mit freundlichen Grüssen

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AW: Ampelschaltung Stadt Trier (#12514) [#12514] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Beantwo…
An Stadtverwaltung Trier Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ampelschaltung Stadt Trier (#12514) [#12514]
Datum
10. Februar 2016 15:07
An
Stadtverwaltung Trier
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Beantwortung meiner Anfrage. Gegebenenfalls werde ich Ihre Empfehlung befolgen einen Termin mit dem Tiefbauamt zu vereinbaren. Dafür wäre zunächst für mich der Kontakt zu einer Verkehrstechnik Firma nötig. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 12514 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>