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Amtliche Beglaubigung der Verwaltungsakte

Kann man ein Verwaltungsakt bei Stadt Mönchengladbach amtlich beglaubigen lassen?

PS. Verwaltungsakt stammt nicht von Stadt Mönchengladbach, sondern von einer anderen öffentlichen Stelle.

Ich bitte um Information.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    8. September 2018
  • Frist
    12. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Kommunalverwaltung Mönchengladbach Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amtliche Beglaubigung der Verwaltungsakte [#33364]
Datum
8. September 2018 23:48
An
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kann man ein Verwaltungsakt bei Stadt Mönchengladbach amtlich beglaubigen lassen? PS. Verwaltungsakt stammt nicht von Stadt Mönchengladbach, sondern von einer anderen öffentlichen Stelle. Ich bitte um Information.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Ihre Mail ans Bürgerbüro vom 10.09.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke für Ihre Anfrage, die ich zuständig…
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
Ihre Mail ans Bürgerbüro vom 10.09.2018
Datum
10. September 2018 08:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in ich danke für Ihre Anfrage, die ich zuständigerweise an unseren Fachbereich Recht zur Bearbeitung weitergeleitet habe. Mit freundlichen Grüßen

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Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Ihre Mail ans Bürgerbüro vom 10.09.2018 Sehr geehrtAntragsteller/in der Fachbereich Recht teilte mir mit, dass Ih…
Von
Kommunalverwaltung Mönchengladbach
Betreff
Ihre Mail ans Bürgerbüro vom 10.09.2018
Datum
10. September 2018 16:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in der Fachbereich Recht teilte mir mit, dass Ihre Angaben zu unkonkret sind. Bitte rufen Sie mich doch unter der u.a. Telefonnummer mal an. Es handelt sich je nicht um eine Auskunft nach dem InformationsfreiheitsG sondern um eine Beglaubigung. Vielen Dank im Voraus für Ihre Rückmeldung. Mit freundlichen Grüßen
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