Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.

Amtliche Beglaubigung der Verwaltungsakte

Kann man ein Verwaltungsakt bei Stadt Köln amtlich beglaubigen lassen?

PS. Verwaltungsakt stammt nicht von Stadt Köln, sondern von einer anderen öffentlichen Stelle.

Ich bitte um Information.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    8. September 2018
  • Frist
    12. Oktober 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte sen…
An Kommunalverwaltung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amtliche Beglaubigung der Verwaltungsakte [#33363]
Datum
8. September 2018 23:45
An
Kommunalverwaltung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kann man ein Verwaltungsakt bei Stadt Köln amtlich beglaubigen lassen? PS. Verwaltungsakt stammt nicht von Stadt Köln, sondern von einer anderen öffentlichen Stelle. Ich bitte um Information.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Kommunalverwaltung Köln
Amtliche Beglaubigung von Urkunden Sehr geehrtAntragsteller/in bei Ihrer Informationsanfrage darüber, ob und von …
Von
Kommunalverwaltung Köln
Betreff
Amtliche Beglaubigung von Urkunden
Datum
24. September 2018 15:22
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bei Ihrer Informationsanfrage darüber, ob und von welcher Stelle Verwaltungsakte anderer Behörden durch die Stadt Köln beglaubigt werden können, handelt es sich nicht um eine Informationsanfrage, also eine Anfrage um Zugang zu einer vorhandenen amtlichen Information im Sinne des § 4 Abs. 1 IFG NRW, sondern um eine Rechts- und Zuständigkeitsauskunft. Ich bitte um Verständnis, dass derartige Anfragen nach Rechts- und Zuständigkeitsauskünften nicht als IFG- Informationen über Frag-den-Staat beantwortet werden können. Bitte wenden Sie sich hierfür an ein Kundenzentrum der Stadt Köln, die Kontakte (telefonisch, per e-mail oder Kontaktformular) entnehmen sie bitte der städt. Internetseite www.stadt-koeln. de. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.