Amtliche Gesetztestexte

bei Recherchen im Internet finde ich immer nur "nichtamtliche Gesetzestexte".
Wo finde ich amtliche Gesetze einschließlich der zugehörigen rechtsverbindlichen Unterschriften der Minister, des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten?
Das Gleiche gilt auch für Landesgesetze und Verordnungen, z.B. in Mecklenburg-Vorpommern.
Sind die Gesetze und Verordnungen kostenlos verfügbar? Gibt es sonstige wichtige Informationen in diesem Zusammenhang?
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    8. April 2020
  • Frist
    12. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: bei Recherchen im I…
An Bundesministerium der Justiz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amtliche Gesetztestexte [#184216]
Datum
8. April 2020 10:19
An
Bundesministerium der Justiz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
bei Recherchen im Internet finde ich immer nur "nichtamtliche Gesetzestexte". Wo finde ich amtliche Gesetze einschließlich der zugehörigen rechtsverbindlichen Unterschriften der Minister, des Bundeskanzlers und des Bundespräsidenten? Das Gleiche gilt auch für Landesgesetze und Verordnungen, z.B. in Mecklenburg-Vorpommern. Sind die Gesetze und Verordnungen kostenlos verfügbar? Gibt es sonstige wichtige Informationen in diesem Zusammenhang? Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184216 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184216
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!