Amtliche Informationen zu Datenverlusten an Bremer Hochschulen
- Anfrage an:
- Senatorin für Wissenschaft, Gesundheit und Verbraucherschutz
- Genutztes Gesetz:
- Informationsfreiheitsgesetz Bremen (BremIFG)
- Status dieser Anfrage:
- Antwort verspätet
- Frist:
- 10. August 2019 - 3 Monate, 4 Wochen her Wie wird das berechnet?
- Zusammenfassung der Anfrage
Antrag nach dem BremIFG
Sehr geehrteAntragsteller/in
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Amtliche Informationen, wie zum Beispiel Berichte oder Protokolle, zum Thema Datenverluste an öffentlichen Hochschulen des Landes Bremen in den Jahren 2018 und 2019.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten detailliert anzugeben. Bitte bedenken Sie bei der Bemessung möglicher Gebühren das öffentliche Interesse an der Thematik gemäß § 2 Abs. 2 der Gebührenordnung (Brem.GBl. 2006, 370) sowie die Tatsache, dass Gebühren nicht abschreckend sein dürfen, sodass Antragsteller ihr Recht auf Informationsfreiheit wahrnehmen können. Ebenso bitte ich um Berücksichtigung des öffentlichen Interesses beim Schwärzen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie personenbezogenen Daten gemäß § 5 und 6 BremIFG.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen