Amtliche Informationen zu Datenverlusten an Bremer Hochschulen
Antrag nach dem BremIFG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Amtliche Informationen, wie zum Beispiel Berichte oder Protokolle, zum Thema Datenverluste an öffentlichen Hochschulen des Landes Bremen in den Jahren 2018 und 2019.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten detailliert anzugeben. Bitte bedenken Sie bei der Bemessung möglicher Gebühren das öffentliche Interesse an der Thematik gemäß § 2 Abs. 2 der Gebührenordnung (Brem.GBl. 2006, 370) sowie die Tatsache, dass Gebühren nicht abschreckend sein dürfen, sodass Antragsteller ihr Recht auf Informationsfreiheit wahrnehmen können. Ebenso bitte ich um Berücksichtigung des öffentlichen Interesses beim Schwärzen von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen sowie personenbezogenen Daten gemäß § 5 und 6 BremIFG.
Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen
Information nicht vorhanden
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Datum6. Juli 2019
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10. August 2019
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