Amtlicher Fragenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung
Laut Anlage 7 zu § 16 FEV wird der amtliche Fragekatalog "vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden in der jeweils geltenden Fassung im Verkehrsblatt als Richtlinie bekannt gemacht."
Meine Frage ist nun: Wieso wird der Fragenkatalog exklusiv über ein privatwirtschaftliches Unternehmen welches diesen mit Gewinnerziehlungsabsicht verteibt verteilt.
Sollte jemand wirklich ein Interesse an einer gedruckten Fassung haben ist das ja durchaus in Ordnung.
Spannender ist die Frage: Wieso gibt es keine kostenlose digitale Veröffentlichung der Daten bspw. wie alle Gesetze über http://www.gesetze-im-internet.de o.ä.
Da in Deutschland ja der ein oder andere Volljährige den Führerschein macht, gäbe ich glaube ich dafür ein berechtigtes Interesse. Durch die undurchsichte Handhabung gibt es im Internet eine Vielzahl an Veröffentlichungen, bei denem man aber nie sicher sein kann ob die aktuelle Fassung vorliegt.
Bereits im Vorraus vielen Dank für Ihre Mühe.
Anfrage eingeschlafen
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Datum2. August 2011
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3. September 2011
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