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Amtlicher Fragenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung

Laut Anlage 7 zu § 16 FEV wird der amtliche Fragekatalog "vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden in der jeweils geltenden Fassung im Verkehrsblatt als Richtlinie bekannt gemacht."

Meine Frage ist nun: Wieso wird der Fragenkatalog exklusiv über ein privatwirtschaftliches Unternehmen welches diesen mit Gewinnerziehlungsabsicht verteibt verteilt.

Sollte jemand wirklich ein Interesse an einer gedruckten Fassung haben ist das ja durchaus in Ordnung.

Spannender ist die Frage: Wieso gibt es keine kostenlose digitale Veröffentlichung der Daten bspw. wie alle Gesetze über http://www.gesetze-im-internet.de o.ä.

Da in Deutschland ja der ein oder andere Volljährige den Führerschein macht, gäbe ich glaube ich dafür ein berechtigtes Interesse. Durch die undurchsichte Handhabung gibt es im Internet eine Vielzahl an Veröffentlichungen, bei denem man aber nie sicher sein kann ob die aktuelle Fassung vorliegt.

Bereits im Vorraus vielen Dank für Ihre Mühe.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    2. August 2011
  • Frist
    3. September 2011
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
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Betreff
Amtlicher Fragenkatalog für die theoretische Fahrerlaubnisprüfung
Datum
2. August 2011 09:32
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Laut Anlage 7 zu § 16 FEV wird der amtliche Fragekatalog &quot;vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung im Einvernehmen mit den zuständigen obersten Landesbehörden in der jeweils geltenden Fassung im Verkehrsblatt als Richtlinie bekannt gemacht.&quot; Meine Frage ist nun: Wieso wird der Fragenkatalog exklusiv über ein privatwirtschaftliches Unternehmen welches diesen mit Gewinnerziehlungsabsicht verteibt verteilt. Sollte jemand wirklich ein Interesse an einer gedruckten Fassung haben ist das ja durchaus in Ordnung. Spannender ist die Frage: Wieso gibt es keine kostenlose digitale Veröffentlichung der Daten bspw. wie alle Gesetze über http://www.gesetze-im-internet.de o.ä. Da in Deutschland ja der ein oder andere Volljährige den Führerschein macht, gäbe ich glaube ich dafür ein berechtigtes Interesse. Durch die undurchsichte Handhabung gibt es im Internet eine Vielzahl an Veröffentlichungen, bei denem man aber nie sicher sein kann ob die aktuelle Fassung vorliegt. Bereits im Vorraus vielen Dank für Ihre Mühe. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen,

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