Amtliches Gemeindeverzeichnis

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe mir das Amtlich Gemeindeverzeichnis heruntergeladen.
Ich weiß es handelt sich um ein Gemeindeverzeichnis und nicht um ein Ortsverzeichnis.
Ich bin aber auf der Suchen eines Verzeichnisses das alle Orte inkl. Ortsteilen und AGS enthält.
z.B. 09375175 Nittendorf besteht laut wikipedia.de aus 17 Ortsteilen.
Ich such jetzt ein bundesweites vollständiges Verzeichnis das diese Informationen enthält.
Können Sie mir mit einer Quelle weiterhelfen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    10. November 2015
  • Frist
    12. Dezember 2015
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte Dam…
An Statistisches Bundesamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amtliches Gemeindeverzeichnis [#11880]
Datum
10. November 2015 16:41
An
Statistisches Bundesamt
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe mir das Amtlich Gemeindeverzeichnis heruntergeladen. Ich weiß es handelt sich um ein Gemeindeverzeichnis und nicht um ein Ortsverzeichnis. Ich bin aber auf der Suchen eines Verzeichnisses das alle Orte inkl. Ortsteilen und AGS enthält. z.B. 09375175 Nittendorf besteht laut wikipedia.de aus 17 Ortsteilen. Ich such jetzt ein bundesweites vollständiges Verzeichnis das diese Informationen enthält. Können Sie mir mit einer Quelle weiterhelfen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte gegebenfalls um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Statistisches Bundesamt
Empfangsbestätigung: Anfrage nach dem IFG betreffend das Gemeindeverzeichnis Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit …
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
Empfangsbestätigung: Anfrage nach dem IFG betreffend das Gemeindeverzeichnis
Datum
11. November 2015 08:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in hiermit bestätigen wir Ihnen den Eingang Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 10.11.2015, die hier per Mail um 16:52 eingegangen ist. Ihre Anfrage wird unter dem Aktenzeichen A-IR/11100100-IF30125 geführt. Geben Sie dieses bitte bei weiterer Korrespondenz immer an. Der Vorgang befindet sich nun in Bearbeitung. Wir bitten Sie um etwas Geduld und werden unaufgefordert auf Sie zurückkommen. Im Auftrag

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Statistisches Bundesamt
Sehr geehrtAntragsteller/in leider verfügt das Statistische Bundesamt nicht über die von Ihnen begehrte Informati…
Von
Statistisches Bundesamt
Betreff
AW: Amtliches Gemeindeverzeichnis [#11880]
Datum
7. Dezember 2015 07:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in leider verfügt das Statistische Bundesamt nicht über die von Ihnen begehrte Information. Im Gemeindeverzeichnis werden lediglich alle politisch selbständigen Gemeinden (= Gemeinden, die sich selbst verwalten) inklusive der Städte (= Gemeinden mit Stadtrecht) in Deutschland geführt - jedoch ohne Angabe zu Orts- bzw. Stadtteilen. Die einzige uns bekannte Quelle mit allen Gemeinden (mit dem 8-stelligen Amtlichen Gemeindeschlüssel) inklusive der Ortsteile (allerdings ohne Angabe zur Bevölkerung etc.), ist eine kostenpflichtige Datei (u.a. DATAFACTORY STREETCODE) der Deutschen Post Direkt GmbH: Deutsche Post Direkt GmbH Junkersring 57 53844 Troisdorf Telefon: 02241 / 2661- 0 Telefax: 02241 / 2661-1111 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> www.postdirekt.de Mit freundlichen Grüßen,