Amtsblätter des Lands Berlin 2015

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Die Amtsblätter des Lands Berlin von Januar 2015 bis Dezember 2015

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    20. Januar 2016
  • Frist
    23. Februar 2016
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Arne Semsrott
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgen…
An Landesverwaltungsamt Berlin Details
Von
Arne Semsrott (Open Knowledge Foundation Deutschland e.V.)
Betreff
Amtsblätter des Lands Berlin 2015 [#12576]
Datum
20. Januar 2016 19:57
An
Landesverwaltungsamt Berlin
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Die Amtsblätter des Lands Berlin von Januar 2015 bis Dezember 2015 Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG bitten. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Arne Semsrott Open Knowledge Foundation Deutschland e.V. << Adresse entfernt >>
Landesverwaltungsamt Berlin
160121 AW: Amstblätter des Lands Berlin 2015 [#12576] Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihre…
Von
Landesverwaltungsamt Berlin
Betreff
160121 AW: Amstblätter des Lands Berlin 2015 [#12576]
Datum
21. Januar 2016 09:01
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, ich bestätige den Eingang Ihrer E-Mail vom 20.01.2016, welche ich an den im LVwA Berlin zuständigen Fachbereich LS P/F 1 (LogistikService Amtsblattredaktion) zur Beantwortung weitergeleitet habe. Dortiger Ansprechpartner ist Herr Gollnow-Richter, Tel. +49 30 90139 6351, E-Mail <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Landesverwaltungsamt Berlin
AW: 160121 AW: Amstblätter des Lands Berlin 2015 [#12576] Sehr geehrter Herr Semsrott, bezüglich Ihrer Anfrage …
Von
Landesverwaltungsamt Berlin
Betreff
AW: 160121 AW: Amstblätter des Lands Berlin 2015 [#12576]
Datum
27. Januar 2016 09:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezüglich Ihrer Anfrage bitte ich um Rückruf, am besten morgen, Donnerstag zwischen 9 und 15 Uhr. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Landesverwaltungsamt Berlin
AW: 160121 AW: Amstblätter des Lands Berlin 2015 [#12576] Sehr geehrter Herr Semsrott, bezüglich Ihrer Anfrage …
Von
Landesverwaltungsamt Berlin
Betreff
AW: 160121 AW: Amstblätter des Lands Berlin 2015 [#12576]
Datum
29. Januar 2016 09:26
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Semsrott, bezüglich Ihrer Anfrage teile ich mit, dass dem Landesverwaltungsamt Berlin die vertraglichen und redaktionellen Aufgaben im Zusammenhang mit der Herstellung des Amtsblattes für Berlin obliegen. Die Kulturbuch-Verlag GmbH (www.kulturbuch-verlag.de) ist gemäß zugrundeliegendem Konzessionsvertrag berechtigt, das Amtsblatt für Berlin zu seinen Konditionen zu vermarkten. Hierzu zählen sowohl die Abonnementverwaltung und der Einzelverkauf, als auch die Vermarktung im Internet zu ihren Konditionen. Ich bitte Sie daher, sich direkt dorthin zu wenden. Alternativ sind alle Jahrgänge des Amtsblattes für Berlin unter anderem in der Zentral- und Landesbibliothek Berlin (www.zlb.de) einzusehen. Mit freundlichen Grüßen