Amtsermittlungen in Betriebszentralen der DB Netz AG

Anfrage an: Bundesnetzagentur

Protokolle der Amtsermittlungen in drei Betriebszentralen der DB Netz AG vom 29.01.2008, 12.03.2008 und 24.04.2008 (Az.: 10.030-F-07-601).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    14. November 2023
  • Frist
    27. Februar 2024
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Protokolle der Amtsermittlungen in dr…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amtsermittlungen in Betriebszentralen der DB Netz AG [#292312]
Datum
14. November 2023 22:09
An
Bundesnetzagentur
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Protokolle der Amtsermittlungen in drei Betriebszentralen der DB Netz AG vom 29.01.2008, 12.03.2008 und 24.04.2008 (Az.: 10.030-F-07-601).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfsweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 292312 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtsermittlungen in Betriebszentralen der DB Netz AG“ vom 14.11.20…
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Amtsermittlungen in Betriebszentralen der DB Netz AG [#292312]
Datum
19. Dezember 2023 06:55
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtsermittlungen in Betriebszentralen der DB Netz AG“ vom 14.11.2023 (#292312) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Bundesnetzagentur
Verfahrenseröffnung 10.010-IFG-23-004 | Ihr IFG-Antrag vom 14.11.2023 Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten …
Von
Bundesnetzagentur
Betreff
Verfahrenseröffnung 10.010-IFG-23-004 | Ihr IFG-Antrag vom 14.11.2023
Datum
19. Dezember 2023 17:08
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], in der Anlage erhalten Sie die Verfahrenseröffnung zu Ihrem Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz vom 14.11.2023 an die Bundesnetzagentur. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] ___________________________________________ Referat 701 - Rechtliche Grundsätze der Eisenbahnregulierung Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen Tulpenfeld 4, 53111 Bonn Telefon: +[geschwärzt] Fax: +[geschwärzt] E-Mail: [geschwärzt] Internet: www.bundesnetzagentur.de Datenschutzhinweis: https://www.bundesnetzagentur.de/Datenschutz
<< Anfragesteller:in >>
AW: Verfahrenseröffnung 10.010-IFG-23-004 | Ihr IFG-Antrag vom 14.11.2023 [#292312] Sehr << Anrede >>
An Bundesnetzagentur Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verfahrenseröffnung 10.010-IFG-23-004 | Ihr IFG-Antrag vom 14.11.2023 [#292312]
Datum
19. Dezember 2023 18:57
An
Bundesnetzagentur
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für die Übersendung Ihres Schreibens vom heutigen Tage. Mir war bis zur Übersendung Ihres Schreibens nicht bekannt, ob meine Anfrage überhaupt bei Ihnen angekommen ist (mangels Eingangsbestätigung). Insofern sei mir der Hinweis auf die Monatsfrist nach § 7 Abs. 5 IFG verziehen. Hiermit verzichte ich auf die Einsichtnahme in personenbezogene Daten. Ich darf bitten, eventuelle in den Protokollen enthaltene personenbezogene Daten unkenntlich zu machen. Hinsichtlich der Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse weise ich darauf hin, dass den angeforderten Protokollen der Stand 2008 zugrunde liegt. Die darin enthaltenen Informationen sind also 15 Jahre alt. Nach der Rechtsprechung sind Informationen i.d.R. nach 5 Jahren nicht mehr aktuell und deshalb nicht mehr vertraulich. Demnach muss die Partei, die sich auf die Vertraulichkeit der Informationen beruft, nachweisen, dass die betreffenden Informationen trotz ihres Alters immer noch wesentlich für die wirtschaftliche Stellung des beaufsichtigten Unternehmens oder eines Dritten sind (BVerwG, Urteil vom 10.04.2019 - 7 C 22.18 -). Dies gilt insbesondere, wonach in den Protokollen rechtswidrige Handlungen und Ungleichbehandlungen seitens der DB Netz AG protokolliert worden sind. Teilweise wird die Meinung vertreten, dass diese Informationen bei Verstößen gegen geltendes Recht (o.ä.) nicht schützenswert sind. Ich darf also um entsprechend genaue Prüfung bitten, ob es sich tatsächlich um schützenswerte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 6 IFG handelt. Sollte dies bejaht werden, bitte ich um Durchführung des Drittbeteiligungsverfahrens. Weiter erkläre ich hiermit die Übernahme der entstehenden Kosten bis zum Höchstbetrag der IFGGebV, d.h. 500 Euro. Für Ihre Mühen danke ich bereits im Voraus und wünsche eine angenehme Weihnachtszeit. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 292312 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/292312/

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Ihr Antrag nach dem IFG - Abschlussentscheidung Ablehnungsbescheid, weil der angeforderte Vorgang bereits vernicht…
Von
Bundesnetzagentur
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Antrag nach dem IFG - Abschlussentscheidung
Datum
29. Januar 2024
Status
Anfrage abgeschlossen
Ablehnungsbescheid, weil der angeforderte Vorgang bereits vernichtet wurde.