Amtshilfe bei Zwangsvollstreckungen in Sachen Rundfunkbeitrag
Amtshilfe bzgl. Vollstreckungsersuchen darf nur zwischen Behörden geleistet werden.
Der NDR Hamburg/Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio initiiert Vollstreckungsersuchen. Der NDR Hamburg/Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio ist keine Behörde. Der NDR Hamburg/Beitragsservice ist eine GbR / Arbeitsgemeinschaft - bestehend aus den 3 Gesellschaftern: 1. Arbeitsgemeinschaft der öffentlich rechtlichen Rundfunkanstalten i.d. BRD / persönlich haftender Gesellschafter 2. Zweites Deutsches Fernsehen (ZDF) Anstalt des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter 3. Deutschlandradio (DRadio) Körperschaft des öffentlichen Rechts / persönlich haftender Gesellschafter Der Beitragsservice ist ein Dienstleistungszentrum, das die neun, in der Arbeitsgemeinschaft des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Deutschland (ARD) zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten sowie das Zweite Deutsche Fernsehen (ZDF) und das Deutschlandradio (DR) gemeinsam für die Abwicklung des Rundfunkgebühreneinzugs in Form einer öffentlich-rechtlichen, nicht rechtsfähigen Verwaltungsgemeinschaft betreiben. Grundlage ist die Verwaltungsvereinbarung die diese Anstalten miteinander geschlossen haben.
Der NDR Hamburg/Beitragsservice ist also weder eine Behörde, noch gehört sie zur Post oder ist eine sonstige eigenständige Organisation. Auch der SWR ist lt. Justiziar des Südwestrundfunks - Herrn Dr. Hermann Eicher - keine Behörde; Zitat "Zudem stellen weder die öffentlich-rechtlichen Sender noch die GEZ eine Behörde dar." Quelle - nachzulesen unter Punkt 3: http://www.ard.de/home/intern/presse/...
Da gemäß dieser Aussage kein öffentlich-rechtlicher Sender eine Behörde darstellt, ist auch der NDR Hamburg keine Behörde.
Weiterhin verweise ich auf das Urteil des LG Tübingen (vom 09.12.2016, 5 T 280/16) in dem festgestellt wird, dass die Rundfunkanstalten keine Behörden sind.
Unter Berücksichtigung dieser Sachverhalte frage ich Sie: Auf welche Rechtsgrundlage stützt sich die Stadt Emden bei der Durchführung einer Zwangsvollstreckung in Sachen Rundfunkbeitrag?
Anfrage erfolgreich
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Datum3. November 2017
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3. Dezember 2017
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