Amtshilfe der Bundeswehr in Berlin

den Schriftverkehr bezüglich der Genehmigung von Amtshilfe durch die Bundeswehr im Johanniter-Stift Berlin​-Johannisthal.
Im Youtubevideo vom 01.02.2021 mit dem Titel "AmtsHILFE im Seniorenheim | Bundeswehr" wird ab Minute 2:30 folgende Aussage getroffen: "Amtshilfe durch die Bundeswehr ist im Grundgesetz verankert und kann von jeder Behörde beantragt werden!"

Hiermit beantrage ich die Übersendung sowohl der Anfrage des Stifts, als auch die Beurteilung und Genehmigung (mit Begründung im Bezug auf das Grundgesetz) durch das BMVg.

Vielen Dank

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Februar 2021
  • Frist
    4. März 2021
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: den Schriftverkehr …
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amtshilfe der Bundeswehr in Berlin [#210311]
Datum
2. Februar 2021 12:12
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
den Schriftverkehr bezüglich der Genehmigung von Amtshilfe durch die Bundeswehr im Johanniter-Stift Berlin​-Johannisthal. Im Youtubevideo vom 01.02.2021 mit dem Titel "AmtsHILFE im Seniorenheim | Bundeswehr" wird ab Minute 2:30 folgende Aussage getroffen: "Amtshilfe durch die Bundeswehr ist im Grundgesetz verankert und kann von jeder Behörde beantragt werden!" Hiermit beantrage ich die Übersendung sowohl der Anfrage des Stifts, als auch die Beurteilung und Genehmigung (mit Begründung im Bezug auf das Grundgesetz) durch das BMVg. Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210311/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1542 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
WG: Amtshilfe der Bundeswehr in Berlin [#210311]
Datum
11. Februar 2021 11:32
Status
Warte auf Antwort
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1542 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 02.02.2021 (s.u.) Seht geehrter Herr Antragsteller/in, ich bestätige den Eingang Ihrer auf das IFG gestützten Anfrage vom 2. Februar 2021 (Bezug). Diese wird unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1542 bearbeitet. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtshilfe der Bundeswehr in Berlin“ vom 02.02.2…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: Amtshilfe der Bundeswehr in Berlin [#210311]
Datum
4. März 2021 07:35
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtshilfe der Bundeswehr in Berlin“ vom 02.02.2021 (#210311) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 210311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210311/
Bundesministerium der Verteidigung
R I 1 Az. 39-22-17/-1542 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 02.0…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Amtshilfe der Bundeswehr in Berlin [#210311]
Datum
4. März 2021 15:41
Status
Warte auf Antwort
R I 1 Az. 39-22-17/-1542 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 02.02.2021 2. Ihre Email vom 04.03.2021 (s.u.) Sehr Antragsteller/in ich bedanke mich für Ihre Email und bedauere die längere Bearbeitungsdauer. Ursächlich hierfür ist einerseits der Umstand, dass auch innerhalb des Bundesministeriums der Verteidigung - bedingt durch die besonderen Erfordernisse im Zusammenhang mit der Corona-Krise - zahlreiche Personen nicht in der im "Normalbetrieb" gewohnten Art und Weise für die Aufgabenerledigung zur Verfügung stehen, so dass Verzögerungen der Bearbeitungsgänge leider nicht komplett vermieden werden können. Zudem sorgen bestehende Personalvakanzen und Personalwechsel für weitere Verzögerungen, so dass über Ihren Antrag leider noch nicht entschieden werden konnte. Aktuell steht die Prüfung der zuständigen Fachabteilung noch aus. Sobald diese vorliegt, werde ich schnellstmöglich auf Ihr Anliegen zurück kommen und bitte Sie bis dahin freundlich noch um etwas Geduld. Für zukünftigen Schriftverkehr möchte ich Sie zudem bitten, bei Ihren Anfragen das zugewiesene Aktenzeichen anzugeben, um die Zuordnung zu erleichtern. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bun…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Amtshilfe der Bundeswehr in Berlin“ [#210311]
Datum
10. Juni 2021 13:57
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/210311/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich seit 04.03.2021 keine weiteren Informationen zu meiner Anfrage erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 210311.pdf Anfragenr: 210311 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/210311/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
10. Juni 2021 16:00
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Bundesministerium der Verteidigung
R I 1 Az 39-22-17/-1542 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Ihr …
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Amtshilfe der Bundeswehr in Berlin [#210311]
Datum
18. Juni 2021 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
R I 1 Az 39-22-17/-1542 Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) hier: Ihr Antrag vom 02.02.2021 Ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 02.02.2021 (Bezug) und bedaure die lange Bearbeitungsdauer. Mit Ihrem Antrag haben Sie um Übersendung vom "Schriftverkehr bezüglich der Genehmigung von Amtshilfe durch die Bundeswehr im Johanniter-Stift Berlin-Johannisthal" gebeten. Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen folgende antragsgegenständliche Informationen übermitteln: 1. Von: << Antragsteller:in >> An: LKdo BE Lagezentrum/BMVg/BUND/DE@KVLNBW, RegFüStab 3 OST Führung/BMVg/BUND/DE@KVLNBW Kopie: KdoSKB Lagezentrum/BMVg/BUND/DE@KVLNBW, KdoTA CoVid-19/BMVg/BUND/DE@KVLNBW Datum: 15.01.2021 20:23 Betreff: Amtshilfeantrag 3232 210114_AHA_BE_B_B_SenGPG_Ustg_Pflegeheime_Schnelltest hier: Billigung und Beauftragung Gesendet von: Jochen Preußler AHA Kennung: 3232 210114_AHA_BE_B_B_SenGPG_Ustg_Pflegeheime_Schnelltest Bundesland: BE Der Amtshilfeantrag mit der Kennung 3232 210114_AHA_BE_B_B_SenGPG_Ustg_Pflegeheime_Schnelltest wurde durch Kdr KdoTerrAufgBw am 15.01.2021 unter unten aufgeführten Auflagen gebilligt. Zeitraum: 18.01.2021 - 08.02.2021 Kräfte: 202 Sdt SUK ("Helfende Hände") Tätigkeit: Durchführung von Schnelltestungen Einzelaufträge: RegFüStab 3 OST: - stellt sicher Umsetzung HLA aus eigenem Kräftekontingent in Koordination mit zuständigem LKdo, - meldet Beginn, Ende und eingesetzte Kr für die jeweilige Maßnahme an zuständiges LKdo und gem. Vorgaben Meldewesen (Anlage B5), - meldet umgehend zusätzlichen Unterstützungsbedarf (Spezialfähigkeiten) für die Durchführung an KdoTerrAufgBw, - stellt bei Bedarf die Unterbringung und Verpflegung der eingesetzten Kräfte sicher. LKdo BE: - koordiniert mit RegFüStab Einsatz der Kr. - informiert Antragsteller über die Entscheidung. - informiert Antragsteller und eingesetztes Personal über Auflagen in Verbindung mit der beantragten Impfwilligkeit . - meldet Beginn, Ende und eingesetzte Kräfte für die jeweilige Maßnahme an KdoTerrAufgBw Covid-19 und gem. Vorgaben Meldewesen, - meldet umgehend zusätzlichen Unterstützungsbedarf (Spezialfähigkeiten) für die Durchführung an KdoTerrAufgBw. Nur die gem. HLA beantragten und genehmigten Tätigkeiten der Sdt vor Ort sind zulässig! Maßnahmen zur Koordinierung: a.) rechtliche Bewertung / Auflagen durch RB KdoTerrAufgBw Es handelt sich um rechtlich zulässige Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 1 GG. Eine Amtshilfepflicht besteht gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nicht, wenn unter Berücksichtigung der Aufgaben der ersuchenden Behörde die Hilfeleistung die Erfüllung eigener Aufgaben ernstlich gefährden würde. Rechtliche Auflagen für Schnelltests im Rahmen der Amtshilfe durch nicht-medizinisches Unterstützungspersonal: - Die Schnelltests erfolgen im Rahmen von Amtshilfe für die amtshilfeersuchende Behörde (z.B. Gesundheitsamt) im Rahmen deren vorherigen Abstimmung mit dem jeweiligen Betreiber der Einrichtung, in der getestet werden soll. - Die ersuchende Behörde hat die Auswahl des eingesetzten Amtshilfepersonals, dessen Anleitung, Überwachung und Erreichbarkeiten eigenverantwortlich sicherzustellen. - die ausdrückliche Einwilligung der einwilligungsfähigen oder der diese rechtlich vertretenden Person muss vorliegen und nach den Vorgaben der amtshilfeersuchenden Behörde dokumentiert werden. - Im übrigen gelten die rechtlichen Auflagen der beigefügten Anlage („15.01.2021 LRB KdoTerrAufgBw Rechtl. Auflg. Personal Schnelltests“) Weitere Auflagen: (a) PSA ist durch Antragssteller zu stellen (b) Schnelltests sind durch Antragssteller/ Betreiber zu stellen (c) Schnelltests sind für Besucher und Personal der Alten,- und Pflegeheime gem. Beschluss BK`in – Ministerpräsidentinnen/-en vorgesehen. b.) Anlage HLA Antrag 2. Von: << Antragsteller:in >> An: LKdo BE Lagezentrum/BMVg/BUND/DE@KVLNBW, RegFüStab 3 OST EINGANG und Führung/BMVg/BUND/DE@KVLNBW Kopie: KdoSKB Lagezentrum/BMVg/BUND/DE@KVLNBW, Armin Schaus/BMVg/BUND/DE@KVLNBW Datum: 30.12.2020 19:03 Betreff: WG: ++BE++Amtshilfeantrag 2749 201220_AHA_BE_B_SenInnDS_Ustg_Servicepoints hier: Billigung unter rechtlichen Auflagen Gesendet von: Daniel Rahn AHA Kennung: 2749 201220_AHA_BE_B_SenInnDS_Ustg_Servicepoints Bundesland: BE Lage: Der Amtshilfeantrag mit der Kennung 2749 201220_AHA_BE_B_SenInnDS_Ustg_Servicepoints wurde durch Kdr KdoTerrAufgBw am 30.12.2020 unter rechtlichen Auflagen gebilligt. Zeitraum: 04.01.2021 - 31.01.2021 Tätigkeit: Pers. Unterstützung 91 Pflegeheimen Einzelaufträge: LKdo BE: - informiert Antragsteller über die Entscheidung. - klärt die Bereitstellung der Infrastruktur mit den Liegenschaftsverantwortlichen. - meldet umgehend zusätzlichen Unterstützungsbedarf (Spezialfähigkeiten) für die Durchführung an KdoTerrAufgBw. RegFüSt 3 - HLA gem. Ressourcenprüfung durchzuführen. - UstgLeistung mit antragstellender Dst zu koordinieren. - Beginn und Ende der UstLeistung zu melden. - Pers-/ Mat-/ Kfz- Einsatz zu melden. - Meldet tägliche Stärke der eingesetzten Soldaten (diesen HLA gesondert aufführen). Nur die gem. HLA beantragten und genehmigten Tätigkeiten der Sdt vor Ort sind zulässig! Maßnahmen zur Koordinierung: a.) rechtliche Bewertung / Auflagen durch RB KdoTerrAufgBw Es handelt sich um nur unter Auflagen rechtlich zulässige Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 1 Grundgesetz (GG). Ein Betrieb im Zuge von Amtshilfe ist nicht "unbefristet", sondern nur über einen freilich längeren - pandemiebezogenen - Zeitraum (vergleichbar zur seinerzeitigen sogenannten Flüchtlingshilfe zumindest bis zu einem Jahr) rechtlich zulässig. Eine Amtshilfepflicht besteht gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3 Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nicht, wenn unter Berücksichtigung der Aufgaben der ersuchenden Behörde die Hilfeleistung die Erfüllung eigener Aufgaben ernstlich gefährden würde. Folgende Auflagen sind zu beachten: - Sicherstellen einer durchgehenden Direktion durch eine verantwortliche Betriebsleitung vor Ort. - Ausschließen, auch dem bloßen äußeren Anschein nach einer Inanspruchnahme hoheitlicher Zwangs- und Eingriffsmaßnahmen. - Sicherstellen einer durchgehenden Direktion (bindende fachliche Weisungen) seitens der hilfeleistungsersuchenden Behörde sowie nötigenfalls fortlaufend bindende fachliche Weisungen durch eine telefonisch jederzeit aber auch kurzfristig vor Ort persönlich erreichbare verantwortliche ärztliche Vertreterin bzw. ärztlichen Vertreter der hilfeleistungsersuchenden Behörde. - Sicherstellen einer durchgehenden Direktion (bindende fachliche Vorgaben und Anleitungen) seitens der Betriebsleitung (Besucherverkehr) einschließlich der medizinischen/pflegerischen Betriebsleitung am Dienstleistungsort. - Hilfeleistung für die Behörde und/oder Betriebsleitung bei der Datenerhebung, -bearbeitung und -speicherung von Patienten/Heimbewohnern/Besuchern erfolgen stets unter Aufsicht und Anleitung der Betriebsleitung sowie in Verantwortung der staatlichen Behördenleitung (jederzeit kurzfristig tel. erreichbar). - In jedem Fall hat die ersuchende Behörde, persönliche, rechtliche sowie fachliche Voraussetzungen/Vorgaben, Anleitung, Überwachung der Tätigkeit des amtshilfeleistenden Unterstützungspersonals eigenverantwortlich sicherzustellen. - Eine Anwendung von Zwang gegenüber jedermann (Patienten/Heimbewohnern/Besuchern) ist ausgeschlossen. - Eine Ausübung von Hausrecht ist ausgeschlossen. Diese obliegt der Betriebsleitung. - Die Sicherheit und der Schutz des amtshilfeleistenden Personals sowie des Betriebsablaufs werden nötigenfalls durch die Landespolizei bzw. zuständige Ordnungsbehörden sichergestellt. Weitere Auflagen Alten-/Pflegeheime: - Keine pflegerischen Tätigkeiten durch helfende Hände -> Handreichung. - Keine Reinigungs-/Müllarbeiten. - PSA ist durch Antragsteller zu stellen. - Wenn möglich: Corona-Test vor dem Einsatz. - Pflegebekleidung bei Bedarf durch Antragsteller. - Organisatorische Trennung von Positiv getestetem Pflegepersonal und eingesetzten Kräfte gem. RKI-Richtlinie, insb. auch Umkleide- und Gemeinschaftsräume. b.) Anlage HLA Antrag Es liegen zum Johanniter-Stift Berlin-Johannisthal keine weiteren antragsgegenständlichen Unterlagen vor. Der Kontakt mit dem Pflegeheim erfolgte über eine beim Kommando Territoriale Aufgaben (KdoTA) eingerichtete telefonische Hotline. Die Unterstützung der Bundeswehr in den Berliner Pflegeeinrichtungen wird im Wesentlichen durch den Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. organisiert . Antragsberechtigt für Hilfeleistungsanträge ist die Berliner Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG). Ich hoffe, dass die vorgenannten Informationen bei der Beantwortung Ihrer Fragestellung behilflich sind. Für die lange Bearbeitungsdauer bitte ich nochmals um Ihr Verständnis. Mit freundlichen Grüßen

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