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Az 39-22-17/-1542
Betr.: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG)
hier: Ihr Antrag vom 02.02.2021
Ich komme zurück auf Ihren auf das IFG gestützten Antrag vom 02.02.2021
(Bezug) und bedaure die lange Bearbeitungsdauer.
Mit Ihrem Antrag haben Sie um Übersendung vom "Schriftverkehr bezüglich
der Genehmigung von Amtshilfe durch die Bundeswehr im Johanniter-Stift
Berlin-Johannisthal" gebeten.
Zu Ihrem Antrag kann ich Ihnen folgende antragsgegenständliche
Informationen übermitteln:
1.
Von: << Antragsteller:in >>
An: LKdo BE Lagezentrum/BMVg/BUND/DE@KVLNBW, RegFüStab 3 OST
Führung/BMVg/BUND/DE@KVLNBW
Kopie: KdoSKB Lagezentrum/BMVg/BUND/DE@KVLNBW, KdoTA
CoVid-19/BMVg/BUND/DE@KVLNBW
Datum: 15.01.2021 20:23
Betreff: Amtshilfeantrag 3232
210114_AHA_BE_B_B_SenGPG_Ustg_Pflegeheime_Schnelltest
hier: Billigung und Beauftragung
Gesendet von: Jochen Preußler
AHA Kennung: 3232 210114_AHA_BE_B_B_SenGPG_Ustg_Pflegeheime_Schnelltest
Bundesland: BE
Der Amtshilfeantrag mit der Kennung 3232
210114_AHA_BE_B_B_SenGPG_Ustg_Pflegeheime_Schnelltest wurde durch Kdr
KdoTerrAufgBw am 15.01.2021 unter unten aufgeführten Auflagen gebilligt.
Zeitraum: 18.01.2021 - 08.02.2021
Kräfte: 202 Sdt SUK ("Helfende Hände")
Tätigkeit: Durchführung von Schnelltestungen
Einzelaufträge:
RegFüStab 3 OST:
- stellt sicher Umsetzung HLA aus eigenem Kräftekontingent in Koordination
mit zuständigem LKdo,
- meldet Beginn, Ende und eingesetzte Kr für die jeweilige Maßnahme an
zuständiges LKdo und gem. Vorgaben Meldewesen (Anlage B5),
- meldet umgehend zusätzlichen Unterstützungsbedarf (Spezialfähigkeiten)
für die Durchführung an KdoTerrAufgBw,
- stellt bei Bedarf die Unterbringung und Verpflegung der eingesetzten
Kräfte sicher.
LKdo BE:
- koordiniert mit RegFüStab Einsatz der Kr.
- informiert Antragsteller über die Entscheidung.
- informiert Antragsteller und eingesetztes Personal über Auflagen in
Verbindung mit der beantragten Impfwilligkeit .
- meldet Beginn, Ende und eingesetzte Kräfte für die jeweilige Maßnahme an
KdoTerrAufgBw Covid-19 und gem. Vorgaben Meldewesen,
- meldet umgehend zusätzlichen Unterstützungsbedarf (Spezialfähigkeiten)
für die Durchführung an KdoTerrAufgBw.
Nur die gem. HLA beantragten und genehmigten Tätigkeiten der Sdt vor Ort
sind zulässig!
Maßnahmen zur Koordinierung:
a.) rechtliche Bewertung / Auflagen durch RB KdoTerrAufgBw
Es handelt sich um rechtlich zulässige Amtshilfe nach Art. 35 Abs. 1 GG.
Eine Amtshilfepflicht besteht gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nicht, wenn unter Berücksichtigung der
Aufgaben der ersuchenden Behörde die Hilfeleistung die Erfüllung eigener
Aufgaben ernstlich gefährden würde.
Rechtliche Auflagen für Schnelltests im Rahmen der Amtshilfe durch
nicht-medizinisches Unterstützungspersonal:
- Die Schnelltests erfolgen im Rahmen von Amtshilfe für die
amtshilfeersuchende Behörde (z.B. Gesundheitsamt) im Rahmen deren
vorherigen Abstimmung mit dem jeweiligen Betreiber der Einrichtung, in der
getestet werden soll.
- Die ersuchende Behörde hat die Auswahl des eingesetzten
Amtshilfepersonals, dessen Anleitung, Überwachung und Erreichbarkeiten
eigenverantwortlich sicherzustellen.
- die ausdrückliche Einwilligung der einwilligungsfähigen oder der
diese rechtlich vertretenden Person muss vorliegen und nach den Vorgaben
der amtshilfeersuchenden Behörde dokumentiert werden.
- Im übrigen gelten die rechtlichen Auflagen der beigefügten Anlage
(„15.01.2021 LRB KdoTerrAufgBw Rechtl. Auflg. Personal Schnelltests“)
Weitere Auflagen:
(a) PSA ist durch Antragssteller zu stellen
(b) Schnelltests sind durch Antragssteller/ Betreiber zu stellen
(c) Schnelltests sind für Besucher und Personal der Alten,- und
Pflegeheime gem. Beschluss BK`in – Ministerpräsidentinnen/-en vorgesehen.
b.) Anlage HLA Antrag
2.
Von: << Antragsteller:in >>
An: LKdo BE Lagezentrum/BMVg/BUND/DE@KVLNBW, RegFüStab 3 OST EINGANG
und Führung/BMVg/BUND/DE@KVLNBW
Kopie: KdoSKB Lagezentrum/BMVg/BUND/DE@KVLNBW, Armin
Schaus/BMVg/BUND/DE@KVLNBW
Datum: 30.12.2020 19:03
Betreff: WG: ++BE++Amtshilfeantrag 2749
201220_AHA_BE_B_SenInnDS_Ustg_Servicepoints
hier: Billigung unter rechtlichen Auflagen
Gesendet von: Daniel Rahn
AHA Kennung: 2749 201220_AHA_BE_B_SenInnDS_Ustg_Servicepoints
Bundesland: BE
Lage:
Der Amtshilfeantrag mit der Kennung 2749
201220_AHA_BE_B_SenInnDS_Ustg_Servicepoints wurde durch Kdr KdoTerrAufgBw
am 30.12.2020 unter rechtlichen Auflagen gebilligt.
Zeitraum: 04.01.2021 - 31.01.2021
Tätigkeit: Pers. Unterstützung
91 Pflegeheimen
Einzelaufträge:
LKdo BE:
- informiert Antragsteller über die Entscheidung.
- klärt die Bereitstellung der Infrastruktur mit den
Liegenschaftsverantwortlichen.
- meldet umgehend zusätzlichen Unterstützungsbedarf (Spezialfähigkeiten)
für die Durchführung an KdoTerrAufgBw.
RegFüSt 3
- HLA gem. Ressourcenprüfung durchzuführen.
- UstgLeistung mit antragstellender Dst zu koordinieren.
- Beginn und Ende der UstLeistung zu melden.
- Pers-/ Mat-/ Kfz- Einsatz zu melden.
- Meldet tägliche Stärke der eingesetzten Soldaten (diesen HLA gesondert
aufführen).
Nur die gem. HLA beantragten und genehmigten Tätigkeiten der Sdt vor Ort
sind zulässig!
Maßnahmen zur Koordinierung:
a.) rechtliche Bewertung / Auflagen durch RB KdoTerrAufgBw
Es handelt sich um nur unter Auflagen rechtlich zulässige Amtshilfe nach
Art. 35 Abs. 1 Grundgesetz (GG).
Ein Betrieb im Zuge von Amtshilfe ist nicht "unbefristet", sondern nur
über einen freilich längeren - pandemiebezogenen - Zeitraum (vergleichbar
zur seinerzeitigen sogenannten Flüchtlingshilfe zumindest bis zu einem
Jahr) rechtlich zulässig.
Eine Amtshilfepflicht besteht gemäß § 5 Abs. 3 Nr. 3
Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG) nicht, wenn unter Berücksichtigung der
Aufgaben der ersuchenden Behörde die Hilfeleistung die Erfüllung eigener
Aufgaben ernstlich gefährden würde.
Folgende Auflagen sind zu beachten:
- Sicherstellen einer durchgehenden Direktion durch eine
verantwortliche Betriebsleitung vor Ort.
- Ausschließen, auch dem bloßen äußeren Anschein nach einer
Inanspruchnahme hoheitlicher Zwangs- und Eingriffsmaßnahmen.
- Sicherstellen einer durchgehenden Direktion (bindende fachliche
Weisungen) seitens der hilfeleistungsersuchenden Behörde sowie
nötigenfalls fortlaufend bindende fachliche Weisungen durch eine
telefonisch jederzeit aber auch kurzfristig vor Ort persönlich erreichbare
verantwortliche ärztliche Vertreterin bzw. ärztlichen Vertreter der
hilfeleistungsersuchenden Behörde.
- Sicherstellen einer durchgehenden Direktion (bindende fachliche
Vorgaben und Anleitungen) seitens der Betriebsleitung (Besucherverkehr)
einschließlich der medizinischen/pflegerischen Betriebsleitung am
Dienstleistungsort.
- Hilfeleistung für die Behörde und/oder Betriebsleitung bei der
Datenerhebung, -bearbeitung und -speicherung von
Patienten/Heimbewohnern/Besuchern erfolgen stets unter Aufsicht und
Anleitung der Betriebsleitung sowie in Verantwortung der staatlichen
Behördenleitung (jederzeit kurzfristig tel. erreichbar).
- In jedem Fall hat die ersuchende Behörde, persönliche, rechtliche
sowie fachliche Voraussetzungen/Vorgaben, Anleitung, Überwachung der
Tätigkeit des amtshilfeleistenden Unterstützungspersonals
eigenverantwortlich sicherzustellen.
- Eine Anwendung von Zwang gegenüber jedermann
(Patienten/Heimbewohnern/Besuchern) ist ausgeschlossen.
- Eine Ausübung von Hausrecht ist ausgeschlossen. Diese obliegt der
Betriebsleitung.
- Die Sicherheit und der Schutz des amtshilfeleistenden Personals
sowie des Betriebsablaufs werden nötigenfalls durch die Landespolizei bzw.
zuständige Ordnungsbehörden sichergestellt.
Weitere Auflagen Alten-/Pflegeheime:
- Keine pflegerischen Tätigkeiten durch helfende Hände ->
Handreichung.
- Keine Reinigungs-/Müllarbeiten.
- PSA ist durch Antragsteller zu stellen.
- Wenn möglich: Corona-Test vor dem Einsatz.
- Pflegebekleidung bei Bedarf durch Antragsteller.
- Organisatorische Trennung von Positiv getestetem Pflegepersonal
und eingesetzten Kräfte gem. RKI-Richtlinie, insb. auch Umkleide- und
Gemeinschaftsräume.
b.) Anlage HLA Antrag
Es liegen zum Johanniter-Stift Berlin-Johannisthal keine weiteren
antragsgegenständlichen Unterlagen vor. Der Kontakt mit dem Pflegeheim
erfolgte über eine beim Kommando Territoriale Aufgaben (KdoTA)
eingerichtete telefonische Hotline. Die Unterstützung der Bundeswehr in
den Berliner Pflegeeinrichtungen wird im Wesentlichen durch den
Caritasverband für das Erzbistum Berlin e.V. organisiert .
Antragsberechtigt für Hilfeleistungsanträge ist die Berliner
Senatsverwaltung für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung (SenGPG).
Ich hoffe, dass die vorgenannten Informationen bei der Beantwortung Ihrer
Fragestellung behilflich sind.
Für die lange Bearbeitungsdauer bitte ich nochmals um Ihr Verständnis.
Mit freundlichen Grüßen