Amtshilfeersuchen an das Bundesamt für Güterverkehr nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 VerkLG

das im Rahmen der Bewältigung der Flutkatastrophe 2021 von Ihnen (anforderungsberechtigte Behörde) an das Bundesamt für Güterverkehr (koordinierende Behörde) gestellte Amtshilfeersuchen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 VerkLG

Information nicht vorhanden

  • Datum
    15. Oktober 2022
  • Frist
    19. November 2022
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Tobias Kempfer
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: das im Rahmen …
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
Amtshilfeersuchen an das Bundesamt für Güterverkehr nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 VerkLG [#260890]
Datum
15. Oktober 2022 11:01
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
das im Rahmen der Bewältigung der Flutkatastrophe 2021 von Ihnen (anforderungsberechtigte Behörde) an das Bundesamt für Güterverkehr (koordinierende Behörde) gestellte Amtshilfeersuchen nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 VerkLG
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 260890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260890/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, ein von Ihnen angefordertes Amtshilfeersuchen an das Bundesamt für Güterverkehr ist i…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Amtshilfeersuchen an das Bundesamt für Güterverkehr nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 VerkLG [#260890]
Datum
15. November 2022 13:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Kempfer, ein von Ihnen angefordertes Amtshilfeersuchen an das Bundesamt für Güterverkehr ist im zuständigen Fachbereich nicht bekannt und kann Ihnen daher auch nicht übersandt werden. Mit freundlichen Grüßen
Tobias Kempfer
Schönen guten Tag Herr Disch, herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte um Mitteilung, aus welchen Gründen de…
An Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz Details
Von
Tobias Kempfer
Betreff
AW: Amtshilfeersuchen an das Bundesamt für Güterverkehr nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 VerkLG [#260890]
Datum
15. November 2022 17:09
An
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Schönen guten Tag Herr Disch, herzlichen Dank für Ihre Antwort. Ich bitte um Mitteilung, aus welchen Gründen der Krisenstab des BAG in die Katastrophenbewältigung nicht einbezogen wurde. Diesbezüglich verweise ich auch auf die Antwort des BAG selbst (https://fragdenstaat.de/anfrage/krisenstab-des-bag-im-rahmen-der-flutkatastrophe/747375/anhang/ifg2022-06_geschwaerzt.pdf) Mit freundlichen Grüßen Tobias Kempfer Anfragenr: 260890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/260890/ Postanschrift Tobias Kempfer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Kempfer, zu Ihrer Rückfrage vom 15.11.2022, 17:10 Uhr liegen uns keine entsprechenden Unterlag…
Von
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Amtshilfeersuchen an das Bundesamt für Güterverkehr nach § 1 Abs. 1 Nr. 1 VerkLG [#260890]
Datum
23. November 2022 17:06
Status
Sehr geehrter Herr Kempfer, zu Ihrer Rückfrage vom 15.11.2022, 17:10 Uhr liegen uns keine entsprechenden Unterlagen vor. Mit freundlichen Grüßen