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Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19

Antrag nach dem ThürTG

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Anträge auf Amtshilfeleistung an die Bundeswehr mit Bezug zu COVID-19 und die jeweiligen Genehmigungen bzw. Ablehnungen dieser Anträge.

Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 S. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG).

Als Form des Informationszugangs wähle ich bezugnehmend auf § 11 Abs. 1 ThürTG einen Informationszugang per E-Mail und eröffne ausdrücklich den Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente, § 3a Abs. 1 VwVfG.

Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage wurde wegen der Kosten zurückgezogen

  • Datum
    29. April 2020
  • Frist
    3. Juni 2020
  • Kosten dieser Information:
    50,00 Euro
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem ThürTG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anträge auf …
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#185655]
Datum
29. April 2020 16:19
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG Sehr geehrte<Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anträge auf Amtshilfeleistung an die Bundeswehr mit Bezug zu COVID-19 und die jeweiligen Genehmigungen bzw. Ablehnungen dieser Anträge. Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 S. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG). Als Form des Informationszugangs wähle ich bezugnehmend auf § 11 Abs. 1 ThürTG einen Informationszugang per E-Mail und eröffne ausdrücklich den Zugang zur Übermittlung elektronischer Dokumente, § 3a Abs. 1 VwVfG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 185655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185655
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr [geschwärzt], mit der anhängenden E-Mail vom 29. April 2020 haben Sie einen Antrag auf Zugang zu amtlichen I…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#185655]
Datum
7. Mai 2020 14:15
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], mit der anhängenden E-Mail vom 29. April 2020 haben Sie einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 9 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) gestellt. Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags, der unter dem Aktenzeichen 140-1096-08/20 bearbeitet wird. Auf Folgendes möchte ich hinweisen: Sofern ein Dritter im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG betroffen ist, so ist ihm gemäß § 10 Abs. 4 ThürTG die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Dritter i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG ist jede natürliche oder juristische Person, deren Rechte nach § 13 ThürTG geschützt werden. Erfasst sind damit Datenschutzrechte sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Inhaber der Schutzrechte können auch öffentliche Stellen sowie Amtsträger sein. Über eventuell entstehende Kosten im Falle einer Stattgabe Ihres Antrages kann derzeit - mangels exakter Kenntnis des Umfangs der betroffenen Unterlagen - noch nicht genau informiert werden. Zur grundsätzlichen Orientierung möchte ich jedoch diesbezüglich schon jetzt auf folgende Kostenregelungen hinweisen: a) Zeitaufwand: 15,50 Euro je 15 min (Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte - Nr. 1.4.1.2 Anlage Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung [ThürAllgVwKostO]) b) Kopierkosten: Nr. 2.1.2 Anlage ThürAllgVwKostO - 0,50 Euro je Seite schwarz-weiß (erste 50 Seiten) - 0,15 Euro je Seite schwarz-weiß (jede weitere Seite) - 1,00 Euro je Seite in Farbe (erste 50 Seiten) - 0,30 Euro je Seite in Farbe (jede weitere Seite) Die Gebühr darf den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen, bei geringfügigem Aufwand sind die öffentlichen Leistungen verwaltungskostenfrei (§ 15 Abs. 1 Sätze 3 und 4 ThürTG). Abschließend bitte ich Sie, mir Ihre Adresse mitzuteilen. Um kurzfristige Erledigung bis einschließlich 15. Mai 2020 wird gebeten. Zudem bitte ich auch um Mitteilung, falls Sie Ihr Auskunftsbegehren nicht aufrechterhalten. Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Referent / stellv. Referatsleiter ________________________________________________ THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT Referat 140 | Justiziariat, Enteignungen, Vergabe- und Beschaffungsstelle TLVwA Referat 120 | Ausbildung, Vormerkstelle, Zuständige Stelle Jorge-Semprún-Platz 4 | 99423 Weimar | Postfach 2249 | 99403 Weimar [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] | [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrte<Information-entfernt> 1. Sie können personenbezogene Daten, die über § 13 Abs. 4 ThürTG hinaus…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#185655]
Datum
9. Mai 2020 21:17
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> 1. Sie können personenbezogene Daten, die über § 13 Abs. 4 ThürTG hinaus gehen, unkenntlich machen. Dass Geschäftsgeheimnisse iSv § 13 Abs. 2 ThürTG vorliegen können, halte ich vorliegend für eher fernliegend; was dennoch unter diese Vorschrift fiele, dürfen Sie ebenfalls unkenntlich machen. 2. Eine Kosteninformation iSv § 15 Abs. 1 S. 4 ThürTG ist nicht dadurch erteilt, dass abstrakt auf Rechtsgrundlagen verwiesen wird; eine Kosteninformation sollte vielmehr die im Einzelfall entstehenden Kosten beziffern. Insoweit erhalte ich meinen Kostenvorbehalt wenigstens aufrecht bis eine hinreichend bestimmte Kosteninformation erteilt wurde. 3. Für die Verarbeitung weiterer personenbezogener Daten (Postanschrift) sehe ich zum jetzigen Zeitpunkt keine Rechtsgrundlage. Ich danke Ihnen für die weitere Bearbeitung. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 185655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185655
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr [geschwärzt], in o. g. Angelegenheit teile ich Ihnen nach eingehender rechtlicher Prüfung Folgendes mit: De…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG (Az. 140-1096-08/2020): Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#185655]
Datum
28. Mai 2020 08:39
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], in o. g. Angelegenheit teile ich Ihnen nach eingehender rechtlicher Prüfung Folgendes mit: Der begehrten Zugangsgewährung steht der Ablehnungsgrund des § 12 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) entgegen. Hiernach ist ein Antrag auf Informationszugang abzulehnen, wenn durch die Bekanntgabe der Information Angaben und Mitteilungen von öffentlichen Stellen, die nicht dem Geltungsbereich des ThürTG unterfallen, offenbart würden und die öffentlichen Stellen in die Offenbarung nicht eingewilligt haben oder von einer Einwilligung nicht auszugehen ist. Diese Ablehnungsvoraussetzungen liegen hier vor. Sie begehren die Bekanntgabe von Informationen der Bundeswehr als einer nicht dem ThürTG unterfallenden öffentlichen Stelle. Die Bundeswehr hat in einem identischen Parallelverfahren auf entsprechende Nachfrage mitgeteilt, dass sie in die Informationsoffenbarung nicht einwilligt, da die Informationen nach den einschlägigen bundesrechtlichen Vorschriften geheimhaltungsbedürftig sind. Ich bitte vor diesem Hintergrund um Mitteilung bis einschließlich 12. Juni 2020, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang aufrecht erhalten oder zurücknehmen. Im Falle der Aufrechterhaltung ergeht ein kostenpflichtiger Ablehnungsbescheid. Für diesen Fall bitte ich erneut um Mitteilung einer zustellfähigen Adresse. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Referent / stellv. Referatsleiter ________________________________________________ THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT Referat 140 | Justiziariat, Enteignungen, Vergabe- und Beschaffungsstelle TLVwA Referat 120 | Ausbildung, Vormerkstelle, Zuständige Stelle Jorge-Semprún-Platz 4 | 99423 Weimar | Postfach 2249 | 99403 Weimar Tel.: +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] | Fax: +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] www.thueringen.de [geschwärzt] Informationen zum Umgang mit Ihren Daten im Thüringer Landesverwaltungsamt finden Sie im Internet unter www.thueringen.de/th3/tlvwa/datenschutz/. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung. [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte<Information-entfernt> auch in diesem Fall möchte ich Sie bitten mir eine Auskunft über die vor…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG (Az. 140-1096-08/2020): Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#185655]
Datum
28. Mai 2020 14:47
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> auch in diesem Fall möchte ich Sie bitten mir eine Auskunft über die voraussichtliche Gebührenhöhe bzw. die Gebührenbemessungsgrundlage für den Ablehnungsbescheid zu geben, damit ich hierzu eine informierte Entscheidung treffen kann. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 185655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185655
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr [geschwärzt], in o. g. Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre anhängende E-Mail vom 28. Mai 2020. Rechtgrun…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG (Az. 140-1096-08/2020): Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#185655]
Datum
2. Juni 2020 12:40
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], in o. g. Angelegenheit nehme ich Bezug auf Ihre anhängende E-Mail vom 28. Mai 2020. Rechtgrundlage für die Kostenerhebung sind die Regelungen des § 15 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG), des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO). Eine spezielle Rechtsverordnung i. S. d. § 15 Abs. 2 Satz 1 ThürTG, die die Verwaltungskostentatbestände, die Gebührensätze und die Höhe der Auslagen im Rahmen des Vollzugs des ThürTG regelt, existiert bisher nicht. Es ist daher auf die allgemeinen Verwaltungskostenregelungen zurückzugreifen. Für den hier einschlägigen Fall der Antragsablehnung gilt § 4 Abs. 2 Satz 1 ThürVwKostG. Hiernach ist eine Gebühr bis zu der Höhe zu erheben, die für die öffentliche Leistung vorgesehen ist, mindestens jedoch 20 Euro. Dies bedeutet hier konkret: Für die Gebührenbemessung gilt nach § 15 Abs. 1 Satz 2 ThürTG das Kostendeckungsprinzip (§ 21 Abs. 4 Satz 3 ThürVwKostG). Unter Berücksichtigung des auf die Bearbeitung Ihres Antrags entfallenden Verwaltungsaufwands, insbesondere des Personalaufwands, erachte ich die Festsetzung einer Gebühr in Höhe von 50 Euro für angemessen. Auslagen sind nicht angefallen. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Referent / stellv. Referatsleiter ________________________________________________ THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT Referat 140 | Justiziariat, Enteignungen, Vergabe- und Beschaffungsstelle TLVwA Referat 120 | Ausbildung, Vormerkstelle, Zuständige Stelle Jorge-Semprún-Platz 4 | 99423 Weimar | Postfach 2249 | 99403 Weimar Tel.: +49 (361) 57 [geschwärzt] | Fax: +49 (361) 57 [geschwärzt] bzw. [geschwärzt] www.thueringen.de · [geschwärzt] Informationen zum Umgang mit Ihren Daten im Thüringer Landesverwaltungsamt finden Sie im Internet unter www.thueringen.de/th3/tlvwa/datenschutz/. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung. [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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Sehr geehrte<Information-entfernt> leider werde ich meinen Antrag angesichts der hohen Gebühren zurücknehme…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG (Az. 140-1096-08/2020): Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#185655]
Datum
17. Juni 2020 15:56
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<Information-entfernt> leider werde ich meinen Antrag angesichts der hohen Gebühren zurücknehmen, obwohl mich eine ordentliche Begründung interessiert hätte. Die Kritiker des ThürTG scheinen mit dem Vorwurf der "schlechtesten Gebührenregelung Westeuropas" wohl nicht ganz Unrecht zu haben. Ich danke Ihnen für Ihre bisher aufgewendete Mühe. Mit freundlichen Grüßen <Information-entfernt> <Information-entfernt> Anfragenr: 185655 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/185655/

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Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr [geschwärzt], aufgrund Ihrer Antragsrücknahme wird das Verwaltungsverfahren hiermit formlos eingestellt. Mi…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG (Az. 140-1096-08/2020): Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#185655]
Datum
18. Juni 2020 08:01
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], aufgrund Ihrer Antragsrücknahme wird das Verwaltungsverfahren hiermit formlos eingestellt. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag [geschwärzt] Referent / stellv. Referatsleiter ________________________________________________ THÜRINGER LANDESVERWALTUNGSAMT Referat 140 | Justiziariat, Enteignungen, Vergabe- und Beschaffungsstelle TLVwA Referat 120 | Ausbildung, Vormerkstelle, Zuständige Stelle Jorge-Semprún-Platz 4 | 99423 Weimar | Postfach 2249 | 99403 Weimar Tel.: +49 (361) [geschwärzt] | Fax: +49 (361) [geschwärzt] bzw. [geschwärzt] www.thueringen.de · [geschwärzt] Informationen zum Umgang mit Ihren Daten im Thüringer Landesverwaltungsamt finden Sie im Internet unter www.thueringen.de/th3/tlvwa/datenschutz/. Auf Wunsch übersenden wir Ihnen eine Papierfassung. [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] "[geschwärzt]" [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
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