Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19

- Anträge auf Amtshilfeleistung an die Bundeswehr mit Bezug zu COVID-19 und die jeweiligen Genehmigungen bzw. Ablehnungen dieser Anträge

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    26. März 2020
  • Frist
    28. April 2020
  • 2 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anträge au…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474]
Datum
26. März 2020 20:21
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anträge auf Amtshilfeleistung an die Bundeswehr mit Bezug zu COVID-19 und die jeweiligen Genehmigungen bzw. Ablehnungen dieser Anträge
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183474
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in mit der anhängenden E-Mail vom 26. März 2020 haben Sie einen Antrag auf Zugang zu am…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474]
Datum
30. März 2020 08:31
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in mit der anhängenden E-Mail vom 26. März 2020 haben Sie einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 9 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) gestellt. Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags, der unter dem Aktenzeichen 140-1096-06/20 bearbeitet wird. Auf Folgendes möchte ich hinweisen: Sofern ein Dritter im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG betroffen ist, so ist ihm gemäß § 10 Abs. 4 ThürTG die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Dritter i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG ist jede natürliche oder juristische Person, deren Rechte nach § 13 ThürTG geschützt werden. Erfasst sind damit Datenschutzrechte sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Inhaber der Schutzrechte können auch öffentliche Stellen sowie Amtsträger sein. Über eventuell entstehende Kosten im Falle einer Stattgabe Ihres Antrages kann derzeit - mangels exakter Kenntnis des Umfangs der betroffenen Unterlagen - noch nicht genau informiert werden. Zur grundsätzlichen Orientierung möchte ich jedoch diesbezüglich schon jetzt auf folgende Kostenregelungen hinweisen: a) Zeitaufwand: 15,50 Euro je 15 min (Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte - Nr. 1.4.1.2 Anlage Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung [ThürAllgVwKostO]) b) Kopierkosten: Nr. 2.1.2 Anlage ThürAllgVwKostO - 0,50 Euro je Seite schwarz-weiß (erste 50 Seiten) - 0,15 Euro je Seite schwarz-weiß (jede weitere Seite) - 1,00 Euro je Seite in Farbe (erste 50 Seiten) - 0,30 Euro je Seite in Farbe (jede weitere Seite) Die Gebühr darf den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen, bei geringfügigem Aufwand sind die öffentlichen Leistungen verwaltungskostenfrei (§ 15 Abs. 1 Sätze 3 und 4 ThürTG). Abschließend bitte ich Sie, mir Ihre Adresse mitzuteilen. Um kurzfristige Erledigung bis einschließlich 3. April 2020 wird gebeten. Zudem bitte ich auch um Mitteilung, falls Sie Ihr Auskunftsbegehren nicht aufrechterhalten. Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kenne die Kostenregelungen. Meines Erachtens handelt es sich um eine Anfrage bei…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474]
Datum
30. März 2020 14:08
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kenne die Kostenregelungen. Meines Erachtens handelt es sich um eine Anfrage bei geringfügigem Aufwand. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Warum Sie für diese Anfrage meine Adresse brauchen, wird nicht klar. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183474
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Bekanntgabe-/Zustelladresse benötige ich beispielsweise für eine etwaige Kosten…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474]
Datum
30. März 2020 14:19
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Bekanntgabe-/Zustelladresse benötige ich beispielsweise für eine etwaige Kostenentscheidung. Ob und in welchem Umfang hier voraussichtlich Kosten anfallen, kann ich erst ermitteln, wenn ich den Informationsumfang kenne. Sobald dies der Fall ist, gebe ich Ihnen Bescheid. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19“ vom 26.…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474]
Datum
28. April 2020 02:04
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19“ vom 26.03.2020 (#183474) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183474
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Zugangsersuchen wird derzeit bearbeitet. Ich bitte Sie erneut um Mitteilung eine…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474]
Datum
29. April 2020 15:22
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihr Zugangsersuchen wird derzeit bearbeitet. Ich bitte Sie erneut um Mitteilung einer zustellfähigen Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 11 Abs. 1 ThürTG bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mai…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474]
Datum
29. April 2020 17:40
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in gemäß § 11 Abs. 1 ThürTG bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Falls Sie meine Zustelladresse für eine etwaige Kostenentscheidung benötige, bitte ich Sie, mir vorab per E-Mail die Höhe der Gebühren mitzuteilen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183474
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann Ihnen folgende Informationen zu den seitens des Thüringer Landesverwaltungs…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474]
Datum
30. April 2020 14:49
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich kann Ihnen folgende Informationen zu den seitens des Thüringer Landesverwaltungsamtes (TLVwA) an die Bundeswehr gestellten Hilfeleistungsanträgen nach Art. 35 des Grundgesetzes geben: - Einen Hilfeleistungsantrag hat das TLVwA zurückgezogen. - Zwei Hilfeleistungsantrag wurden von der Bundeswehr abgelehnt. - Einem Hilfeleistungsantrag hat die Bundeswehr stattgegeben. Die beantragte Leistung wurde aber seitens des Thüringer Landesverwaltungsamtes bisher nicht in Anspruch genommen. - Weitere Hilfeleistungsanträge wurden vom TLVwA zwar angedacht, aber nicht förmlich gestellt. Ergänzend weise ich darauf hin, dass einzelne Gebietskörperschaften in Thüringen weitere Hilfeleistungsanträge an die Bundeswehr gestellt haben. Diese Auskunft ist verwaltungskostenfrei. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in in meinem Antrag vom 26. März bitte ich um Übersendung der Anträge auf Amtshilfeleis…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474]
Datum
30. April 2020 15:00
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in in meinem Antrag vom 26. März bitte ich um Übersendung der Anträge auf Amtshilfeleistung an die Bundeswehr mit Bezug zu COVID-19 und die jeweiligen Genehmigungen bzw. Ablehnungen dieser Anträge. Bitte senden Sie mir die vier Anträge und die jeweiligen Genehmigungen bzw. Ablehnungen umgehend zu. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183474
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in in o. g. Angelegenheit teile ich Ihnen nach eingehender rechtlicher Prüfung Folgende…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474]
Datum
27. Mai 2020 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in in o. g. Angelegenheit teile ich Ihnen nach eingehender rechtlicher Prüfung Folgendes mit: Der begehrten Zugangsgewährung steht der Ablehnungsgrund des § 12 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) entgegen. Hiernach ist ein Antrag auf Informationszugang abzulehnen, wenn durch die Bekanntgabe der Information Angaben und Mitteilungen von öffentlichen Stellen, die nicht dem Geltungsbereich des ThürTG unterfallen, offenbart würden und die öffentlichen Stellen in die Offenbarung nicht eingewilligt haben oder von einer Einwilligung nicht auszugehen ist. Diese Ablehnungsvoraussetzungen liegen hier vor. Sie begehren die Bekanntgabe von Informationen der Bundeswehr als einer nicht dem ThürTG unterfallenden öffentlichen Stelle. Die Bundeswehr hat auf entsprechende Nachfrage mitgeteilt, dass sie in die Informationsoffenbarung nicht einwilligt, da die Informationen nach den einschlägigen bundesrechtlichen Vorschriften geheimhaltungsbedürftig sind. Ich bitte vor diesem Hintergrund um Mitteilung bis einschließlich 12. Juni 2020, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang aufrecht erhalten oder zurücknehmen. Im Falle der Aufrechterhaltung ergeht ein kostenpflichtiger Ablehnungsbescheid. Für diesen Fall bitte ich erneut um Mitteilung einer zustellfähigen Adresse. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thü…
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Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19“ [#183474] [#183474]
Datum
27. Mai 2020 19:29
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Thüringen (ThürTG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/183474 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Sie wurde aufgrund von § 12 Abs. 1 Nr. 3 Buchst. b ThürTG abgelehnt. Die vier Anträge auf Amtshilfeleistung an die Bundeswehr wurden vom Thüringer Landesverwaltungsamt ausgefüllt und eingereicht. Für die Herausgabe dieser Anträge bedarf es keiner Einwilligung der Bundeswehr, da sie keine Angaben und Mitteilungen der Bundeswehr enthalten. Zumindest die Anträge müssen daher nach dem ThürTG herausgegeben werden. Daher bitte ich um Ihre Vermittlung. Des Weiteren bitte ich Sie zu prüfen, ob die Herausgabe der Genehmigungen bzw. Ablehnungen dieser Anträge tatsächlich von der Bundeswehr verhindert werden kann. Außerdem möchte ich Sie fragen, ob im Falle der Aufrechterhaltung meines Antrags ein kostenpflichtiger(!) Ablehnungsbescheid ergehen kann. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 183474.pdf Anfragenr: 183474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183474
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Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
7. Juli 2020 15:43
Status
Anfrage abgeschlossen
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<< Anfragesteller:in >>
AZ: [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre bisherigen Bemühungen. Auf die E-Mail vom 27.05.2020 h…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19“ [#183474]
Datum
7. Juli 2020 15:57
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
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AZ: [geschwärzt] Sehr [geschwärzt], vielen Dank für Ihre bisherigen Bemühungen. Auf die E-Mail vom 27.05.2020 habe ich nicht geantwortet. Grund dafür ist, dass ich zunächst wissen will, ob im Falle der Aufrechterhaltung meines Antrags ein kostenpflichtiger Ablehnungsbescheid ergehen kann. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 183474 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt]
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in auf meine anhängende E-Mail haben Sie bisher nicht reagiert. Ich bitte daher erneut…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474] (Az. 140-1096-06/2020)
Datum
16. Juli 2020 08:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in auf meine anhängende E-Mail haben Sie bisher nicht reagiert. Ich bitte daher erneut um Mitteilung, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang aufrecht erhalten oder zurücknehmen. Teilen Sie mir im Falle der Aufrechterhaltung bitte eine zustellfähige Adresse mit. Um Erledigung bis einschließlich 7. August 2020 wird gebeten. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in leider haben Sie auf meine letzten beiden Anfragen bisher nicht reagiert. Sollte hie…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474] (Az. 140-1096-06/2020)
Datum
3. September 2020 10:07
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in leider haben Sie auf meine letzten beiden Anfragen bisher nicht reagiert. Sollte hier bis einschließlich 18. September 2020 keine Reaktion eingegangen sein, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht aufrechterhalten. Wie bereits angekündigt, ergeht bei Aufrechterhaltung des Antrags ein kostenpflichtiger Ablehnungsbescheid. Die Kostenerhebung beruht auf folgenden Grundsätzen: Rechtsgrundlage für die Kostenerhebung sind die Regelungen des § 15 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG), des Thüringer Verwaltungskostengesetzes (ThürVwKostG) und der Thüringer Allgemeinen Verwaltungskostenordnung (ThürAllgVwKostO). Eine spezielle Rechtsverordnung i. S. d. § 15 Abs. 2 Satz 1 ThürTG, die die Verwaltungskostentatbestände, die Gebührensätze und die Höhe der Auslagen im Rahmen des Vollzugs des ThürTG regelt, existiert bisher nicht. Es ist daher auf die allgemeinen Verwaltungskostenregelungen zurückzugreifen. Für den hier einschlägigen Fall der Antragsablehnung gilt § 4 Abs. 2 Satz 1 ThürVwKostG. Hiernach ist eine Gebühr bis zu der Höhe zu erheben, die für die öffentliche Leistung vorgesehen ist, mindestens jedoch 20 Euro. Dies bedeutet hier konkret: Für die Gebührenbemessung gilt nach § 15 Abs. 1 Satz 2 ThürTG das Kostendeckungsprinzip (§ 21 Abs. 4 Satz 3 ThürVwKostG). Unter Berücksichtigung des auf die Bearbeitung Ihres Antrags entfallenden Verwaltungsaufwands, insbesondere des Personalaufwands, erachte ich die Festsetzung einer Gebühr in Höhe von 150 Euro für angemessen. Der Personalaufwand wird nach Zeitaufwand berechnet. Es wird ein Satz von 15,50 Euro je 15 min Bearbeitungszeit (Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte - Nr. 1.4.1.2 Anlage ThürAllgVwKostO) angesetzt. Bei einer Bearbeitungszeit von ca. 2 ½ Stunden ergibt sich der o. g. Gebührenbetrag. Auslagen sind nicht angefallen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte das Verfahren ruhen zu lassen. Ich ginge davon aus, dass Sie wussten, das…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
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Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474] (Az. 140-1096-06/2020) [#183474]
Datum
3. September 2020 13:56
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte das Verfahren ruhen zu lassen. Ich ginge davon aus, dass Sie wussten, dass ich in diesem Fall den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit angerufen habe. Der Landesbeauftragte gab an, mit Ihnen im Austausch zu sein. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183474/
<< Anfragesteller:in >>
AZ: 058-19/2020.8 Sehr geehrteAntragsteller/in Sie gaben in Ihrem Brief vom 7. Juli 2020 an, mit dem Thüringer L…
An Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
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Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19“ [#183474]
Datum
3. September 2020 14:02
An
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
AZ: 058-19/2020.8 Sehr geehrteAntragsteller/in Sie gaben in Ihrem Brief vom 7. Juli 2020 an, mit dem Thüringer Landesverwaltungsamt über meine ThürTG-Anfrage im Austausch zu sein. Mittlerweile droht mir das Landesverwaltungsamt mit einem kostenpflichtigen Ablehnungsbescheid, wenn ich meine Anfrage nicht innerhalb von 2 Wochen zurückziehe. Ich bin sehr unzufrieden mit dem Verhalten des Landesverwaltungsamtes in dieser Sache. Ich hoffe, Sie können mir hier weiterhelfen - innerhalb der vom Landesverwaltungsamt gesetzten Frist von 2 Wochen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183474/
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, sich an den Th…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474] (Az. 140-1096-06/2020) [#183474]
Datum
3. September 2020 14:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail. Es steht Ihnen selbstverständlich frei, sich an den Thüringer Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (TLfDI) zu wenden. Der TLfDI hat auf Ihre Vermittlungsbitte hin Kontakt zu uns aufgenommen. Dies entbindet mich jedoch nicht von der verfahrensrechtlichen Verpflichtung zur zügigen Durchführung des Verwaltungsverfahrens. Ich bitte Sie daher in Abänderung meiner Fristsetzung um Mitteilung bis einschließlich 2. Oktober 2020, ob Sie Ihren Antrag auf Informationszugang aufrechterhalten oder nicht. Ich werde den TLfDI entsprechend informieren. Mit freundlichen Grüßen
Thüringer Landesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit ziehe ich meine ThürTG-Anfrage „Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19“ vom…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474] (Az. 140-1096-06/2020) [#183474]
Datum
5. September 2020 18:18
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in hiermit ziehe ich meine ThürTG-Anfrage „Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19“ vom 26.03.2020 (#183474) zurück. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 183474 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/183474/

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Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund Ihrer Antragsrücknahme wird das o. g. Verwaltungsverfahren hiermit formlos …
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Ihr Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 9 ThürTG: Amtshilfeersuchen mit Bezug zu COVID-19 [#183474] (Az. 140-1096-06/2020)
Datum
7. September 2020 12:00
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in aufgrund Ihrer Antragsrücknahme wird das o. g. Verwaltungsverfahren hiermit formlos eingestellt. Mit freundlichen Grüßen