Amtssprache in den hessischen Schulen? Rechtsnormen?
Kann man einer Lehrkraft verbieten im Unterricht eine andere als die amtlich Rechtschreibung/Sprache zu nutzen, z.B. Wörter mit *innen?
Müssen Lehrkräfte nicht in der Normsprache/Amtssprache unterrichten? Welche Rechtsnormen sind in der Schule bezüglich der deutschen Sprache, gültig?
Hintergrund:
Laut dem wissenschaftlichen Dienst des deutschen Bundestages gilt:
Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen. Der RdR wiederum hat die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen.
Laut VOGSV § 26 gilt „Grundlage der Bewertung der Rechtschreibung und Zeichensetzung ist die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der jeweils geltenden Fassung.“
Wie passt das mit dem Verhalten einiger Lehrkräfte zusammen?
Ergebnis der Anfrage
Das HKM spricht zwar von einer Amtssprache, nimmt aber keine Stellung dazu, ob die Lehrkräfte die Amtssprache verwenden müssen. Man hat dort wohl vergessen, dass der RdR die Amtssprache vorgibt, welche als Bezug für die Rechtschreibung gilt.
Anfrage teilweise erfolgreich
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Datum27. November 2022
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30. Dezember 2022
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