Amtssprache in den hessischen Schulen? Rechtsnormen?

Kann man einer Lehrkraft verbieten im Unterricht eine andere als die amtlich Rechtschreibung/Sprache zu nutzen, z.B. Wörter mit *innen?
Müssen Lehrkräfte nicht in der Normsprache/Amtssprache unterrichten? Welche Rechtsnormen sind in der Schule bezüglich der deutschen Sprache, gültig?
Hintergrund:
Laut dem wissenschaftlichen Dienst des deutschen Bundestages gilt:
Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen. Der RdR wiederum hat die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen.
Laut VOGSV § 26 gilt „Grundlage der Bewertung der Rechtschreibung und Zeichensetzung ist die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der jeweils geltenden Fassung.“
Wie passt das mit dem Verhalten einiger Lehrkräfte zusammen?

Ergebnis der Anfrage

Das HKM spricht zwar von einer Amtssprache, nimmt aber keine Stellung dazu, ob die Lehrkräfte die Amtssprache verwenden müssen. Man hat dort wohl vergessen, dass der RdR die Amtssprache vorgibt, welche als Bezug für die Rechtschreibung gilt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    27. November 2022
  • Frist
    30. Dezember 2022
  • 0 Follower:innen
Frank Schmidt
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Kann man eine…
An Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen Details
Von
Frank Schmidt
Betreff
Amtssprache in den hessischen Schulen? Rechtsnormen? [#264200]
Datum
27. November 2022 14:17
An
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Kann man einer Lehrkraft verbieten im Unterricht eine andere als die amtlich Rechtschreibung/Sprache zu nutzen, z.B. Wörter mit *innen? Müssen Lehrkräfte nicht in der Normsprache/Amtssprache unterrichten? Welche Rechtsnormen sind in der Schule bezüglich der deutschen Sprache, gültig? Hintergrund: Laut dem wissenschaftlichen Dienst des deutschen Bundestages gilt: Die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung ist die verbindliche Grundlage des Unterrichts an allen Schulen. Der RdR wiederum hat die Aufnahme von Asterisk („Gender-Stern“), Unterstrich („Gender-Gap“), Doppelpunkt oder anderen verkürzten Formen zur Kennzeichnung mehrgeschlechtlicher Bezeichnungen im Wortinnern in das Amtliche Regelwerk der deutschen Rechtschreibung zu diesem Zeitpunkt nicht empfohlen. Laut VOGSV § 26 gilt „Grundlage der Bewertung der Rechtschreibung und Zeichensetzung ist die amtliche Regelung der deutschen Rechtschreibung in der jeweils geltenden Fassung.“ Wie passt das mit dem Verhalten einiger Lehrkräfte zusammen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Frank Schmidt Anfragenr: 264200 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/264200/ Postanschrift Frank Schmidt << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Frank Schmidt

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Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Es wurde zwar bestätigt, dass in hessischen Schulen die Amtssprache gilt, aber es wurde nicht angegeben, dass dies…
Von
Hessisches Ministerium für Kultus, Bildung und Chancen
Via
Briefpost
Betreff
Datum
20. Dezember 2022
Status
Warte auf Antwort
2,6 MB
Es wurde zwar bestätigt, dass in hessischen Schulen die Amtssprache gilt, aber es wurde nicht angegeben, dass diese dem Rat der deutschen Rechtschreibung folgt.