An den Auswärtigen Ausschuss: Beweise für behaupteten russischen Einmarsch in der Ukraine, Beweise für Abschuß MH17 durch pro-russische Kämpfer

Anfrage an: Deutscher Bundestag

Am 28.8.2014 behauptete Ihr Mitglied des Auswärtigen Ausschusses Norbert Röttgen, daß Russland in der Ukraine einmarschiert sei und forderte weitere Sanktionen.

Beweise für einen Einmarsch wurden von der NATO nicht vorgelegt. Ein Einmarsch wird von Russland bestritten. Auch für den angeblichen Einmarsch einer russischen Panzerkolonne am 15.8.2014 hat die NATO bisher keine Beweise vorgelegt.

Bitte legen Sie Beweise für den behaupteten russischen Einmarsch in der Ukraine vor.

Bitte legen Sie weiterhin dar, welche Risiken für die Bundesrepublik Deutschland mit der anti-russischen Konfliktstrategie der USA und der NATO verbunden sind.

Hinweis:
Im Zusammenhang mit der letzten Runde der anti-russischen Sanktionen nach dem Abschuss von MH17 sind bisher keine Beweise für eine russische Beteiligung vorgelegt worden. Statt dessen wird die Untersuchung zur Absturzursache vom Verteidigungsministerium verschleppt, siehe meine abgelehnte und unbeantwortete Anfrage #6792 an das BMVg, https://fragdenstaat.de/a/6792 .
Dieser Vertuschungsskandal wird vom deutschen Bundestag mit Schweigen übergangen.

Die zuletzt gegen Russland eingeleiteten Sanktionen sind deshalb zurückzunehmen. Neue Sanktionen sind nicht zu ergreifen. Weiterhin ist wegen der haltlosen Anschuldigungen eine offizielle Entschuldigung des Bundestages und der Bundesregierung an die Russische Föderation zu richten.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    29. August 2014
  • Frist
    30. September 2014
  • 2 Follower:innen
Christoph Marloh
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Am 28.8.2014 beh…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
An den Auswärtigen Ausschuss: Beweise für behaupteten russischen Einmarsch in der Ukraine, Beweise für Abschuß MH17 durch pro-russische Kämpfer [#7271]
Datum
29. August 2014 16:50
An
Deutscher Bundestag
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Am 28.8.2014 behauptete Ihr Mitglied des Auswärtigen Ausschusses Norbert Röttgen, daß Russland in der Ukraine einmarschiert sei und forderte weitere Sanktionen. Beweise für einen Einmarsch wurden von der NATO nicht vorgelegt. Ein Einmarsch wird von Russland bestritten. Auch für den angeblichen Einmarsch einer russischen Panzerkolonne am 15.8.2014 hat die NATO bisher keine Beweise vorgelegt. Bitte legen Sie Beweise für den behaupteten russischen Einmarsch in der Ukraine vor. Bitte legen Sie weiterhin dar, welche Risiken für die Bundesrepublik Deutschland mit der anti-russischen Konfliktstrategie der USA und der NATO verbunden sind. Hinweis: Im Zusammenhang mit der letzten Runde der anti-russischen Sanktionen nach dem Abschuss von MH17 sind bisher keine Beweise für eine russische Beteiligung vorgelegt worden. Statt dessen wird die Untersuchung zur Absturzursache vom Verteidigungsministerium verschleppt, siehe meine abgelehnte und unbeantwortete Anfrage #6792 an das BMVg, https://fragdenstaat.de/a/6792 . Dieser Vertuschungsskandal wird vom deutschen Bundestag mit Schweigen übergangen. Die zuletzt gegen Russland eingeleiteten Sanktionen sind deshalb zurückzunehmen. Neue Sanktionen sind nicht zu ergreifen. Weiterhin ist wegen der haltlosen Anschuldigungen eine offizielle Entschuldigung des Bundestages und der Bundesregierung an die Russische Föderation zu richten.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Christoph Marloh <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Christoph Marloh
Christoph Marloh
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "An den Auswärtigen Ausschuss: Beweise für…
An Deutscher Bundestag Details
Von
Christoph Marloh
Betreff
AW: An den Auswärtigen Ausschuss: Beweise für behaupteten russischen Einmarsch in der Ukraine, Beweise für Abschuß MH17 durch pro-russische Kämpfer [#7271]
Datum
8. Oktober 2014 21:19
An
Deutscher Bundestag
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "An den Auswärtigen Ausschuss: Beweise für behaupteten russischen Einmarsch in der Ukraine, Beweise für Abschuß MH17 durch pro-russische Kämpfer" vom 29.08.2014 (#7271) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 9 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Christoph Marloh Anfragenr: 7271 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Christoph Marloh << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Deutscher Bundestag
Anfrage nach dem IFG: Übersendung von Beweisen für russischen Einmarsch Die vom Ausschuß-Mitglied Röttgen behaupte…
Von
Deutscher Bundestag
Via
Briefpost
Betreff
Anfrage nach dem IFG: Übersendung von Beweisen für russischen Einmarsch
Datum
15. Oktober 2014
Status
Warte auf Antwort
Die vom Ausschuß-Mitglied Röttgen behaupteten aber nicht vorgelegten Beweise für einen russischen Einmarsch in die Ukraine werden auch auf diese Anfrage hin nicht vorgelegt. Begründung des Bundestages: Dieses sei keine Verwaltungsangelegenheit sondern parlamentarische Beschlußvorbereitung. Kommentar des Anfragsstellers: Diese scheint - wie in Fragen der Russland-Politik inzwischen üblich - im wahrheitsfreien Raum stattzufinden.