An Schulen eingesetzte Videokonferenzsysteme

- die Datenschutzerklärung für die von Ihnen Schulen eingesetzten Videokonferenzsysteme
- falls sich die Verarbeitungen auf Einwilligungen stützen auch die Muster-Einwilligungsformulare

Dieser Antrag bezieht sich mit Ausnahme der unten stehenden Schulen auf alle Schulen in Ihrer Trägerschaft.
Die Zuständigkeit Ihrerseits befindet sich nun in einem Vermittlungsverfahren in der Klärung. Um danach nicht die volle Monatsfrist warten zu müssen, stelle ich diesen Antrag vorsorglich schon jetzt.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    12. Juni 2021
  • Frist
    16. Juli 2021
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Harald Schmidt
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kommunalverwaltung Herdecke Details
Von
Harald Schmidt
Betreff
An Schulen eingesetzte Videokonferenzsysteme [#223266]
Datum
12. Juni 2021 20:42
An
Kommunalverwaltung Herdecke
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Datenschutzerklärung für die von Ihnen Schulen eingesetzten Videokonferenzsysteme - falls sich die Verarbeitungen auf Einwilligungen stützen auch die Muster-Einwilligungsformulare Dieser Antrag bezieht sich mit Ausnahme der unten stehenden Schulen auf alle Schulen in Ihrer Trägerschaft. Die Zuständigkeit Ihrerseits befindet sich nun in einem Vermittlungsverfahren in der Klärung. Um danach nicht die volle Monatsfrist warten zu müssen, stelle ich diesen Antrag vorsorglich schon jetzt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Harald Schmidt Anfragenr: 223266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223266/
Mit freundlichen Grüßen Harald Schmidt
Kommunalverwaltung Herdecke
Sehr geehrter Harald Schmidt, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags per Mail vom 12.06.2021. Mit freundlichen…
Von
Kommunalverwaltung Herdecke
Betreff
AW: An Schulen eingesetzte Videokonferenzsysteme [#223266]
Datum
16. Juni 2021 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Harald Schmidt, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags per Mail vom 12.06.2021. Mit freundlichen Grüßen

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Harald Schmidt
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „An Schulen eingesetzte Videokonferenzsysteme“ v…
An Kommunalverwaltung Herdecke Details
Von
Harald Schmidt
Betreff
AW: An Schulen eingesetzte Videokonferenzsysteme [#223266]
Datum
17. August 2021 18:08
An
Kommunalverwaltung Herdecke
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „An Schulen eingesetzte Videokonferenzsysteme“ vom 12.06.2021 (#223266) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 33 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Harald Schmidt Anfragenr: 223266 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/223266/