ANA Trust Fund und Afghanistan-Konferenz 2012

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Das Auswärtige Amt hat 2009 einmalig einen Beitrag zum ANA Trust Fund i.H.v. 50,0 Mio Euro gezahlt (seit 2010 sind die Mittel im Etat des BMVg veranschlagt).

Ich bitte um eine Auflistung aller unterstützten Projekte und deren Etats.

Kam es öfter vor, dass auf Gelder der Bundesregierung Verwaltungsgebühren ("administrative fee") verlangt wurden? Ein deutscher Botschafter berichtet in einem "Cable" von 15% Verwaltungsgebühren [1]
Gab es mehrere Fälle in den letzten 5 Jahren?

Weiterhin wurde auf der Afghanistan-Konferenz in Tokio, im Juli 2012, Mittel für den Wiederaufbau zugesagt. Dabei stammen 180 Mio. Euro aus dem Etat des Auswärtigen Amtes, sowie 240 Mio Euro aus dem Etat des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Wofür wurde das Geld eingesetzt?

[1] http://wikileaks.org/cable/2010/02/10USNATO52.html

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. Juni 2013
  • Frist
    19. Juli 2013
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Das Auswärtige A…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
ANA Trust Fund und Afghanistan-Konferenz 2012
Datum
16. Juni 2013 21:25
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Das Auswärtige Amt hat 2009 einmalig einen Beitrag zum ANA Trust Fund i.H.v. 50,0 Mio Euro gezahlt (seit 2010 sind die Mittel im Etat des BMVg veranschlagt). Ich bitte um eine Auflistung aller unterstützten Projekte und deren Etats. Kam es öfter vor, dass auf Gelder der Bundesregierung Verwaltungsgebühren ("administrative fee") verlangt wurden? Ein deutscher Botschafter berichtet in einem "Cable" von 15% Verwaltungsgebühren [1] Gab es mehrere Fälle in den letzten 5 Jahren? Weiterhin wurde auf der Afghanistan-Konferenz in Tokio, im Juli 2012, Mittel für den Wiederaufbau zugesagt. Dabei stammen 180 Mio. Euro aus dem Etat des Auswärtigen Amtes, sowie 240 Mio Euro aus dem Etat des Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung. Wofür wurde das Geld eingesetzt? [1] http://wikileaks.org/cable/2010/02/10USNATO52.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen, Julian Pascal Beier Piratenpartei Göppingen Postanschrift Julian Pascal Beier Piratenpartei Göppingen << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrter Herr Beier, Ihre an das Bundesministerium der Verteidigung gerichtete Anfrage auf Informationszugan…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130617404849] ; ANA Trust Fund und Afghanistan-Konferenz 2012
Datum
17. Juni 2013 15:04
Status
Sehr geehrter Herr Beier, Ihre an das Bundesministerium der Verteidigung gerichtete Anfrage auf Informationszugang nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 16.06.2013 wurde an das Auswärtige Amt weitergeleitet. Wir bestätigen hiermit den Eingang Ihrer Anfrage. Das Auswärtige Amt bemüht sich, Ihre Anfrage schnellstmöglich zu beantworten. In der Regel erfolgt dies entsprechend der gesetzlichen Vorgaben innerhalb eines Monats ab Antragseingang. In wenigen Fällen kann die Bearbeitung länger dauern (z.B. wenn umfangreiches oder sensibles Material gesichtet und geprüft werden muss oder Dritte beteiligt werden müssen, zu denen sich persönliche Daten in den Akten befinden). Sollte die Bearbeitung in Ihrem Fall ausnahmsweise länger als einen Monat in Anspruch nehmen, werden wir Sie darüber informieren. Bitte beachten Sie darüber hinaus folgende allgemeine Hinweise: - Geben Sie bei Rückfragen oder Ergänzungen zu Ihrem Antrag bitte immer Ihre in der Betreffzeile dieser E-Mail angegebene Vorgangsnummer an. - Behalten Sie bei E-Mails bitte die Betreffzeile bei, damit Ihre E-Mail im elektronischen Bearbeitungsprogramm korrekt zugeordnet wird. - Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren und Auslagen nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben (im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html einsehbar). Einfache Anfragen, deren Bearbeitung weniger als insgesamt eine halbe Stunde in Anspruch nimmt, werden gebührenfrei beantwortet. Für Anfragen, deren Bearbeitung länger dauert, können je nach Arbeitsaufwand Gebühren zwischen EUR 15,00 und EUR 500,00 Euro erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Daher werden die Gebühren nicht auf der Grundlage der tatsächlichen Kosten, sondern auf Basis der vom Bundesministerium der Finanzen bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätze erhoben. Diese Personalkostensätze stellen sich wie folgt dar: EUR 60,00 pro Stunde für Mitarbeiter des höheren Dienstes EUR 45,00 für Mitarbeiter des gehobenen Dienstes EUR 30,00 für Mitarbeiter des mittleren Dienstes Damit trägt das Auswärtige Amt sowohl der Gewährleistung einer einheitlichen Außenwirkung der Bundesregierung als auch der Rechtsprechung Rechnung. Eine Prognose zur Höhe der Gebühren kann nicht abgegeben werden, da die endgültige Höhe nach dem tatsächlichen Arbeitsaufwand berechnet wird. Informieren Sie uns bitte über eventuelle Gebührenermäßigungstatbestände (z. B. wissenschaftlicher Auftrag einer staatlichen Organisation, Recherchearbeiten, die im öffentlichen Interesse sind, Bezug von Sozialleistungen etc.), so dass eine eventuelle Gebührenermäßigung geprüft werden kann. Wenn Ihr Antrag auf Informationszugang abgelehnt wird, fallen keine Gebühren an. Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Birgit Lietz ---- Auswärtiges Amt Ref. 505 -IFG- Postanschrift: 11013 Berlin Tel.: 030-1817-6070 (Gruppennummer IFG-Team) Fax: 030-1817-53518 E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> Internet: www.auswaertiges-amt.de Diese Nachricht wurde elektronisch erstellt und ist ohne Unterschrift gültig.

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Bundesministerium der Verteidigung
Sehr geehrter Herr Beier, anliegend übersende ich den Bescheid des Auswärtigen Amts zu Ihrer o.g. IFG-Anfrage. M…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
IFG-Anfrage [Vorgangsnummer 20130617404849] ; ANA Trust Fund und Afghanistan-Konferenz 2012
Datum
8. August 2013 12:48
Status
geschwärzt
194,1 KB
Sehr geehrter Herr Beier, anliegend übersende ich den Bescheid des Auswärtigen Amts zu Ihrer o.g. IFG-Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Birgit Lietz