Analyse „Aktuelle Entwicklungen im Protestgeschehen im Kontext der ‚Covid-19‘-Pandemie“ für 2021

Anfrage an: Bundeskriminalamt

Antrag nach dem IFG/UIG/VIG

Sehr geehrte Damen und Herren!

Die Analyse „Aktuelle Entwicklungen im Protestgeschehen im Kontext der ‚Covid-19‘-Pandemie“ mit Stand 27.11.2020 habe ich erhalten. Wenn es von diesem Dokument eine neuere Version gibt, so senden Sie mir bitte die neueste Version zu. Wenn es ein anderes neueres Dokument gibt, welches die Covid-19-Proteste analysiert, so senden Sie mir dieses bitte ebenfalls zu.

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    18. März 2022
  • Frist
    20. April 2022
  • 2 Follower:innen
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Die Analyse „Aktuelle Entwicklungen im Protestgescheh…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Analyse „Aktuelle Entwicklungen im Protestgeschehen im Kontext der ‚Covid-19‘-Pandemie“ für 2021 [#243731]
Datum
18. März 2022 10:43
An
Bundeskriminalamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren! Die Analyse „Aktuelle Entwicklungen im Protestgeschehen im Kontext der ‚Covid-19‘-Pandemie“ mit Stand 27.11.2020 habe ich erhalten. Wenn es von diesem Dokument eine neuere Version gibt, so senden Sie mir bitte die neueste Version zu. Wenn es ein anderes neueres Dokument gibt, welches die Covid-19-Proteste analysiert, so senden Sie mir dieses bitte ebenfalls zu. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243731/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte an die Bearbeitung meiner Anfrage vom 18. März erinnern. Mit freundli…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Analyse „Aktuelle Entwicklungen im Protestgeschehen im Kontext der ‚Covid-19‘-Pandemie“ für 2021 [#243731]
Datum
4. April 2022 16:04
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren! Ich möchte an die Bearbeitung meiner Anfrage vom 18. März erinnern. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 243731 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/243731/
Bundeskriminalamt
Nachfrage wegen Gebühren BKA müsste für Beantwortung der Anfrage erst aufwändig und kostenpflichtig recherchieren,…
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Nachfrage wegen Gebühren
Datum
14. April 2022
Status
Warte auf Antwort
BKA müsste für Beantwortung der Anfrage erst aufwändig und kostenpflichtig recherchieren, ob es eine neuere Version des bekannten Dokumentes gibt oder ein anderes neueres Dokument zum gleichen Thema.
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Analyse „Aktuelle Entwicklungen im Protestgesc…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Analyse „Aktuelle Entwicklungen im Protestgeschehen im Kontext der ‚Covid-19‘-Pandemie“ für 2021 [#243731]
Datum
24. April 2022 10:23
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Analyse „Aktuelle Entwicklungen im Protestgeschehen im Kontext der ‚Covid-19‘-Pandemie“ für 2021“ vom 18.03.2022 (#243731) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 5 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> Ihr Brief vom 14. April hat mich erst heute erreicht. Bitte teilen Sie mir zunächs…
An Bundeskriminalamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Analyse „Aktuelle Entwicklungen im Protestgeschehen im Kontext der ‚Covid-19‘-Pandemie“ für 2021 [#243731]
Datum
25. April 2022 10:20
An
Bundeskriminalamt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Ihr Brief vom 14. April hat mich erst heute erreicht. Bitte teilen Sie mir zunächst mit, ob es von der bekannten Analyse „Aktuelle Entwicklungen im Protestgeschehen im Kontext der ‚Covid-19‘-Pandemie“ eine neuere Version gibt. Dies geht aus Ihrem Schreiben nicht hervor. Ich gehe davon aus, dass zumindest diese Teilfrage durch Ihr Dokumentensystem in kurzer Zeit und damit gebührenfrei beantwortet werden kann. Brink, Polenz, Blatt: “IFG” bemerkt hierzu (§10 B I RdNr. 6): “Dabei ist darauf zu achten, dass ein kostenpflichtiger Rechercheaufwand nicht in Rechnung gestellt werden kann, wenn dieser durch eine Missachtung der Grundsätze ordnungsgemäßer Aktenführung entstanden ist. Dem Antragsteller darf eine Kostenlast dann nicht entstehen, wenn die informationspflichtige Stelle die Informationen regelwidrig in einer Form vorhält, die einen Verwaltungsaufwand zur Suche und Abtrennung von Informationsbestandteilen verursacht, welche das übliche Maß überschreiten.” Ich denke, dass man von einer ordnungsgemäßen Aktenführung erwarten darf, dass sich zumindest die Frage nach einer neueren Dokumentenversion mit nur geringfügigem Aufwand beantworten lässt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in

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Bundeskriminalamt
Keine neuere Version der Analyse vorhanden
Von
Bundeskriminalamt
Via
Briefpost
Betreff
Keine neuere Version der Analyse vorhanden
Datum
2. Mai 2022
Status
Anfrage abgeschlossen