Analyse und Revision der AFOLU Ziele in Namibias NDC

In der Projektdatenbank der Forstberatung UNIQUE wird unter den Stichworten Africa/Namibia/ Klima angegeben
"2020 Namibia
Analyse und Revision der AFOLU Ziele in Namibias NDC
Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH"
Auftragggeber bzw. Betreuer ist offenbar Herr Riha (GIZ).
Ursprünglich sollte dieser Bericht bzw. diese Studie, wie zu lesen war, schon im September 2020 fertiggestellt sein. Ein Symbol zum Herunterladen wird auf der Seite dieser Projektdatenbank, von der die Studie "Nutzung von Busch-Biomasse in Namibia" heruntergeladen werden kann, aber nicht angegeben.
Direkte Anfragen bei GIZ und UNIQUE vor einigen Monaten waren nicht erfolgreich.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    30. April 2021
  • Frist
    2. Juni 2021
  • Ein:e Follower:in
Dietrich Rabenstein
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: In der Projektdat…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Dietrich Rabenstein
Betreff
Analyse und Revision der AFOLU Ziele in Namibias NDC [#219536]
Datum
30. April 2021 11:38
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
In der Projektdatenbank der Forstberatung UNIQUE wird unter den Stichworten Africa/Namibia/ Klima angegeben "2020 Namibia Analyse und Revision der AFOLU Ziele in Namibias NDC Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit (GIZ) GmbH" Auftragggeber bzw. Betreuer ist offenbar Herr Riha (GIZ). Ursprünglich sollte dieser Bericht bzw. diese Studie, wie zu lesen war, schon im September 2020 fertiggestellt sein. Ein Symbol zum Herunterladen wird auf der Seite dieser Projektdatenbank, von der die Studie "Nutzung von Busch-Biomasse in Namibia" heruntergeladen werden kann, aber nicht angegeben. Direkte Anfragen bei GIZ und UNIQUE vor einigen Monaten waren nicht erfolgreich.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Dietrich Rabenstein Anfragenr: 219536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219536/
Mit freundlichen Grüßen Dietrich Rabenstein
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0291/063 - hier: Eingangsbestätigung Sehr geehrter Herr Rabenstein, ich bestätige …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ: Z14 O4010 0291/063 - hier: Eingangsbestätigung
Datum
30. April 2021 12:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Rabenstein, ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 30. April 2021, eingegangen im BMZ am selben Tag. Ihr Antrag wird unter dem oben angegebenen Geschäftszeichen geführt. Ich habe Ihren Antrag an das in meinem Haus zuständige Fachreferat weitergeleitet. Die Bearbeitung soll gemäß § 7 Abs. 5 IFG innerhalb eines Monats erfolgen. Für Amtshandlungen nach dem IFG werden Gebühren nach der Informationsgebührenverordnung (IFGGebV) erhoben; sofern es sich nicht um die Erteilung einer kostenfreien einfachen Auskunft im Sinne der IFGGebV handelt. Die IFGGebV kann im Internet unter http://bundesrecht.juris.de/ifggebv/index.html eingesehen werden. Für IFG-Anfragen können je nach Arbeitsaufwand Gebühren bis zur Höhe von 500 EUR erhoben werden. Die Gebührenerhebung soll nicht kostendeckend erfolgen. Die Gebühren werden daher nicht auf Grundlage der tatsächlichen Kosten erhoben, sondern orientieren sich an den vom Bundesministerium der Finanzen (BMF) bezüglich der IFGGebV festgelegten pauschalen Personalkostensätzen. Diese Personalkostensätze stellen lediglich den Ausgangspunkt für die Bemessung der Gebührenhöhe im Einzelfall dar. Die pauschalen Personalkostensätze betragen: 60 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des höheren Dienstes, 45 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des gehobenen Dienstes, 30 EUR pro Stunde für Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des mittleren Dienstes. Für den Fall, dass ich Gebühren zu erheben beabsichtige, werde ich Sie darüber vor der Bescheidung Ihres Antrags informieren. Ich werde Sie dann auch bitten, mich über eventuelle Gebührenbefreiungs- und ermäßigungstatbestände gemäß § 2 IFGGebV vor der Bescheidung zu unterrichten. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Ihr IFG Antrag - GZ Z14 O4010 0291/063 - hier: Informationen liegen nicht vor Sehr geehrter Herr Rabenstein, ich …
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
Ihr IFG Antrag - GZ Z14 O4010 0291/063 - hier: Informationen liegen nicht vor
Datum
25. Mai 2021 13:24
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Rabenstein, ich beziehe mich auf Ihren o.a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz und teile Ihnen mit, dass im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung keine amtlichen Informationen im Sinne Ihrer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vorliegen. Sollte keine Rückmeldung erfolgen, gehe ich davon aus, dass Sie Ihren Antrag nicht weiterverfolgen möchten und sehe ihn als erledigt an. Sollten Sie jedoch Zweifel daran haben, dass die von Ihnen begehrten Informationen im BMZ nicht vorliegen, bin ich gerne bereit, einen entsprechenden rechtsmittelfähigen Bescheid auszufertigen, gegen den Sie mit Widerspruch und Klage vorgehen können. Mit freundlichen Grüßen
Dietrich Rabenstein
AW: Ihr IFG Antrag - GZ Z14 O4010 0291/063 - hier: Informationen liegen nicht vor [#219536] Sehr << Anrede &…
An Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung Details
Von
Dietrich Rabenstein
Betreff
AW: Ihr IFG Antrag - GZ Z14 O4010 0291/063 - hier: Informationen liegen nicht vor [#219536]
Datum
29. Mai 2021 17:24
An
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> Sie schreiben, dass zu meinem o.a. Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz im Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung keine amtlichen Informationen im Sinne meiner Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz vorliegen. Ich halte es für gut möglich, dass meine Anfrage nicht exakt so formuliert ist, dass sie zu den amtlichen Informationen passt. Ich will daher etwas ausführlicher beschreiben worum es geht und hoffe, dass Sie so freundlich sind, mein Anliegen zu ergänzen, so dass sie fündig werden können. Nach meinem Kenntnisstand hat das namibische Ministerium MEFT das "Support Project for the Implementation of the Paris Agreement (SPA)" gebeten, die Revision der NDC AFLOU-Ziele zu unterstützen. Das SPA wiederum nutzt vor Ort vor allem das GIZ Projekt “Biodiversity Management and Climate Change (BMCC)” als Implementierer - und der Auftragsverantwortliche dieses Vorhabens ist Klemens Riha. Das BMCC hat die Revision der AFOLU-NDC an einen nationalen/regionalen Auftragnehmer ausgeschrieben. Begleitet wird dieser Auftrag mit einem weiteren, international ausgelobten Zusatzauftrag - als "Backstopping" des lokalen Consultants. UNIQUE hat diesen Zusatzauftrag gewonnen und ist nun der Berater des Beraters. UNIQUE übernimmt hier also die klassische Arbeit der GIZ, also hier BMCC, welches die Arbeit der SPA macht, welches die Arbeit des Climate Action Enhancement Package (CAEP) macht, welches die Arbeit der NDC Partnerschaft (NDCP) macht. Es müsste also innerhalb der GIZ Dokumente bzw. Inforamtionen geben, die zu diesem Vorgang gehören. Es müsste sich erklären lassen, wer in diesem in wessen Auftrag tätig ist. Es müsste erkennbar sein, wann Ergebnisse zu erwarten sind. Ich hoffe auf Ihr Entgegenkommen. Mit freundlichen Grüßen Dietrich Rabenstein Anfragenr: 219536 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/219536/

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Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
AW: AW: Ihr IFG Antrag - GZ Z14 O4010 0291/063 - hier: Informationen liegen nicht vor [#219536] Sehr geehrter Herr…
Von
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung
Betreff
AW: AW: Ihr IFG Antrag - GZ Z14 O4010 0291/063 - hier: Informationen liegen nicht vor [#219536]
Datum
2. Juni 2021 08:45
Status
Sehr geehrter Herr Rabenstein, vielen Dank für Ihre u.a. Mail, in der Sie Ihre IFG Anfrage vom 30. April 2021 zum Thema Analyse und Revision der AFOLU Ziele in Namibias NDC weiter ausführen und um nochmalige Prüfung gebeten haben. Leider muss ich Ihnen mitteilen, dass die von Ihnen begehrten Informationen hinsichtlich Ihrer IFG-Anfrage beim Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung nicht vorhanden sind. Ich bedauere, Ihnen keine andere Auskunft geben zu können. Mit freundlichen Grüßen