Analyse zum Absturz Flug MH17
Anfrage an:
Bundesnachrichtendienst
Analyse des BND zum Absturz der malaysischen Passagiermaschine, Flug MH17, in der Ostukraine, wie im Spiegel berichtet. http://www.spiegel.de/politik/ausland/m…
Anfrage abgelehnt
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Datum19. Oktober 2014
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21. November 2014
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Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Analyse des BND …
An
Bundesnachrichtendienst
Details
- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Analyse zum Absturz Flug MH17 [#7798]
- Datum
- 19. Oktober 2014 20:55
- An
- Bundesnachrichtendienst
- Status
- Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Analyse des BND zum Absturz der malaysischen Passagiermaschine, Flug MH17, in der Ostukraine, wie im Spiegel berichtet. http://www.spiegel.de/politik/ausland/mh17-laut-bnd-waren-separatisten-fuer-absturz-verantwortlich-a-997885.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor.
M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen.
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen,
Antragsteller/in
<<E-Mail-Adresse>>
Postanschrift
Antragsteller/in
<< Adresse entfernt >>
<< Adresse entfernt >>
[… Zeige kompletten Anfragetext]
Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
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Bundesnachrichtendienst
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss
berei…
- Von
- Bundesnachrichtendienst
- Betreff
- Re: Fwd: Analyse zum Absturz Flug MH17 [#7798], hier: Antrag nach IFG/UIG/VIG
- Datum
- 21. Oktober 2014 14:18
- Status
- Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Antragsteller/in,
ein Auskunftsanspruch nach § 1 IFG (Informationsfreiheitsgesetz) muss
bereits aus Rechtsgründen abgelehnt werden.
Für den Bundesnachrichtendienst gilt die Bereichsausnahme des § 3 Nr. 8
IFG. Nach dieser Vorschrift besteht gegenüber den Nachrichtendiensten
des Bundes kein Anspruch auf Informationszugang. Ein Sachverhalt, der
den Anwendungsbereich des Verbraucherinformationsgesetz (VIG) eröffnet,
oder auch zum Umweltinformationsgesetz (UIG) wurde von Ihnen nicht
vorgetragen.
Die von Ihnen gewünschte Auskunft kann Ihnen deshalb nicht erteilt werden.
Mit freundlichen Grüßen
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