Analysen und Beschwerdenstatistik zu Unternehmen/Angeboten bzgl. der elektronischen Partnervermittlung

1. technische, rechtliche oder andere Analysen, Gutachten, Sitzungsprotokolle, Datenschutzfolgeabschätzungen, interne sowie externe Stellungnahmen, E-Mails, Vermerke oder ähnliche Dokumente bzgl. der Datensicherheit oder des Datenschutzes bei Unternehmen oder Angeboten bzw. Plattformen oder (mobile) Apps oder Webseiten, welche eine elektronische Partnervermittlung bspw. in Form von „Dating-Apps”, „Dating-Plattformen“, „Dating-Webseiten”, „Mobile Dating”-Angeboten, elektronischen „Partnervermittlungsagenturen”, „Partnerbörsen”, „Singlebörsen” o.ä. betreffen, bspw. bzgl. Unternehmen wie Lovoo oder ähnliche
2. eine Statistik über eingegangene Beschwerden gemäß Artikel 77 Abs. 1 DSGVO zu den betreffenden Unternehmen/Angeboten
2.1. diese Statistik soll bitte die Anzahl aller eingegangen Beschwerden, und eine Aufschlüsselung des Status der Beschwerden (bspw. „abgelehnt”, „angenommen”, „in Bearbeitung”, etc.) beinhalten; schlüsseln Sie die Daten zudem zeitlich auf, sofern nötig oder geben Sie den Zeitraum an, die diese Statistik abdeckt
2.2. eine Aufschlüsselung des Punktes 2.1 nach Unternehmen und/oder angebotener Plattform
3. die Liste von erteilten Bescheiden und den dabei evt. verhängten Bußgeldern bzgl. der betroffenen Unternehmen, sofern dies geschehen ist
4. die Liste von geführten Klagen zu den betreffenden Unternehmen, sofern dies geschehen ist
5. allgemeine Empfehlungen, Hinweise oder Stellungnahmen zu Plattformen/Anwendungen dieser Art, sofern vorhanden
6. optional weitere Informationen/Empfehlungen/Hinweise oder ähnliche Dokumente, die Sie für relevant zum Thema der elektronischen Partnervermittlung erachten

Ich bevorzuge die Zusendung aller Daten in einem maschinenlesbaren Format (CSV o.ä.).

Bitte geben Sie in jedem Fall den zeitlichen Stand der Daten an.

Ergebnis der Anfrage

12 Beschwerden nach Art. 77 DSGVO erhalten
1 Bescheid verhängt
2 Klagen im Bezug auf Parship geführt

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    8. Juni 2020
  • Frist
    10. Juli 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Analysen und Beschwerdenstatistik zu Unternehmen/Angeboten bzgl. der elektronischen Partnervermittlung [#188433]
Datum
8. Juni 2020 13:16
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. technische, rechtliche oder andere Analysen, Gutachten, Sitzungsprotokolle, Datenschutzfolgeabschätzungen, interne sowie externe Stellungnahmen, E-Mails, Vermerke oder ähnliche Dokumente bzgl. der Datensicherheit oder des Datenschutzes bei Unternehmen oder Angeboten bzw. Plattformen oder (mobile) Apps oder Webseiten, welche eine elektronische Partnervermittlung bspw. in Form von „Dating-Apps”, „Dating-Plattformen“, „Dating-Webseiten”, „Mobile Dating”-Angeboten, elektronischen „Partnervermittlungsagenturen”, „Partnerbörsen”, „Singlebörsen” o.ä. betreffen, bspw. bzgl. Unternehmen wie Lovoo oder ähnliche 2. eine Statistik über eingegangene Beschwerden gemäß Artikel 77 Abs. 1 DSGVO zu den betreffenden Unternehmen/Angeboten 2.1. diese Statistik soll bitte die Anzahl aller eingegangen Beschwerden, und eine Aufschlüsselung des Status der Beschwerden (bspw. „abgelehnt”, „angenommen”, „in Bearbeitung”, etc.) beinhalten; schlüsseln Sie die Daten zudem zeitlich auf, sofern nötig oder geben Sie den Zeitraum an, die diese Statistik abdeckt 2.2. eine Aufschlüsselung des Punktes 2.1 nach Unternehmen und/oder angebotener Plattform 3. die Liste von erteilten Bescheiden und den dabei evt. verhängten Bußgeldern bzgl. der betroffenen Unternehmen, sofern dies geschehen ist 4. die Liste von geführten Klagen zu den betreffenden Unternehmen, sofern dies geschehen ist 5. allgemeine Empfehlungen, Hinweise oder Stellungnahmen zu Plattformen/Anwendungen dieser Art, sofern vorhanden 6. optional weitere Informationen/Empfehlungen/Hinweise oder ähnliche Dokumente, die Sie für relevant zum Thema der elektronischen Partnervermittlung erachten Ich bevorzuge die Zusendung aller Daten in einem maschinenlesbaren Format (CSV o.ä.). Bitte geben Sie in jedem Fall den zeitlichen Stand der Daten an.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188433 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Z/1640/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie hatten u.a. darum gebeten, Ihnen …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN]-Analysen und Beschwerdenstatistik zu Unternehmen/Angeboten bzgl. der elektronischen Partnervermittlung [#188433]
Datum
11. Juni 2020 13:39
Status
Warte auf Antwort
Z/1640/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. Sie hatten u.a. darum gebeten, Ihnen im Falle der Gebührenpflicht im Vorwege die voraussichtliche Höhe der Gebühren mitzuteilen. Das ist leider im Vorfeld in Bezug auf die genaue Gebührenhöhe nicht möglich. Ihre Anfrage wird umfangreiche Recherchen in Papier- und in elektronischen Akten des Fachreferats und des Justiziariats sowie statistische Auswertungen des Zentralreferats erforderlich machen, deren zeitlicher Aufwand derzeit nicht abschätzbar ist. Momentan gehe ich davon aus, dass es sich bei der Dienstleistung des Fachreferats um eine "Zur-Verfügung-Stellen von Kopien auch in elektronischer Form mit besonderen Prüfungsaufwand" handelt, wofür Gebühren in Höhe von 30,- bis 500,- Euro erhoben werden können (Nr. 1.3.1.2 der Anlage der Gebührenordnung zum Hamburgischen Transparenzgesetz - HmbTGGebO). Bei den Auskünften, die Sie zusätzlich vom Justiziariat und vom Zentralreferat erhalten würden, wird es sich wohl um "Erteilung von Auskünften mit gewöhnlichem Prüfungsaufwand handeln, d.h., wir reden hier von einem Gebührenrahmen von 30,- bis 250,- Euro erhoben werden. Ich bin nicht sicher, ob Ihr Antrag in mehrere Gebührentatbestände zerlegt werden kann oder ob nur der jeweils höchste Gebührensatz Anwendung findet, das würde ich aber im Vorfeld mit unserem Justiziariat klären. Sie müssen also davon ausgehen, dass bei Beantwortung Ihrer Anfrage Gebühren in Höhe von mindestens 30,- und höchsten 750,- Euro erhoben werden. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie Ihr Auskunftsersuchen vor diesem Hintergrund aufrechterhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: Z/1640/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe mehrere Fragen zu dieser Gebührenübersicht. Ich be…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-Analysen und Beschwerdenstatistik zu Unternehmen/Angeboten bzgl. der elektronischen Partnervermittlung [#188433]
Datum
15. Juni 2020 21:06
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: Z/1640/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in ich habe mehrere Fragen zu dieser Gebührenübersicht. Ich behalte mir vor, die Anfrage anzupassen oder vollständig zurück zu ziehen. 1. Wäre es möglich die Suche auf elektronische Akten zu beschränken, und keine Papierakten dazu abzufragen, was den Aufwand wesentlich erleichtern sollte, da ich annehme, dass wichtige Fälle digitalisiert wurden? 2. Sie haben die Gebühr nicht nach meinen einzelnen Anfragepunkten aufgeschlüsselt. Ich würde meine Anfrage bei Bedarf auch einschränken auf spezifische Punkte. Ich gehe bspw. davon aus, dass die Punkte 2-4 ohne größeren Aufwand erledigt werden können und eine kostenlose Anfrage darstellen, da diese Statistiken allgemein während Ihrer Behördentätigkeit zugreifbar sein müssen und im Allgemeinen auch nur mit einzelnen Zahlen/Statistikübersichten beantwortet werden können. 3. Sie schätzen, dass jeweils eine Gebühr je Referat anfallen. Hierbei erschließt sich mir nicht, wie Sie 2 Gebühren für eine Anfrage berechnen können. Nach § 13 Abs. 6 HmbTG müssen Gebühren nach der HmbGVBl erhoben werden, eine Erhebung von doppelten Gebühren für einen Verwaltungsakt in Form einer Anfrage würde das Prinzip einer rechtlich bindenden Gebührenverordnung meiner Ansicht nach unterwandern. 4. Abgesehen davon, haben Sie mir nicht erläutert, welche Anfragepunkte von welchem Referat bearbeitet würden, sodass ich auch hier – erneut – keine Handhabe habe, zu entscheiden, welche Antragpunkte ich beibehalten möchte und welche ich evt. anpassen möchte. 5. Die Ihrerseits geäußerte Unsicherheit bzgl. der Aufteilung Gebührentatbestände lässt Ihre Gebühreneinschätzung ebenfalls nicht vollständig erscheinen, sodass ich annehmen muss, dass der genannte Kostenrahmen durch genauere Prüfung weiter eingeengt werden könnte. Generell möchte ich Sie bitten, eine genauere Kostenübersicht unentgeltlich zu übermitteln, da die aktuelle nicht ausreichend als Entscheidungsgrundlage meinerseits dient. Zusätzlich möchte ich anmerken, dass es sehr schade wäre, wenn die Anfrage im Endeffekt keine Ergebnisse liefern würde und bspw. wegen nicht vorhandener Informationen abgelehnt werden müsste. Nach §1 Abs. 2 HmbGVBl dürfen Sie in diesem Fall keinerlei Gebühren erheben. Ich würde demzufolge anregen, zunächst einmal zu prüfen, ob überhaupt Informationen zu dein einzelnen Punkten anliegen würden, sofern dies gebührenfrei möglich ist. Ich möchte Sie weiterhin bitten, zu prüfen, ob nach §1 Abs. 3 Punkt 1 HmbGVBl eine Erteilung einer einfachen schriftlichen, mündlichen oder elektronischen Auskunft – zumindest für Teile der Anfrage – möglich ist. Ich gehe davon aus, dass diese Prüfungen, dafür, dass das Thema direkt in den Zuständigkeitsbereich Ihrer Behörde fällt, eine leichte Angelegenheit sind und sicherlich auch für zukünftige Rechtsfragen und -interpretationen eine wissenswerte Information darstellt. Ohne diese Informationen erscheint es mir nicht möglich, eine weitere Entscheidung bzgl. dieser Anfrage zu stellen. Ich erachte hier eine detaillierte Vorabprüfung für nötig. Ich bitte daher um weitere Informationen und verbleibe Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188433/
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in eine kleine Korrektur zur vorherigen E-Mail: Ich schrieb HmbGVBl, meinte jedoch an a…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-Analysen und Beschwerdenstatistik zu Unternehmen/Angeboten bzgl. der elektronischen Partnervermittlung [#188433]
Datum
15. Juni 2020 21:10
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in eine kleine Korrektur zur vorherigen E-Mail: Ich schrieb HmbGVBl, meinte jedoch an allen Stellen die HmbTGGebO. Ich möchte den Fehler entschuldigen und hoffe auf baldige Antwort. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188433/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Z/1640/2020 Sehr [geschwärzt], Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet: 1. Wäre es möglich die Suche auf el…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Analysen und Beschwerdenstatistik zu Unternehmen/Angeboten bzgl. der elektronischen Partnervermittlung [#188433]
Datum
22. Juni 2020 12:38
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
WGEXTERN-AnalysenundBeschwerdenstatisti.eml
9,1 KB
Z/1640/2020 Sehr [geschwärzt], Ihre Fragen werden wie folgt beantwortet: 1. Wäre es möglich die Suche auf elektronische Akten zu beschränken, und keine Papierakten dazu abzufragen, was den Aufwand wesentlich erleichtern sollte, da ich annehme, dass wichtige Fälle digitalisiert wurden? Das ist möglich und würde den Aufwand deutlich reduzieren. Allerdings muss ich Sie darüber informieren, dass der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit erst seit Oktober 2018 auf eine elektronische Dokumentenverwaltung ("eAkte") umgestellt hat und sich die Informationen auf einen Zeitraum ab diesem Datum beschränken würden. Eine gesonderte Digitalisierung von "wichtigen Fällen" hat nicht stattgefunden. 2. Sie haben die Gebühr nicht nach meinen einzelnen Anfragepunkten aufgeschlüsselt. Ich würde meine Anfrage bei Bedarf auch einschränken auf spezifische Punkte. Ich gehe bspw. davon aus, dass die Punkte 2-4 ohne größeren Aufwand erledigt werden können und eine kostenlose Anfrage darstellen, da diese Statistiken allgemein während Ihrer Behördentätigkeit zugreifbar sein müssen und im Allgemeinen auch nur mit einzelnen Zahlen/Statistikübersichten beantwortet werden können. Meines Erachtens bin ich auf die unterschiedlichen Punkte eingegangen, ich hatte mich aber vielleicht nicht deutlich genug ausgedrückt. Mit „Momentan gehe ich davon aus, dass es sich bei der Dienstleistung des Fachreferats um eine "Zur-Verfügung-Stellen von Kopien auch in elektronischer Form mit besonderen Prüfungsaufwand" handelt, wofür Gebühren in Höhe von 30,- bis 500,- Euro erhoben werden können (Nr. 1.3.1.2 der Anlage der Gebührenordnung zum Hamburgischen Transparenzgesetz - HmbTGGebO).“ war Ihr Punkt 1 gemeint, da dieser Punkt nach meiner Einschätzung eine umfangreiche Recherche in den einschlägigen (Papier-) Akten durch das fachlich zuständige Referat erfordert. Mit „Bei den Auskünften, die Sie zusätzlich vom Justiziariat und vom Zentralreferat erhalten würden, wird es sich wohl um "Erteilung von Auskünften mit gewöhnlichem Prüfungsaufwand handeln, d.h., wir reden hier von einem Gebührenrahmen von 30,- bis 250,- Euro erhoben werden.“ waren Ihre Punkte 2 bis 6 gemeint, wobei der Punkte 2, 2.1 und 2.2 vom Zentralreferat, die Punkte 3 und 4 vom Justitiariat und die Punkte 5 und 6 wieder vom Zentralreferat (mit Unterstützung des Fachreferats) beantwortet werden würden. Dabei teile ich Ihre Auffassung, dass diese Dinge pauschal aus gebührenfrei angesehen werden können, nicht. Gerade die Beantwortung Ihrer Punkte 2. 2.1 und 2.2 erfordert die Sichtung aller Jahresstatistiken und das Herausfiltern von verantwortlichen Stellen im Sinne Ihres Informationsersuchens. Anschließend müssen die noch vorhandenen Fallakten zu Beantwortung Ihres Punktes 2.1 per Hand ausgewertet werden, weil dazu keine Statistik existiert. Vor diesem Hintergrund wäre es, da Sie um eine Schätzung der zu erwartenden Gebührenhöhe gebeten hatten, fahrlässig gewesen, hier von Anfang davon auszugehen, dass zu diesen Punkten keine Gebühren anfallen würden. 3. Sie schätzen, dass jeweils eine Gebühr je Referat anfallen. Hierbei erschließt sich mir nicht, wie Sie 2 Gebühren für eine Anfrage berechnen können. Nach § 13 Abs. 6 HmbTG müssen Gebühren nach der (HmbTGGebO) erhoben werden, eine Erhebung von doppelten Gebühren für einen Verwaltungsakt in Form einer Anfrage würde das Prinzip einer rechtlich bindenden Gebührenverordnung meiner Ansicht nach unterwandern. Siehe Nr. 2. Hier ging es, wie gesagt, nicht um Gebühren für verschieden Referate, sondern für verschiedene Sachverhalte. Ich habe in meiner E-Mail aber auch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass ich zunächst klären muss, ob eine Anfrage in verschiedene Gebührentatbestände, die dann aufgerechnet werden müssten, aufgeteilt werden kann oder muss. Nach meiner persönlichen Einschätzung ist das nicht der Fall, sodass die maximale Gebührenhöhe bei 500,- Euro liegen würde. Da das aber nur meine persönliche Einschätzung ist, wäre es wieder fahrlässig gewesen, Sie bei einer Gebührenschätzung nicht auf den eventuellen Maximalwert hinzuweisen. 4. Abgesehen davon, haben Sie mir nicht erläutert, welche Anfragepunkte von welchem Referat bearbeitet würden, sodass ich auch hier – erneut – keine Handhabe habe, zu entscheiden, welche Antragpunkte ich beibehalten möchte und welche ich evt. anpassen möchte. Siehe Nr. 2. 5. Die Ihrerseits geäußerte Unsicherheit bzgl. der Aufteilung Gebührentatbestände lässt Ihre Gebühreneinschätzung ebenfalls nicht vollständig erscheinen, sodass ich annehmen muss, dass der genannte Kostenrahmen durch genauere Prüfung weiter eingeengt werden könnte. Das ist richtig (siehe Nr. 3). Generell möchte ich Sie bitten, eine genauere Kostenübersicht unentgeltlich zu übermitteln, da die aktuelle nicht ausreichend als Entscheidungsgrundlage meinerseits dient. Eine detaillierte Kostenschätzung ist mir leider im Moment nicht möglich, da ich den tatsächlichen Aufwand nur schwer beziffern kann. Als Information mag Ihnen dienen, dass aufgrund des Punktes 1 Ihrer Anfrage jede Sachakte, die thematisch zu Ihrer Anfrage passt, aus dem Archiv geholt und durchgeguckt werden muss. Dokumente, die von Ihrer Anfrage erfasst werden, müssen dann, ggf. nach vorheriger Schwärzung personenbezogener Daten, eingescannt werden. Zu dem von Ihnen angefragten Themen gibt es mindestens 4 spezielle Akten und ggf. noch weitere allgemeine, in denen die von Ihnen angefragten Information vorhanden sind (daher ist es ein Thema des Fachreferats). Wenn ich davon ausgehe, dass der Vorgang des Auswertens und Einscannens eine Stunden dauert (was ja nach Dicke der Bände variieren kann) und wenn ich den Stundensatz einer Registraturkraft von 44,- Euro zugrunde lege (Personalkostenpauschalen 2020 nach Gebührenrundschreiben 1/2019), könnten schon Gebühren in Höhe von 176,- Euro erhoben werden, was aber auch nur dann gelten würde, wenn die Akten jeweils nur aus einem Band bestehen würden, was nicht der Fall ist. Hinzu kommen Recherchen in eventuellen allgemeinen Akten und in eventuell vorhandenen elektronischen Akten. Zusätzlich möchte ich anmerken, dass es sehr schade wäre, wenn die Anfrage im Endeffekt keine Ergebnisse liefern würde und bspw. wegen nicht vorhandener Informationen abgelehnt werden müsste. Nach §1 Abs. 2 (HmbTGGebO) dürfen Sie in diesem Fall keinerlei Gebühren erheben. Ich würde demzufolge anregen, zunächst einmal zu prüfen, ob überhaupt Informationen zu den einzelnen Punkten anliegen würden, sofern dies gebührenfrei möglich ist. Eine grobe Recherche, ob entsprechende Informationen vorliegen, ist selbstverständlich erfolgt. Es wurde festgestellt, dass es Sachakten, Beschwerde- und mindestens ein Bußgeldverfahren in dem von Ihnen angefragten Bereichen gab. Es ist also davon auszugehen, dass Ihre Anfrage nicht ins Leere laufen würde. Ich möchte Sie weiterhin bitten, zu prüfen, ob nach §1 Abs. 3 Punkt 1 (HmbTGGebO)l eine Erteilung einer einfachen schriftlichen, mündlichen oder elektronischen Auskunft – zumindest für Teile der Anfrage – möglich ist. Ich gehe davon aus, dass die Informationen zu den Punkten 2 (ohne die Unterpunkte 2.1 und 2.2), 3, 4, 5 und 6 die Voraussetzungen für eine einfache, elektronische Auskunft erfüllen und damit gebührenfrei wären. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften zunächst weitergeholfen zu haben. Vorsorglich habe ich meine Kollegin, [geschwärzt], nachrichtlich an diesem Schriftverkehr beteiligt. [geschwärzt] ist u.a. für den für den Bereich Informationsfreiheit zuständig und kennt sich, auch was die Gebührenerhebung nach der HmbTGGebO angeht, bestens mit diesem Themengebiet aus. Dies ist auch der Grund, warum ich diesem Schreiben Ihre ursprüngliche Anfrage hinzugefügt habe, denn die ist [geschwärzt] selbstverständlich nicht bekannt. Sollte [geschwärzt] zu einem anderen Ergebnis kommen oder Anmerkungen haben, werde ich mich bei Ihnen melden ([geschwärzt] ist momentan nicht im Dienst, daher konnte ich es nicht im Vorwege mit ihr absprechen). Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] ([geschwärzt]) +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]+[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt]? 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<< Anfragesteller:in >>
Ihr Zeichen: Z/1640/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Erläuterung. Ich würde demzufolge aus…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Analysen und Beschwerdenstatistik zu Unternehmen/Angeboten bzgl. der elektronischen Partnervermittlung [#188433]
Datum
22. Juni 2020 14:19
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Ihr Zeichen: Z/1640/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Erläuterung. Ich würde demzufolge aus Zeitgründen¹ wie folgt verfahren: Wie in Ihrer Mail vom 22. Juni 2020 beschrieben, schätzen Sie, dass die Auskunft für die Punkte „2 (ohne die Unterpunkte 2.1 und 2.2), 3, 4, 5 und 6 die Voraussetzungen für eine einfache, elektronische Auskunft erfüllen und damit gebührenfrei wären.”. Ich möchte Sie diesbezüglich bitten, diese Anfrage bezüglich der von Ihnen genannten Punkte kostenfrei weiter zu bearbeiten und mir die Erkenntnisse gerne auch gerne vor Abschluss der Gesamtbearbeitung zuzusenden. Bzgl. der anderen Punkte würde ich die fachliche Antwort/Einschätzung Ihrer Kollegin abwarten, sofern dies zeitlich möglich ist. Ich möchte Sie bitten, mir diesbezüglich mitzuteilen, wann eine solche Einschätzung erwartungsgemäß vorliegen könnte. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in ¹ Ich möchte Sie darauf hinweisen, dass die Bearbeitungsfrist für die gesamte Anfrage nach § 13 HmbTG Abs. 1 Satz 1 einen Monat beträgt. § 13 HmbTG Abs. 1 Satz 2 trifft meiner Einschätzung nach nicht zu. Anfragenr: 188433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188433/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Az.: Z/1640/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre u.a. Anfrage wird im Folgenden beantwortet. Da Sie konkret …
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Analysen und Beschwerdenstatistik zu Unternehmen/Angeboten bzgl. der elektronischen Partnervermittlung [#188433]
Datum
24. Juni 2020 11:23
Status
Anfrage abgeschlossen
Az.: Z/1640/2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre u.a. Anfrage wird im Folgenden beantwortet. Da Sie konkret nach Beschwerden nach Art. 77 DSGVO gefragt hatten, beschränke ich mich bei der Antwort auf den Zeitraum ab Anwendung der DSGVO. 2. eine Statistik über eingegangene Beschwerden gemäß Artikel 77 Abs. 1 DSGVO zu den betreffenden Unternehmen/Angeboten Anlassbezogene Sachbearbeitung 2018 Nr. Vorgangsart Verantwortlicher bzw. Behörde z.d.A. 1187 datenschutzrechtliche Beschwerde PE Digital 21.01.2019 1556 datenschutzrechtliche Beschwerde KissNoFrog / ovl online Video Communications GmbH 27.02.2019 1865 datenschutzrechtliche Beschwerde Paarship 08.01.2019 1885 datenschutzrechtliche Beschwerde PE Digital GmbH 07.12.2018 1897 datenschutzrechtliche Beschwerde dateyard AG 05.11.2018 1901 datenschutzrechtliche Beschwerde PE Digital GmbH 28.01.2019 1926 datenschutzrechtliche Beschwerde PE Digital GmbH 21.03.2019 2243 datenschutzrechtliche Beschwerde PE Digital GmbH 06.12.2018 Anlassbezogene Sachbearbeitung 2019 Nr. Vorgangsart Verantwortlicher bzw. Behörde z.d.A. 110 datenschutzrechtliche Beschwerde Parship PE Digital GmbH 11.03.2019 526 datenschutzrechtliche Beschwerde PE Digital GmbH 10.04.2019 749 datenschutzrechtliche Beschwerde PE Digital GmbH 09.03.2020 1077 datenschutzrechtliche Beschwerde Parship PE Digital 26.04.2019 1716 datenschutzrechtliche Beschwerde KISSNOFROG.com 19.06.2019 1770 datenschutzrechtliche Beschwerde Elite Partner 16.08.2019 1813 datenschutzrechtliche Beschwerde Parship GmbH 16.08.2019 2034 datenschutzrechtliche Beschwerde Elite Partner GmbH 29.11.2019 2112 datenschutzrechtliche Beschwerde PE Digital 2547 datenschutzrechtliche Beschwerde PE Digital GmbH 07.10.2019 Anlassbezogene Sachbearbeitung 2020 Nr. Vorgangsart Verantwortlicher bzw. Behörde z.d.A. 328 datenschutzrechtliche Beschwerde PE Digitale GmbH 879 datenschutzrechtliche Beschwerde PE Digital 04.06.2020 Diese Statistik bildet den Stand am 24.6.2020 ab. Bitte beachten Sie, dass es sich hier nur um eine Statistik über eingegangene Beschwerden handelt. Ob diese Beschwerden zu Recht oder zu Unrecht erhoben wurden und ob ein datenschutzrechtlicher Verstoß festgestellt werden konnte, ist aus dieser Statistik nicht ersichtlich. 3. die Liste von erteilten Bescheiden und den dabei evtl. verhängten Bußgeldern bzgl. der betroffenen Unternehmen, sofern dies geschehen ist Lfd. Nr. Datum des Bescheids Maßnahme nach Art. 58 Abs. 2 DSGVO Kurzbeschreibung des Verstoßes Verletzte Vorschrift (genau benennen) Verstoß durch Verantwortlichen oder Auftragsverarbeiter Konkrete Bennung des Verantwortlichen/Auftragsverarbeiters 3 15.01.2019 b) Verwarnung Verspätete Auskunft Art.15, Art. 12 Abs. 3 DSGVO V KISSNOFROG OVC Online Video Communications GmbH 4. die Liste von geführten Klagen zu den betreffenden Unternehmen, sofern dies geschehen ist Az. Intern Az. Gericht Art des Verfahrens Klagegegner Gericht Stichwort/Sachverhalt Status Laufende Frist M3/1926/2018 17 K 1561/19 Klage auf Tätigwerden des HmbBfDI Privatperson VG Parship soll Ende-zu-Ende verschlüsseln Klage zurückgenommen; Verfahren eingestellt Rechtskräftig D61/2017/1030 230 OWi 126/18 (StA: 2304 Js-OWi 317/18) Einspruch gegen Bußgeldbescheid Parship AG Nicht erteilte Auskunft Eingestellt nach § 47 OwiG Rechtskräftig 5. allgemeine Empfehlungen, Hinweise oder Stellungnahmen zu Plattformen/Anwendungen dieser Art, sofern vorhanden und 6. optional weitere Informationen/Empfehlungen/Hinweise oder ähnliche Dokumente, die Sie für relevant zum Thema der elektronischen Partnervermittlung erachten Besondere Empfehlungen, Stellungnahmen etc. sind in unserem Hause nicht vorhanden und sind auch von anderen Datenschutzaufsichtsbehörden nicht bekannt. Empfohlen werden allgemeine Hinweise zur Datenschutzgrundverordnung, insb. zu Betroffenenrechten. Ich hoffe, Ihnen mit dieser Auskunft weitergeholfen zu haben. Die besagte Kollegin sollte in der nächsten Woche wieder im Dienst sein. Ich würde die Gebührenfrage dann mit ihr erörtern und mich anschließend bei Ihnen melden. Mit freundlichen Grüßen
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Sehr [geschwärzt], ich hatte mittlerweile Gelegenheit, mit [geschwärzt] über die Gebührenerhebung in Zusammenhan…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Analysen und Beschwerdenstatistik zu Unternehmen/Angeboten bzgl. der elektronischen Partnervermittlung [#188433]
Datum
1. Juli 2020 11:07
Status
Warte auf Antwort
Sehr [geschwärzt], ich hatte mittlerweile Gelegenheit, mit [geschwärzt] über die Gebührenerhebung in Zusammenhang mit Ihre Anfrage zu sprechen: · Sie hat - wie erwartet – bestätigt, dass die Gebührentatbestände innerhalb einer Anfrage nicht kombiniert werden, wenn es sich um eine Anfrage, wenn auch mit verschiedenen Teilaspekten handelt. Es kann also entweder nur um „besonderen“ oder um „gewöhnlichen Prüfungsaufwand“ handeln, aber nicht um beides. · Entgegen meine Erwartungen hat [geschwärzt] darauf hingewiesen, dass es sich hier eher nur um einen gewöhnlichen Prüfungsaufwand handelt, da die Unterschied zwischen Nr. 1.1.1 und Nr. 1.1.2 der Anlage zur HmbTGGebO Prüfungsaufwand, wenn ich es richtig verstanden habe, eher in qualitativer Hinsicht zu beurteilen ist, statt in quantitativer. · [geschwärzt] hat aber auch darauf hingewiesen, dass auch schon für die bereits erteilte Auskunft Gebühren erhoben werden konnten, da es schon das Zusammentragen der verschiedenen Informationen über eine einfache elektronische Auskunft im Sinne der Gebührenordnung hinausgeht. Dies spielt aber selbstverständlich in der folgenden Gebührenschätzung keine Rolle, da ich die Gebührenfreiheit zugesagt hatte. Vor diesem Hintergrund wird meine Gebührenschätzung vom 11.06.20 wie folgt aktualisiert: Für die mit E-Mail vom 08.06.2020 unter den Nummern 1., 2.1., 2.2 erbetenen Auskünfte würden Gebühren auf Grundlage der Nr. 1.1.1 der Anlage zur HmbTGGebO erhoben. Der Gebührenrahmen liegt zwischen 30,- und 250,- Euro. Eine genaue Festsetzung der Gebühren kann zum jetzigen Zeitpunkt nicht erfolgen, da erst nach Ausführung der erforderlichen Arbeiten der tatsächliche Aufwand festgestellt werden kann. Dieser Aufwand wird allerdings als relativ hoch eingeschätzt (vgl. hierzu meine E-Mail vom 22.06.) und es wird eine Gebührenhöhe von 180,- bis ca. 230,- Euro angenommen. Ich bitte um Auskunft, ob Sie Ihre Anfrage vor diesem Hintergrund aufrechterhalten. Da ich ab kommenden Freitag Urlaub habe, wäre ich Ihnen für eine Antwort bis morgen dankbar. Ich könnte dann noch alles Weitere vor meinem Urlaub in die Wege leiten. Sollte Ihnen das nicht möglich sein, schicken Sie Ihre Antwort bitte an meinen Vertreter ([geschwärzt]<[geschwärzt]>). Weiter möchte ich Sie darauf aufmerksam machen, dass die Beantwortungsfrist aus § 13 Abs. 1 HmbTG m.W. erst in dem Moment zu laufen beginnt, in dem Sie uns mitteilen, Ihren Antrag auch vor dem Hintergrund der Gebührenerhebung aufrechtzuerhalten. Vorher ist der Antrag nach meiner Auffassung noch nicht abschließend gestellt. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] ([geschwärzt]) +[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]+[geschwärzt] ([geschwärzt])[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] <[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort. Leider kann ich so schnell keine Entscheidung diesbezüg…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Analysen und Beschwerdenstatistik zu Unternehmen/Angeboten bzgl. der elektronischen Partnervermittlung [#188433]
Datum
1. Juli 2020 12:40
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die Antwort. Leider kann ich so schnell keine Entscheidung diesbezüglich treffen. Dennoch möchte ich die Zeit nutzen, um die zuvor erwähnten Verringerungen der Arbeit erneut zu erfragen, da diese meiner Ansicht nach zu einer kostenlosen Auskunft führen können. Hier wäre zum einen der Punkt der Begrenzung auf elektronische Akten: 1. Wäre es möglich die Suche auf elektronische Akten zu beschränken, und keine Papierakten dazu abzufragen, was den Aufwand wesentlich erleichtern sollte, da ich annehme, dass wichtige Fälle digitalisiert wurden? Dies würde alle Informationen ab Oktober 2018 enthalten, wie Sie mir in der Mail vom 22. Juni 2020 mitgeteilt haben. 2. In gleicher Mail hatten Sie den Punkt 1 als größten Aufwand bezeichnet. Wie wäre somit die Kostenschätzung für alle Informationen ohne Punkt 1? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188433/
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Hallo Antragsteller/in eine oberflächliche Suche in unserem elektronischen Archivsystem hat keinen Treffer erbra…
Von
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Analysen und Beschwerdenstatistik zu Unternehmen/Angeboten bzgl. der elektronischen Partnervermittlung [#188433]
Datum
2. Juli 2020 12:15
Status
Anfrage abgeschlossen
Hallo Antragsteller/in eine oberflächliche Suche in unserem elektronischen Archivsystem hat keinen Treffer erbracht, so dass ich davon ausgehe, dass es in den elektronischen Akten zum jetzigen Zeitpunkt keine Ihre Anfrage betreffenden Akten gibt. Da ich aber nicht aus dem Fachreferat bin und nicht alle Unternehmen der von Ihnen angefragten Branche namentlich kenne, kann es durchaus sein, dass es Einträge zu Firmen gibt, die mir nicht bekannt sind. Das werden aber wohl, wenn überhaupt, nur sehr wenige sein. Vor diesem Hintergrund wird sich wohl auch der Aufwand in Grenzen halten. Ich schätze daher, dass für eine Information, die sich nur auf die elektronischen Akten beschränkt, wohl Gebühren in Höhe von 30 Euro erhoben werden würden. Die meisten Ihrer unter den Nummern 2.1 und 2.2. Ihrer E-Mail vom 08.06.2020 wurde bereits mit meiner E-Mail vom 24.06.2020 beantwortet. Wenn Sie darüber hinaus um "Aufschlüsselung des Status" der Beschwerden ersuchen, müssten die 20 genannten datenschutzrechtlichen Beschwerden per Hand ausgewertet und die Informationen so zusammengetragen werden. Der tatsächliche Aufwand ist schwierig zu schätzen, ich gehe aber davon aus, dass für diese Informationen bis zu 100 Euro Gebühren erhoben werden würden. Mit freundlichen Grüßen

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Hallo Antragsteller/in vielen Dank für die Auskunft. Ich halte diese Auskunft für meine Zwecke für ausreichend u…
An Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-AW: [EXTERN]-Analysen und Beschwerdenstatistik zu Unternehmen/Angeboten bzgl. der elektronischen Partnervermittlung [#188433]
Datum
2. Juli 2020 14:38
An
Der Hamburgische Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Hallo Antragsteller/in vielen Dank für die Auskunft. Ich halte diese Auskunft für meine Zwecke für ausreichend und ziehe die restliche Anfragepunkte somit zurück. Vielen Dank für Ihre Kooperation und einen schönen Urlaub noch. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 188433 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/188433/