Anarchie um Auflassung der ortsnahen WV-Leups wg. Behördenversagen?
Das SMUV hat mich an Sie verwiesen, die auch benannte Reg.v. Ofr. hält sich bisher mit der Beantwortung über die Auskunftsfrist hinaus unbegründet zurück, darf ich deshalb erneut Sie bitten mir laienverständlich zu antworten?
Komplex I.
Nachdem sich das LRA in der Stellungnahme zur Petition (wider besseres Wissen?) unzutreffend auf das Merkblatt der LfU beruft und ich nach sachkundiger Beratung davon ausgehe, dass dieses
a) nicht rechtsverbindlich sei und es b) im WHG und BayWG keine Rechtgrundlage für eine Erwerbs-/Übereignungspflicht gibt,
c) weil das in der (Muster-)Satzung nach § 4 (7) durch "unentgeltliche Überlassung" abschließend rechtskonform geregelt ist, bitte ich hiermit um verbindliche, verständliche Auskunft:
1. Hat der ZwV-J die Übereignung bei der Stadt Pegnitz eingefordert?
2. Falls ja, entsprach dessen Begründung vollinhaltlich der Rechtslage und korrekten Sachverhalt?
3. Oder ging die Übereignungsinitiative von der Stadt Pegnitz aus? Falls Ja, von wem?
4. Worauf beruft sich die Stadtverwaltung, dass die das Veräußerungsverbot im fortdauern rechtskräftigen WR-Bescheid (trotz Hinweisen aus der betroffenen Bevölkerung) ignoriert hat?
Komplex II.
1. Wie muss die zuständige Fachbehörde unwiderlegbar sach- und rechtsfehlerfrei feststellen und extern nachprüfbar dokumentieren, dass die Auflassungsvoraussetzungen nach VVWas vorliegen?
2. Muss die UWB vor einer Auflassungsentscheidung das WWA als Fachbehörde im WR-Verfahren beteilgen?
3. Sind auch unmittelbar betroffen Wasserkunden im Verfahren zu beteiligen?
4. Welche Rechtsmittel gäbe es dagegen?
Komplex III
Ist der ZwV-J berechtigt bei der UWB des LRA die Auflassung der WV-Leups zu betreiben, solange noch nicht rechtskräftig entschieden ist, ob er durch den "VG-klageanhängigen" Übereignungsbeschluss rechtmäßiger Eigentümer der Grundstücke mit dem verbundenen Wasserrecht ist?
Komplex IV
1. Darf sich der ZwV weigern den Fassungsbereich WR-Bescheid gemäß einzuzäunen und ein Schutzgebiet auszuweisen? – Misstand seit 1956, ZwV verantwortlich seit 1978, Schutzgebietsausweisen amtsbekannt angemahnt schon 1969.
2. Was kann man bei Verweigerung und Untätigkeit der Fachbehörde(n) tun um Abhilfe zu schaffen?
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Ich habe volles Verständnis, wenn Sie die Fragen - mit der Aufforderung zur zeitnahen Beantwortung an die zuständigen Fach- & Aufsichtsbehörden weiterleiten. DANKE für Ihr Verständnis und Ihre Mühe!
Anfrage abgelehnt
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Datum6. April 2019
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6. Mai 2019
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