Sehr
geehrteAntragsteller/in
vielen Dank für Ihre Antwort.
Mir genügt diese Antwort, wenn Sie mir mitteilen, ob die Änderung des § 52 StVZO (Blaulicht an Anhängern der Feuerwehr), durch den Bundesrat bestätigt wurde.
Darüber hinaus möchte ich darauf hinweisen, dass es sehr schwierig ist als Bürger aus den Unterlagen (Verordnungsentwurf, Auschussempfehlungen, Beschluss, etc.) herauszulesen, ob eine bestimmte Änderung nun beschlossen wurde, oder nicht. Hier wäre es sehr vorteilhaft, wenn man an jedem Punkt der Gesetzgebung die zukünftige Fassung der Verordnung abrufen könnte, um zu sehen wie das endgültige Gesetz aussehen wird.
Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in
Anfragenr: 203080
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