Änderung Art. 1 GG
Der Parlamentarische Rat https://www.degruyter.com/view/serial/234679
hat den Artikel 1 Satz Grundgesetz wie es im BGBl. 1949 veröffentlicht wurde festgeschrieben:
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl149001.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl149001.pdf%27%5D__1589293846301
Sowohl in der aktuellen Print- als auch Onlineversion steht jedoch:
(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
Frage 1: Wer hat wann aus welchem Grund und mit welcher Berechtigung (Art. 79 GG) den Artikel 1 geändert?
Frage 2: Wo ist das dazu gehörige Grundgesetzänderungsgesetz nachzulesen?
Frage 3: Zu welchem der 3 genannten aus Art. 1 (3) GG (Gesetzgebung, Verwaltung und
Rechtsprechung) zählt die Exekutive wie Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichtsvollzieher uw. oder
Frage 4: Sind die Organe der Vollstreckung womöglich nicht an Recht und Gesetz gebunden? Denn genau dieser Eindruck wird nicht nur von mit sondern auch von vielen Mitmenschen durch das Verhalten der oben genannten erkannt und durch Rechtssprechung auch noch bestätigt.
Anfrage erfolgreich
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Datum12. Mai 2020
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16. Juni 2020
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