Änderung Art. 1 GG

Anfrage an: Bundespräsidialamt

Der Parlamentarische Rat https://www.degruyter.com/view/serial/234679
hat den Artikel 1 Satz Grundgesetz wie es im BGBl. 1949 veröffentlicht wurde festgeschrieben:

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und
Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.
https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl149001.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl149001.pdf%27%5D__1589293846301

Sowohl in der aktuellen Print- als auch Onlineversion steht jedoch:

(3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht.

Frage 1: Wer hat wann aus welchem Grund und mit welcher Berechtigung (Art. 79 GG) den Artikel 1 geändert?
Frage 2: Wo ist das dazu gehörige Grundgesetzänderungsgesetz nachzulesen?
Frage 3: Zu welchem der 3 genannten aus Art. 1 (3) GG (Gesetzgebung, Verwaltung und
Rechtsprechung) zählt die Exekutive wie Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichtsvollzieher uw. oder
Frage 4: Sind die Organe der Vollstreckung womöglich nicht an Recht und Gesetz gebunden? Denn genau dieser Eindruck wird nicht nur von mit sondern auch von vielen Mitmenschen durch das Verhalten der oben genannten erkannt und durch Rechtssprechung auch noch bestätigt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    12. Mai 2020
  • Frist
    16. Juni 2020
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Alexander Schröpfer
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Der Parlame…
An Bundespräsidialamt Details
Von
Alexander Schröpfer
Betreff
Änderung Art. 1 GG [#186461]
Datum
12. Mai 2020 16:56
An
Bundespräsidialamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Der Parlamentarische Rat https://www.degruyter.com/view/serial/234679 hat den Artikel 1 Satz Grundgesetz wie es im BGBl. 1949 veröffentlicht wurde festgeschrieben: (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. https://www.bgbl.de/xaver/bgbl/start.xav?start=%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl149001.pdf%27%5D#__bgbl__%2F%2F*%5B%40attr_id%3D%27bgbl149001.pdf%27%5D__1589293846301 Sowohl in der aktuellen Print- als auch Onlineversion steht jedoch: (3) Die nachfolgenden Grundrechte binden Gesetzgebung, vollziehende Gewalt und Rechtsprechung als unmittelbar geltendes Recht. Frage 1: Wer hat wann aus welchem Grund und mit welcher Berechtigung (Art. 79 GG) den Artikel 1 geändert? Frage 2: Wo ist das dazu gehörige Grundgesetzänderungsgesetz nachzulesen? Frage 3: Zu welchem der 3 genannten aus Art. 1 (3) GG (Gesetzgebung, Verwaltung und Rechtsprechung) zählt die Exekutive wie Polizei, Staatsanwaltschaft, Gerichtsvollzieher uw. oder Frage 4: Sind die Organe der Vollstreckung womöglich nicht an Recht und Gesetz gebunden? Denn genau dieser Eindruck wird nicht nur von mit sondern auch von vielen Mitmenschen durch das Verhalten der oben genannten erkannt und durch Rechtssprechung auch noch bestätigt.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Alexander Schröpfer Anfragenr: 186461 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/186461 Postanschrift Alexander Schröpfer << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Alexander Schröpfer

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Bundespräsidialamt
Ihre Anfrage vom 12.05.2020: Änderung Artikel 1 GG (#186461) siehe Anlage
Von
Bundespräsidialamt
Via
Briefpost
Betreff
Ihre Anfrage vom 12.05.2020: Änderung Artikel 1 GG (#186461)
Datum
9. Juni 2020
Status
Anfrage abgeschlossen