Änderung der Landkreisordnung RLP - Hier: Mustergeschäftsordnung für Kreistage

Änderung der Landkreisordnung - Mustergeschäftsordnung für Kreistage RLP
Hier: § 23 Abs. 5 Beschlussfassung
"Bei der Beschlussfassung wird durch Handzeichen offen abgestimmt"
Ich bitte um folgenden Zusatz: " Auf Antrag eines einzelnen Mitglieds des Kreistags kann eine geheime Abstimmung verlangt werden."
Begründung: Dieser Passus würde dem Fraktionszwang entgegenwirken und parlamentarische Beschlüsse demokratisch immens aufwerten, Fraktionszwang ist nicht im Sinne einer Demokratie, in der Abgeordnete gesetzlich nur ihrem Gewissen verpflichtet sind.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    28. August 2020
  • Frist
    30. September 2020
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Karl Hüppeler
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Änderung der L…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
Karl Hüppeler
Betreff
Änderung der Landkreisordnung RLP - Hier: Mustergeschäftsordnung für Kreistage [#196205]
Datum
28. August 2020 17:12
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Änderung der Landkreisordnung - Mustergeschäftsordnung für Kreistage RLP Hier: § 23 Abs. 5 Beschlussfassung "Bei der Beschlussfassung wird durch Handzeichen offen abgestimmt" Ich bitte um folgenden Zusatz: " Auf Antrag eines einzelnen Mitglieds des Kreistags kann eine geheime Abstimmung verlangt werden." Begründung: Dieser Passus würde dem Fraktionszwang entgegenwirken und parlamentarische Beschlüsse demokratisch immens aufwerten, Fraktionszwang ist nicht im Sinne einer Demokratie, in der Abgeordnete gesetzlich nur ihrem Gewissen verpflichtet sind.
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Karl Hüppeler Anfragenr: 196205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196205/ Postanschrift Karl Hüppeler << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Karl Hüppeler
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Hüppeler, Ihr Antrag nach dem LTranspG „Änderung der Landkreisordnung RLP – Hier: Mustergeschä…
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
Ihr Antrag vom 28. August 2020 - "Änderung der Landkreisordnung RLP - Hier: Mustergeschäftsordnung für Kreistage [#196205]“
Datum
2. September 2020 09:36
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Hüppeler, Ihr Antrag nach dem LTranspG „Änderung der Landkreisordnung RLP – Hier: Mustergeschäftsordnung für Kreistage [#196205]“ ist bei uns eingegangen. Der Landtag Rheinland-Pfalz ist nicht die zuständige Stelle für Ihr Begehren. Bitte wenden Sie sich an die zuständige Stelle. Mit freundlichen Grüßen
Karl Hüppeler
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte Sie um Weiterleitung an die zuständige Behörde wie es das Landestransp…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
Karl Hüppeler
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 28. August 2020 - "Änderung der Landkreisordnung RLP - Hier: Mustergeschäftsordnung für Kreistage [#196205]“ [#196205]
Datum
2. September 2020 12:02
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> bitte Sie um Weiterleitung an die zuständige Behörde wie es das Landestransparenzgesetz vorsieht. Mit freundlichen Grüßen Karl Hüppeler Anfragenr: 196205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196205/
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Sehr geehrter Herr Hüppeler, es ist nicht bekannt, an welche Stelle Sie sich mit Ihrem Begehren wenden müssen. …
Von
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 28. August 2020 - "Änderung der Landkreisordnung RLP - Hier: Mustergeschäftsordnung für Kreistage [#196205]“ [#196205]
Datum
2. September 2020 12:57
Status
Sehr geehrter Herr Hüppeler, es ist nicht bekannt, an welche Stelle Sie sich mit Ihrem Begehren wenden müssen. Eine Weiterleitung sieht das LTranspG nur vor, soweit auch bekannt ist, an welche Stelle der Antragsteller sich mit seinem Begehren wenden muss. Mit freundlichen Grüßen

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Karl Hüppeler
Sehr geehrte<< Anrede >> es ist schon traurig das eine Verwaltung des Landtags da unwissend ist. Solc…
An Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz Details
Von
Karl Hüppeler
Betreff
AW: Ihr Antrag vom 28. August 2020 - "Änderung der Landkreisordnung RLP - Hier: Mustergeschäftsordnung für Kreistage [#196205]“ [#196205]
Datum
2. September 2020 13:50
An
Verwaltung des Landtags Rheinland-Pfalz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> es ist schon traurig das eine Verwaltung des Landtags da unwissend ist. Solche Antworten fördern leider nur die Politikverdrossenheit. Da meines Erachtens nach der Landtag zur einer Gesetzesänderung mit einbezogen werden muss, werde ich in der Sache nicht locker lassen. ... Mit freundlichen Grüßen Karl Hüppeler Anfragenr: 196205 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/196205/