Änderung der Leitsätze hinsichtlich des Herkunftslandes Syrien
- Anfrage an:
- Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
- Verwendete Gesetze:
- Status dieser Anfrage:
- Antwort verspätet
- Frist:
- 14. Mai 2019 - 1 Jahr, 9 Monate her Wie wird das berechnet?
- Zusammenfassung der Anfrage
Presseberichten zufolge hat das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge kürzlich die Leitsätze für den Umgang mit Geflüchteten aus Syrien geändert:
https://www.morgenpost.de/politik/artic…
In diese Zusammenhang möchte ich mich mit der Bitte um Auskunft und Zusendung der relevanten Unterlagen an Sie wenden:
Wo sind ist die in dem Artikel angesprochene Neufassung der Leitlinien hinsichtlich des Herkunftslandes Syrien einzusehen?
Wie, durch wen, auf welchem Verfahrensweg und in welchem Turnus werden die Leitlinien hinsichtlich des Herkunftslandes Syrien jeweils aktualisiert?
Auf wessen Initiative geht die aktuelle im Presseartikel angesprochene Aktualisierung der Leitlinien hervor?
Auf welcher Grundlage und auf welchen Quellen beurteilt das BAMF bei der Aktualisierung der Leitlinien die Lage in Syrien?
Welche interne und externe Expertise wird bei der Aktualisierung der Leitlinien hinzugezogen?
Welche Relevanz haben die Leitlinien bei der Entscheidungsfindung über einen Asylantrag?
Welche Änderungen gab es im Verlauf des letzten Jahres hinsichtlich der Beurteilung der Frage, ob Geflüchteten, denen nicht die Flüchtlingseigenschaft zugesprochen worden ist, subsidiärer Schutz zuerkannt werden kann oder ein nationales Abschiebeverbot?