Änderung der Zufahrtsregelung am Kreisverkehr Meesenstiege / Hünenburg in MS-Hiltrup

Anfrage an: Tiefbauamt Münster

- Rechtsgrundlage der Errichtung der "Stop" Beschilderung am Kreisverkehr Meesenstiege / Hünenburg im Ortsteil Hiltrup.
- Statistische Erhebung / Auswertung der Unfallzahlen vor und nach der Maßnahme.
- genaue Belehrung über die nun geltenden Verkehrsregeln, da die StVO eine Kombination aus den Zeichen 215 (Kreisverkehr) und Zeichen 206 (Stoppschild) nicht vorsieht.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    28. September 2019
  • Frist
    2. November 2019
  • Ein:e Follower:in
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir …
An Tiefbauamt Münster Details
Von
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Betreff
Änderung der Zufahrtsregelung am Kreisverkehr Meesenstiege / Hünenburg in MS-Hiltrup [#167428]
Datum
28. September 2019 07:16
An
Tiefbauamt Münster
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Rechtsgrundlage der Errichtung der "Stop" Beschilderung am Kreisverkehr Meesenstiege / Hünenburg im Ortsteil Hiltrup. - Statistische Erhebung / Auswertung der Unfallzahlen vor und nach der Maßnahme. - genaue Belehrung über die nun geltenden Verkehrsregeln, da die StVO eine Kombination aus den Zeichen 215 (Kreisverkehr) und Zeichen 206 (Stoppschild) nicht vorsieht.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Tiefbauamt Münster
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten stehende Mail an das Amt für Mobilität und Tiefbau wurde der Zuständigkei…
Von
Tiefbauamt Münster
Betreff
AW: Änderung der Zufahrtsregelung am Kreisverkehr Meesenstiege / Hünenburg in MS-Hiltrup [#167428]
Datum
30. September 2019 13:16
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre unten stehende Mail an das Amt für Mobilität und Tiefbau wurde der Zuständigkeit halber an das Ordnungsamt weitergeleitet. Nach Prüfung Ihres Anliegens erhalten Sie weitere Nachricht. Mit freundlichem Gruß
Tiefbauamt Münster
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie bitten unter Hinweis auf das IFG um Zusendung der - Rechtsgrundlage der Erricht…
Von
Tiefbauamt Münster
Betreff
AW: Änderung der Zufahrtsregelung am Kreisverkehr Meesenstiege / Hünenburg in MS-Hiltrup
Datum
22. Oktober 2019 13:06
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie bitten unter Hinweis auf das IFG um Zusendung der - Rechtsgrundlage der Errichtung der "Stop" Beschilderung am Kreisverkehr Meesenstiege / Hünenburg im Ortsteil Hiltrup Rechtsgrundlage für die Anordnung verkehrlicher Maßnahmen durch die örtlich zuständige Straßenverkehrsbehörde ist § 45 Straßenverkehrsordnung (StVO). Die Einrichtung der Stopp-Regelung am Kreisverkehr Meesenstiege/ Hünenburg geht zudem auf eine Entscheidung der Unfallkommission zurück. Dieses nach den Verwaltungsvorschriften zu § 44 Nr. 1 Ziffer I StVO einzurichtende Gremium hat die gesetzliche Aufgabe, zu ermitteln, wo sich Unfälle häufen, worauf dieses zurückzuführen ist und welche Maßnahmen ergriffen werden müssen, um Verkehrsunfälle zu verhindern. - Statistische Erhebung / Auswertung der Unfallzahlen vor und nach der Maßnahme Als Anlage habe ich Ihnen den verwaltungsinternen Vermerk zur anlassbezogenen Sitzung der Unfallkommission am 29.10.2018 am oben genannten Kreisverkehr beigefügt. Daraus ergeben sich die angefragten Unfallzahlen. Ebenso habe ich Ihnen den Protokollauszug der Sitzung der Unfallkommission vom 08.07.2019 zur Unfallhäufungsstelle Meesenstiege/ Hünenburg beigefügt. Eine Nachbetrachtung der Regelung erfolgt, sobald die polizeiliche Verkehrsunfallstatik für das Jahr 2019 vorliegt. - Genaue Belehrung über die nun geltenden Verkehrsregeln, da die StVO eine Kombination aus den Zeichen 215 (Kreisverkehr) und Zeichen 206 (Stoppschild) nicht vorsieht Die Regelungen des Zeichen 215 StVO: Wer ein Fahrzeug führt, muss der vorgeschriebenen Fahrtrichtung im Kreisverkehr rechts folgen. Wer ein Fahrzeug führt, darf die Mittelinsel des Kreisverkehrs nicht überfahren. Ausgenommen von diesem Verbot sind nur Fahrzeuge, denen wegen ihrer Abmessungen das Befahren sonst nicht möglich wäre. Mit ihnen darf die Mittelinsel und Fahrbahnbegrenzung überfahren werden, wenn eine Gefährdung anderer am Verkehr Teilnehmenden ausgeschlossen ist. Es darf innerhalb des Kreisverkehrs auf der Fahrbahn nicht gehalten werden. Die Regelungen des Zeichen 206 StVO: Wer ein Fahrzeug führt, muss anhalten und Vorfahrt gewähren. Wer ein Fahrzeug führt, darf bis zu 10 m vor diesem Zeichen nicht halten, wenn es dadurch verdeckt wird. Ist keine Haltlinie (Zeichen 294) vorhanden, ist dort anzuhalten, wo die andere Straße zu übersehen ist. Mit freundlichem Gruß
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Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, welches mein Anliegen jedoch nur unzureichend beantw…
An Tiefbauamt Münster Details
Von
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Betreff
AW: Änderung der Zufahrtsregelung am Kreisverkehr Meesenstiege / Hünenburg in MS-Hiltrup [#167428]
Datum
24. Oktober 2019 20:33
An
Tiefbauamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Nachricht, welches mein Anliegen jedoch nur unzureichend beantwortet. Pkt.2 Die Tabelle in dem beigefügten Protokollauszug der Sitzung der Unfallkommission ist für außenstehende nicht lesbar, da u.a. die Legende (Erklärung der verwendeten Abkürzungen wie z.B. "F", "AB", "UGT" usw.) fehlt. Interessanterweise ist jedoch auf Seite 2 nachzulesen, dass diese Maßnahme voraussichtlich ihre Wirkung verfehlt. Pkt.3 Ich hatte eine genaue Belehrung über die nun geltenden Verkehrsregeln eingefordert. Ein Zitieren der Bedeutung von Zeichen 215 und 206 aus der StVO ist hier nicht zielführend. Ein Kreisverkehr gemäß §8 StVO sieht zwingend die Beschilderung mit VZ 215 und VZ 205 vor. Durch den Austausch des VZ 205 gegen ein VZ 206 wird aus dem ehm. Kreisverkehr formal nun ein kreisförmigen Verkehrsknotenpunkt mit völlig anderen Vorfahrt- und Blinkregeln. Daher hätte ich gern eine rechtsverbindliche Belehrung der geltenden Verkehrsregeln bei ein und Ausfahrt, sowie beim Befahren der Kreisbahn., da aufgrund fehlender weiterer Beschilderung eine sehr unklare Situation entstanden ist. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167428
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Änderung der Zufahrtsregelung am Kreisverkehr Me…
An Tiefbauamt Münster Details
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Betreff
AW: Änderung der Zufahrtsregelung am Kreisverkehr Meesenstiege / Hünenburg in MS-Hiltrup [#167428]
Datum
18. November 2019 20:54
An
Tiefbauamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Änderung der Zufahrtsregelung am Kreisverkehr Meesenstiege / Hünenburg in MS-Hiltrup“ vom 28.09.2019 (#167428) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167428
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Sehr geehrteAntragsteller/in zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Änderung der Zufahrtsregelung am Kreisverkeh…
An Tiefbauamt Münster Details
Von
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Betreff
AW: Änderung der Zufahrtsregelung am Kreisverkehr Meesenstiege / Hünenburg in MS-Hiltrup [#167428]
Datum
18. Dezember 2019 22:59
An
Tiefbauamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zu meiner Informationsfreiheitsanfrage „Änderung der Zufahrtsregelung am Kreisverkehr Meesenstiege / Hünenburg in MS-Hiltrup“ vom 28.09.2019 (#167428) hätte ich ger eine Antwort über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167428
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
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Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Änderung der Zufahrtsregelung am Kreisverkehr Meesenstiege / Hünenburg in MS-Hiltrup“ [#167428] [#167428]
Datum
9. Januar 2020 22:11
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/167428 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil meine eigentliche Frage nicht beatwortet wurde und dardurch eine unklare Verkehrs- und Verhaltensituation entstanden ist. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 167428.pdf - 2019-10-22_1-image001.png - 2019-10-22_1-UHS01-18KVPMeesenstiege-Hnenburg_UK2018.10.29.pdf - 2019-10-22_1-UHS01-18KVPMeesenstiege-Hnenburg_UK2019.07.08.pdf Anfragenr: 167428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167428
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.01.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Änderung der Zufahrtsregelung am Kreisverkehr Meesenstiege / Hünenburg in MS-Hiltrup“ [#167428] [#167428]
Datum
10. Januar 2020 13:49
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 09.01.2020 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihre Email vom 9.1.2020 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugan…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihre Email vom 9.1.2020
Datum
16. Januar 2020 10:09
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 28.9.2019 Aktenzeichen: 209.2.3.2.3-484/20 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre E-Mail vom 9.1., mit der Sie mich bei Ihrer o.g. Informationszugangsanfrage um Vermittlung bitten. Sie monieren, dass Ihre Anfrage nur unzureichend beantwortet worden sei. Mit o.g. Antrag hatten Sie die Stadt Münster um Zusendung der 1) Rechtsgrundlage eines Stop-Schildes, 2) eine statistische Erhebung / Auswertung der Unfallzahlen vor und nach der Maßnahme sowie um 3) eine genaue Belehrung über die nun geltenden Verkehrsregeln gebeten. Mit Email vom 22.10. haben Sie eine Antwort der Stadt erhalten, in welcher auf alle drei Punkte eingegangen wurde. Zu der Beantwortung von Punkt 2) monieren Sie, dass die Tabelle für Außenstehende nicht lesbar sei, da eine Erklärung der Abkürzungen fehle. Nach dem IFG NRW besteht nur ein Anspruch auf Zugang zu vorhandenen Informationen, jedoch nicht auf Erklärungen oder Erläuterungen dieser Informationen. Daher hat die Stadt nach meinem Ermessen Ihrem Antrag durch Übermittlung des Protokolls und der Unfallstatistik vollumfänglich entsprochen. Auch die zu Punkt 3) erfolgte Antwort der Stadt steht meines Erachtens im Einklang mit dem IFG NRW: Zum Einen zielt bereits die Frage nach einer Belehrung nicht unbedingt auf eine nach § 4 Abs. 1 IFG NRW vorhandene Information ab, da es sich bei einer Belehrung eher um eine Erläuterung als um eine in irgendeiner Form gespeicherte Information handeln dürfte. Zum Anderen hat die Stadt für beide Zeichen die entsprechende Regelung genannt, wobei nach meinem Verständnis die Kombination beider Regeln der von Ihnen beantragten Belehrung entspricht. Insgesamt werde ich daher davon absehen, Ihrem Vermittlungsersuchen nachzukommen. Hierfür bitte ich um Ihr Verständnis und hoffe, Ihnen dennoch weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen
Tiefbauamt Münster
Sehr [geschwärzt], Herr [geschwärzt] hat mit gebeten, Ihnen zur Ihrer beigefügten Anfrage zu antworten. Zu Punkt…
Von
Tiefbauamt Münster
Betreff
AW: Änderung der Zufahrtsregelung am Kreisverkehr Meesenstiege / Hünenburg in MS-Hiltrup [#167428]
Datum
27. Januar 2020 10:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr [geschwärzt], Herr [geschwärzt] hat mit gebeten, Ihnen zur Ihrer beigefügten Anfrage zu antworten. Zu Punkt 2: Bei der Arbeit der Unfallkommission handelt es sich um eine landesweit klar über den Unfallerlass definierte Vorgehensweise. Auch die von Ihnen angesprochenen Bezeichnungen sind im Erlass vorgegeben. Die Protokolle werden den Vorgaben des Erlasses entsprechend gefertigt. Sie können mich gern zu den einzelnen Bezeichnungen anrufen. Ich erläutere Ihnen diese gern telefonisch. Wir können hierzu aber auch einen Termin in meinem Büro vereinbaren. Die Unfallkommission wird sich in Ihrer nächsten Sitzung am 30.01.2020 erneut mit der Sicherheitslage an diesen Kreisverkehrsplatz befassen. Nach der bislang vorliegenden Verkehrsunfallauswertung des Jahres 2019 liegt an diesem Kreisverkehrsplatz keine 1-Jahres-Unfallhäufungsstelle mehr vor. Zu 3. Wie Herr [geschwärzt] Ihnen bereits mitgeteilt hat, wurde die STOP-Regelung nach einem bindenden Beschluss der Unfallkommission umgesetzt. Die Bezirksregierung Münster hat dieser Regelung als obere Straßenverkehrsbehörde zugestimmt. Zwar entspricht die Ausweisung der Einfahrt mit Verkehrszeichen 206 StVO nicht mehr dem Wortlaut des § 8 Abs. 1 a StVO. Die Vorfahrtsregelung selbst ist jedoch nicht verändert. Es ist lediglich vor dem "Vorfahrt gewähren" zu halten. Insofern bleiben auch die Regelungen zur Benutzung des Fahrtrichtungsanzeigers unverändert. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]][geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt] "[geschwärzt]", "[geschwärzt]", "[geschwärzt]" [geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]]
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Sehr geehrteAntragsteller/in zu dem in Punkt 3 genannten Sachverhalt habe ich eine kurze Anfrage an eine fachkomp…
An Tiefbauamt Münster Details
Von
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Betreff
AW: Änderung der Zufahrtsregelung am Kreisverkehr Meesenstiege / Hünenburg in MS-Hiltrup [#167428]
Datum
5. Februar 2020 21:00
An
Tiefbauamt Münster
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in zu dem in Punkt 3 genannten Sachverhalt habe ich eine kurze Anfrage an eine fachkompetete Stelle gestellt. Ich zitiere aus einer Antwort des Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur, Referat L 24 vom 05.02.2020: "....Die Kombination des Zeichens 215 mit Zeichen 206 (Halt. Vorfahrt gewähren.) ist wegen des klaren Wortlauts des § 8 Abs. 1a nicht zulässig (vgl. Bouska/Leue zu § 8 StVO Nr. 5b)..." Damit ist die für einen Kreisverkehr geltende Vorfahrs- und Blinkregelung ebenfalls nicht mehr anwendbar. Ich freue mich auf eine Stellungnahme, auf welcher rechtlichen Basis die Stadt Münster und die Bezirksregierung Münster ihre Auslegung der StVO gründen, wenn die oberste Bundesbehörde dies genau gegenteilig sieht. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 167428 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/167428

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Tiefbauamt Münster
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Aus Gründen der Arbeitsbelastung möchte ich in di…
Von
Tiefbauamt Münster
Betreff
AW: Änderung der Zufahrtsregelung am Kreisverkehr Meesenstiege / Hünenburg in MS-Hiltrup [#167428]
Datum
10. Februar 2020 09:14
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Aus Gründen der Arbeitsbelastung möchte ich in dieser Sache auf weiteren E-Mail-Verkehr verzichten. Ich biete Ihnen jedoch an, während der Öffnungszeiten der Straßenverkehrsbehörde das Thema noch einmal persönlich mit Ihnen zu erörtern. Rufen Sie mich hierzu gern an, dann können wir hierzu einen Termin mit Ihnen vereinbaren. Mit freundlichen Grüßen