Änderung des Punktesystems für 2013
Sehr geehrter Minister Ramsauer,
wie in den Medien berichtet, beabsichtigt Ihr Ministerium eine Änderung des Punktesystems für 2013.
Fragen:
1.
Dient diese Maßnahme zur Anpassung/ Vereinheitlichung des Europäischen Führerscheinrechtes/ Fahrerlaubnisrecht?
2.
Steht hinter dem Motiv zur Änderung des Punktesystems, auch das Deutsche (MPU)
medizinisch psychologische Untersuchungssystem ?
3.
Teilen sie mir bitte die Beabsichtigten Gesetzesänderungen mit.
4.
Dient das Punktesystem als kleinster gemeinsamer Nenner, der in nahezu sämtlichen EU Mitgliedsstaaten existent ist dazu, nach Strafrechtlich abgeurteilten Alkoholverfehlungen, diese Verfehlungen nochmals Betroffene als Beschuldigungen und Vermutungen auf Ungeeignetheit ein zweites mal ohne Rechtsschutz vorzuhalten, um dadurch die
Begutachtungsindustrie Deutschland vor Umsatzeinbußen zuschützen ?
Für das bisherige MPU Anordnungs-System existiert bisher keine Rechtsquelle/ Rechtsschutz (keine Klagemöglichkeit bei zahlreichen willkürlichen nicht auf Tatsachen beruhende Verwaltungsentscheidungen zum Körperlichen Eingriff)
Unter Verletzung Grundgesetzlich Geschützter Rechte(Persönlichkeitsrecht,Körperlicher Eingriff, fehlende Verteidigungsrechte bei Behördlichen Beschuldigungen usw.) wird auf eine angebliche Anordnung Ihres Verkehrsministeriums durch die Straßenverkehrsbehörden verwiesen. Eine Rechtsquelle für die Legalität solcher Persönlichkeitsverletzender Eingriffe mit Körperverletzung zur Blutabnahme unter Bedingungen bei MPU Anordnungen, konnte ich jedoch nicht finden.
Nennen Sie mir bitte die Rechts-Quelle zur Rechtsverbindlichen Anwendung der Eignungsrichtlinien/FeV unter Beachtung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.
Mit freundlichem Gruß
Jörg West
Antwort verspätet
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Datum11. April 2012
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15. Mai 2012
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