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Änderung des Punktesystems für 2013

Sehr geehrter Minister Ramsauer,

wie in den Medien berichtet, beabsichtigt Ihr Ministerium eine Änderung des Punktesystems für 2013.
Fragen:
1.
Dient diese Maßnahme zur Anpassung/ Vereinheitlichung des Europäischen Führerscheinrechtes/ Fahrerlaubnisrecht?
2.
Steht hinter dem Motiv zur Änderung des Punktesystems, auch das Deutsche (MPU)
medizinisch psychologische Untersuchungssystem ?
3.
Teilen sie mir bitte die Beabsichtigten Gesetzesänderungen mit.

4.
Dient das Punktesystem als kleinster gemeinsamer Nenner, der in nahezu sämtlichen EU Mitgliedsstaaten existent ist dazu, nach Strafrechtlich abgeurteilten Alkoholverfehlungen, diese Verfehlungen nochmals Betroffene als Beschuldigungen und Vermutungen auf Ungeeignetheit ein zweites mal ohne Rechtsschutz vorzuhalten, um dadurch die
Begutachtungsindustrie Deutschland vor Umsatzeinbußen zuschützen ?

Für das bisherige MPU Anordnungs-System existiert bisher keine Rechtsquelle/ Rechtsschutz (keine Klagemöglichkeit bei zahlreichen willkürlichen nicht auf Tatsachen beruhende Verwaltungsentscheidungen zum Körperlichen Eingriff)
Unter Verletzung Grundgesetzlich Geschützter Rechte(Persönlichkeitsrecht,Körperlicher Eingriff, fehlende Verteidigungsrechte bei Behördlichen Beschuldigungen usw.) wird auf eine angebliche Anordnung Ihres Verkehrsministeriums durch die Straßenverkehrsbehörden verwiesen. Eine Rechtsquelle für die Legalität solcher Persönlichkeitsverletzender Eingriffe mit Körperverletzung zur Blutabnahme unter Bedingungen bei MPU Anordnungen, konnte ich jedoch nicht finden.
Nennen Sie mir bitte die Rechts-Quelle zur Rechtsverbindlichen Anwendung der Eignungsrichtlinien/FeV unter Beachtung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland.

Mit freundlichem Gruß

Jörg West

Antwort verspätet

  • Datum
    11. April 2012
  • Frist
    15. Mai 2012
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Ges…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Änderung des Punktesystems für 2013
Datum
11. April 2012 12:03
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantrage ich Aktenauskunft nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind und zwar zu folgendem Vorgang: Sehr geehrter Minister Ramsauer, wie in den Medien berichtet, beabsichtigt Ihr Ministerium eine Änderung des Punktesystems für 2013. Fragen: 1. Dient diese Maßnahme zur Anpassung/ Vereinheitlichung des Europäischen Führerscheinrechtes/ Fahrerlaubnisrecht? 2. Steht hinter dem Motiv zur Änderung des Punktesystems, auch das Deutsche (MPU) medizinisch psychologische Untersuchungssystem ? 3. Teilen sie mir bitte die Beabsichtigten Gesetzesänderungen mit. 4. Dient das Punktesystem als kleinster gemeinsamer Nenner, der in nahezu sämtlichen EU Mitgliedsstaaten existent ist dazu, nach Strafrechtlich abgeurteilten Alkoholverfehlungen, diese Verfehlungen nochmals Betroffene als Beschuldigungen und Vermutungen auf Ungeeignetheit ein zweites mal ohne Rechtsschutz vorzuhalten, um dadurch die Begutachtungsindustrie Deutschland vor Umsatzeinbußen zuschützen ? Für das bisherige MPU Anordnungs-System existiert bisher keine Rechtsquelle/ Rechtsschutz (keine Klagemöglichkeit bei zahlreichen willkürlichen nicht auf Tatsachen beruhende Verwaltungsentscheidungen zum Körperlichen Eingriff) Unter Verletzung Grundgesetzlich Geschützter Rechte(Persönlichkeitsrecht,Körperlicher Eingriff, fehlende Verteidigungsrechte bei Behördlichen Beschuldigungen usw.) wird auf eine angebliche Anordnung Ihres Verkehrsministeriums durch die Straßenverkehrsbehörden verwiesen. Eine Rechtsquelle für die Legalität solcher Persönlichkeitsverletzender Eingriffe mit Körperverletzung zur Blutabnahme unter Bedingungen bei MPU Anordnungen, konnte ich jedoch nicht finden. Nennen Sie mir bitte die Rechts-Quelle zur Rechtsverbindlichen Anwendung der Eignungsrichtlinien/FeV unter Beachtung des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland. Mit freundlichem Gruß Antragsteller/in Antragsteller/in Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. M.E. handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich behalte mir vor, nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachzusuchen. Ich bitte um Empfangsbestätigung. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Änderung des Punktesystems für 2013"…
An Bundesministerium für Digitales und Verkehr Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Änderung des Punktesystems für 2013
Datum
30. Juli 2013 09:24
An
Bundesministerium für Digitales und Verkehr
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage "Änderung des Punktesystems für 2013" vom 11.04.2012 wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Jahr, 2 Monate überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.