Änderung des Ticket-Formats des SemesterTickets an der Ruhr-Universität Bochum

Alle Unterlagen (insbesondere E-Mail-Verkehre, Chat-Protokolle, Vermerke, ein- und ausgehender Schriftverkehr) im Zusammenhang mit der Änderung des Ticket-Formats des SemesterTickets an der Ruhr-Universität Bochum - hier insbesondere auch die Unterlagen über das Herstellen des Einvernehmens zwischen der Studierendenschaft, der VRR AöR und dem VU gemäß § 3 I des Seti-Vertrags. Ich erkläre mich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden. Eine Drittbeteiligung ist daher meines Erachtens nicht erforderlich.

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  • Datum
    1. Januar 2019
  • Frist
    5. Februar 2019
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Verkehrsverbund Rhein-Ruhr Details
Von
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Betreff
Änderung des Ticket-Formats des SemesterTickets an der Ruhr-Universität Bochum [#35419]
Datum
1. Januar 2019 22:13
An
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Unterlagen (insbesondere E-Mail-Verkehre, Chat-Protokolle, Vermerke, ein- und ausgehender Schriftverkehr) im Zusammenhang mit der Änderung des Ticket-Formats des SemesterTickets an der Ruhr-Universität Bochum - hier insbesondere auch die Unterlagen über das Herstellen des Einvernehmens zwischen der Studierendenschaft, der VRR AöR und dem VU gemäß § 3 I des Seti-Vertrags. Ich erkläre mich mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden. Eine Drittbeteiligung ist daher meines Erachtens nicht erforderlich.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
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Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
Betreff versteckt
Datum
2. Januar 2019 10:57
Status
Anfrage abgeschlossen

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Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Ihr Anliegen an den VRR Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung, welche uns am 01.01.201…
Von
Verkehrsverbund Rhein-Ruhr
Betreff
Ihr Anliegen an den VRR
Datum
9. Januar 2019 07:47
Status

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Mitteilung, welche uns am 01.01.2019 erreicht hat. Für den Vertrieb der VRR-Tickets sind ausschließlich die Verkehrsunternehmen im VRR verantwortlich. Aus diesem Grund wurde diese Entscheidung nicht seitens des VRR veranlasst. Ihre Universität hat einen Vertrag für die Semestertickets mit dem Verkehrsunternehmen BOGESTRA  geschlossen. Die Entscheidung über die Ausgabeform der Tickets wurde somit durch diese Institutionen beschlossen. Eine Auskunft über die Beweggründe kann daher lediglich durch diese erfolgen. Wir wurden lediglich über die Umstellung informiert. Freundliche Grüße