Änderung des Wahl-O-Mat

- Informationen darüber, wie viel Geld das Gerichtsverfahren zum Wahl-O-Mat gekostet hat
- Gutachten darüber, warum die Änderung des Wahl-O-Mats technisch nicht möglich ist, wie ja von Ihnen angegeben wurde
- Dokumente, die zur Entscheidung führten, den Streit mit Volt Deutschland um den Wahl-O-Mat nicht außergerichtlich zu klären

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    21. Mai 2019
  • Frist
    25. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Informationen dar…
An Bundeszentrale für politische Bildung Details
Von
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Betreff
Änderung des Wahl-O-Mat [#144245]
Datum
21. Mai 2019 12:10
An
Bundeszentrale für politische Bildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Informationen darüber, wie viel Geld das Gerichtsverfahren zum Wahl-O-Mat gekostet hat - Gutachten darüber, warum die Änderung des Wahl-O-Mats technisch nicht möglich ist, wie ja von Ihnen angegeben wurde - Dokumente, die zur Entscheidung führten, den Streit mit Volt Deutschland um den Wahl-O-Mat nicht außergerichtlich zu klären
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundeszentrale für politische Bildung
Antrag nach dem IFG vom 21.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in   Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgese…
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Antrag nach dem IFG vom 21.05.2019
Datum
23. Mai 2019 15:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in   Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz ist am 21.05.2019 in der Bundeszentrale für politische Bildung eingegangen und wird derzeit vom zuständigen Referat geprüft.   Die Frist für die Beantwortung läuft bis zum 21.06.2019.   Sobald mir die Rückmeldung aus dem Haus vorliegt, werde ich mich umgehend mit Ihnen in Verbindung setzen. Sollte sich während der Prüfung herausstellen, dass die Auskunft gebührenpflichtig ist, werde ich Sie vorab informieren.   Mit freundlichen Grüßen

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Bundeszentrale für politische Bildung
Ihr IFG-Antrag vom 21.05.2019 Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage sende ich Ihnen die Antworten auf Ihren …
Von
Bundeszentrale für politische Bildung
Betreff
Ihr IFG-Antrag vom 21.05.2019
Datum
21. Juni 2019 12:03
Status
Anfrage abgeschlossen
geschwärzt
1,1 MB
Sehr geehrteAntragsteller/in in der Anlage sende ich Ihnen die Antworten auf Ihren o.g. Antrag. Sollten Sie Rückfragen haben, so stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung. Für heute verbleibe ich  mit freundlichen Grüßen