Änderungen am Referentenentwurf zum Ersten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes

sämtliche Versionen des Referentenentwurfes zum "Ersten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes" (BT-Drs. 19/4461), aus denen - sofern vorhanden - Änderungen und Kommentare hervorgehen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Mai 2019
  • Frist
    22. Juni 2019
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: sämtliche Versionen…
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
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Betreff
Änderungen am Referentenentwurf zum Ersten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes [#143948]
Datum
20. Mai 2019 08:26
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
sämtliche Versionen des Referentenentwurfes zum "Ersten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes" (BT-Drs. 19/4461), aus denen - sofern vorhanden - Änderungen und Kommentare hervorgehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „F…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
AW: Änderungen am Referentenentwurf zum Ersten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes [#143948]
Datum
20. Mai 2019 09:40
Status
Warte auf Antwort
Nicht-öffentliche Anhänge:
DatenschutzerklrungBMEL_IFGVIGUIG.pdf
188,6 KB
Az. 114-05111/0052 Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihrer Nachricht über das Portal „Frag den Staat“ vom 20.5.2019 beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft. Hinweis zum Datenschutz Bei der Bearbeitung wurden bzw. werden von Ihnen personenbezogene Daten verarbeitet. Informationen hierzu und über Ihre Betroffenenrechte finden Sie in der beigefügten Datenschutzerklärung. Mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Kein Nachrichtentext
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Via
Briefpost
Betreff
Datum
23. Mai 2019
Status
Warte auf Antwort
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. Mai 2019, mit dem Sie mich u.a. über die Höhe …
An Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Änderungen am Referentenentwurf zum Ersten Gesetz zur Änderung des Tabakerzeugnisgesetzes [#143948]
Datum
3. Juni 2019 08:13
An
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihr Schreiben vom 23. Mai 2019, mit dem Sie mich u.a. über die Höhe der Gebühren in Kenntnis setzen. Ich möchte den Antrag aufrecht erhalten, lassen Sie mich hierzu jedoch folgendes anmerken: Nach einem Urteil des Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg vom 14.09.2017 ist das Ordnungsprinzip der Rahmengebühr der Tarifstelle 2.2 des Gebührenverzeichnisses zu § 1 Abs. 1 IFGGebV nicht gewahrt, wenn - wie im vorliegenden Fall - der obere Gebührenrand lediglich als Kappungsgrenze angewendet wird (OVG 12 B 11.16). Die Gebührenbemessungskriterien des § 10 Abs. 2 IFG sind nicht dem Zweck des Gesetzes entsprechend austariert, wenn das Verbot prohibitiver Gebühren nicht durchgehend vor einer ggf. möglichen individuellen Berücksichtigung in die Bemessung der Gebühr einfließt. Von daher ist die Berechnungsgrundlage für die in Rede stehenden Gebühren i.H.v. unzulässig und wird einer rechtlichen Prüfung nicht standhalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 143948 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Bescheid IFG-Antrag Antragsteller/in Referentenentwürfe TabakerzeugnisänderungsG Sehr geehrteAntragsteller/in den…
Von
Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft
Betreff
Bescheid IFG-Antrag Antragsteller/in Referentenentwürfe TabakerzeugnisänderungsG
Datum
2. August 2019 13:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in den Bescheid übersende ich ausschließlich per E-Mail und m. d. B. u. Beachtung. Mit freundlichen Grüßen