Änderungen des Brandenburger Kirchensteuergesetzes betreffend das besondere Kirchgeld

Jeweils eine Übersicht (Datum, Titel, Verfasser, Adressaten) der Dokumente, die beim Ministerium der Finanzen betreffend die folgenden Vorgänge vorhanden sind:

1. Änderung des Kirchensteuergesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I/14, Nr. 30)
2. Die sog. "Arbeitsgruppe 'Harmonisierung der Kirchensteuergesetze'"

Vielen Dank.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    30. September 2016
  • Frist
    1. November 2016
  • 0 Follower:innen
Michael Ganß
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bi…
An Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg Details
Von
Michael Ganß
Betreff
Änderungen des Brandenburger Kirchensteuergesetzes betreffend das besondere Kirchgeld [#17987]
Datum
30. September 2016 16:51
An
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz (AIG), UIG, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Jeweils eine Übersicht (Datum, Titel, Verfasser, Adressaten) der Dokumente, die beim Ministerium der Finanzen betreffend die folgenden Vorgänge vorhanden sind: 1. Änderung des Kirchensteuergesetzes vom 10.07.2014 (GVBl. I/14, Nr. 30) 2. Die sog. "Arbeitsgruppe 'Harmonisierung der Kirchensteuergesetze'" Vielen Dank.
Dies ist ein Antrag nach dem Akteneinsichts- und Informationszugangsgesetz Brandenburg (AIG), dem Umweltinformationsgesetz (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Sollte dieser Antrag Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich bei dieser Anfrage um einen einfachen Fall, der darum nach der Akteneinsichts- und Informationszugangsgebührenordnung (AIGGebO) kostenfrei zu beantworten ist. Mit Verweis auf §6 Abs. 1 AIG möchte ich Sie um eine unverzügliche Antwort bitten, spätestens aber innerhalb eines Monats. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Antrag auf Akteneinsicht bzgl. der Änderungen des Brandenburgischen Kirchensteuergesetzes betreffend das besondere…
Von
Ministerium der Finanzen und für Europa Brandenburg
Betreff
Antrag auf Akteneinsicht bzgl. der Änderungen des Brandenburgischen Kirchensteuergesetzes betreffend das besondere Kirchgeld
Datum
28. Oktober 2016 14:12
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Ganß, in der Anlage übersende ich Ihnen, wie gewünscht, auf elektronischem Wege den Bescheid über Ihren oben genannten Akteneinsichtsantrag. Mit freundlichen Grüßen
Michael Ganß
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze B…
An Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht Details
Von
Michael Ganß
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Änderungen des Brandenburger Kirchensteuergesetzes betreffend das besondere Kirchgeld“ [#17987]
Datum
30. Oktober 2016 16:53
An
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Brandenburg (AIG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/17987 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet aus folgenden Gründen: 1. Die Ablehnung meines Antrags geht in keiner Weise auf den ersten Punkt meiner Anfrage ein, sondern behandelt ausschließlich den zweiten Punkt. 2. Die Ablehnung ist teilweise einfach abgeschrieben aus der Ablehnung meines an das Finanzministerium Schleswig-Holstein gerichteten Anfrage, der aber eine andere Fragestellung zugrunde lag. Siehe hierzu: https://fragdenstaat.de/a/8826 3. Im Gegensatz zu meiner Anfrage an das Finanzministerium Schleswig-Holstein geht es in dieser Anfrage lediglich um die Frage, welche Dokumente überhaupt vorhanden sind, nicht um deren Inhalte. 4. Im Ablehnungsschreiben heißt es: “Die im MdF geführten Akten zur Harmonisierung Kirchensteuergesetze der Länder enthalten *fast* ausschließlich Schriftstücke, in denen grundsätzlich andere Länder und der Bund mit angesprochen sind.” (Hervorhebung nur hier) Das heißt, es gibt unstrittigerweise Schriftstücke, auf die das nicht zutrifft, für die also die Ablehnungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind. 5. Es ist völlig unverständlich, dass das Land *Brandenburg* nicht einmal selbständig über die Information des bloßen Vorhandenseins von Unterlagen zur Änderung eines *Brandenburger* Gesetzes verfügen könnte. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Michael Ganß Anfragenr: 17987 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
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Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Sehr geehrter Herr Ganß, in der Anlage erhalten Sie ein Schreiben von Herrn Müller zu o. g. Betreff. Wir bitten u…
Von
Die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht
Betreff
Antw: Vermittlung bei Anfrage „Änderungen des Brandenburger Kirchensteuergesetzes betreffend das besondere Kirchgeld“ [#17987]
Datum
11. April 2017 10:34
Status
geschwärzt
127,2 KB
Sehr geehrter Herr Ganß, in der Anlage erhalten Sie ein Schreiben von Herrn Müller zu o. g. Betreff. Wir bitten um Kenntnisnahme. Mit freundlichen Grüßen